Die Gemeinde informiert

21. August 2018
Traktanden Gemeindeversammlung - Feuerwehrrekrutierung - Amtliche Pilzkontrolle - Jungbürgerfeier - Gemeindetermine per E-Mail - Prämienverbilligung in der Krankenkasse - Leistungen Pflege und Betreuung zu Hause - Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten - Veranstaltung im Wald - Einfriedungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände - Türen und Fenster zu - Sicher und cool in cooler Farbe

Aus dem Gemeinderat:

- Traktanden Gemeindeversammlung 18. Oktober 2018

Aus der Verwaltung

- Feuerwehrrekrutierung

- Amtliche Pilzkontrolle 2018

- Jungbürgerfeier 2018

- Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen

- Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

- Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause

- Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten

- Das Jugendhaus FABRIK braucht Musikinstrumente

- Veranstaltung im Wald

- Einfriedungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände

- Türen und Fenster zu, Licht an!

- Sicher und cool in cooler Farbe

 

Aus dem Gemeinderat

Traktanden Gemeindeversammlung 18. Oktober 2018

Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 18. Oktober 2018 festgelegt:

- Neues Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (15.250)

- Neues Reglement über die Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung (15.400)

- Spitex Muttenz, neue Rechtsform

- Anfrage diverse Stimmberechtigte gem. § 69 GemG in Sachen Salzgewinnung auf der Rütihard, Haltung des Gemeinderates

- Anfrage SP Muttenz gem. § 69 GemG in Sachen Prämien-Initiative Krankenkassen

- Anfrage SP Muttenz gem. § 69 GemG in Sachen mehr genossenschaftlicher, langfristig zahlbarer Wohnraum in Muttenz

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 21. September 2018 publiziert wird.

Muttenz, 21. August 2018

DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

 

Aus der Verwaltung

Feuerwehrrekrutierung

Montag, 17. September 2018, 19.30 - ca. 21.00 Uhr

im Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15 in Muttenz

Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohner und Einwohnerinnen vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden.

Die Feuerwehrrekrutierung 2018 ist demzufolge für den Jahrgang 1996 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde im August persönlich und schriftlich aufgeboten. Für die Jahrgänge 1981 bis 1995 kann die Rekrutierung freiwillig erfolgen, um sich beispielsweise durch persönliche Absolvierung des Feuerwehrdienstes von den Feuerwehrersatzabgaben zu befreien. Die Rekrutierungseinladung wurde nur an Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger dieser Jahrgänge verschickt. Weitere Informationen und Daten zur Rekrutierung finden Sie hier. 

Kommando Stützpunkt-Feuerwehr

 

Amtliche Pilzkontrolle 2018

Nach den Sommerferien wird die Pilzsaison wieder eröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 12. August 2018 bis zum Sonntag, 4. November 2018. Die Pilzsammlerinnen und Pilzsammler können die Pilze an der Hauptstrasse 5 in Muttenz zu den folgenden Öffnungszeiten kontrollieren lassen:

Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis 18 Uhr.

Ab dem 14. September 2018 jeweils auch am Freitag von 18 bis 19 Uhr.

Zuständig für die Pilzkontrollen sind folgende Personen:

Pilzkontrolleur: Herr Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33

Stellvertreterin: Frau Anika Stark, Tel. 076 527 88 06

Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden. Einen detaillierten Pilzkontroll-Kalender finden Sie im Gemeindeaushang sowie auf der Gemeinde-Homepage.

 

Jungbürgerfeier am Freitag 19. Oktober 2018

Anfangs September werden die Jungbürger und Jungbürgerinnen von Birsfelden und Muttenz mit Jahrgang 2000 die briefliche Einladung zur diesjährigen Jungbürgerfeier erhalten. Die Feier zur Volljährigkeit wird am 19. Oktober 2018 stattfinden. Es gibt gegen 13 Uhr eine Carfahrt nach Bern und eine persönliche Führung durchs Bundeshaus mit Nationalrätin Maya Graf unter dem Patronat von Franziska Stadelmann, Gemeinderätin Muttenz und Regula Meschberger, Gemeinderätin Birsfelden. Bei einem Wettbewerb gibt es auch ein iPad Air2 zu gewinnen und für das leibliche Wohl wird abends mit einem feinen Nachtessen gesorgt. Der Anmeldetalon liegt der persönlichen Einladung bei. Eine Teilnahmebestätigung für die Schule oder das Lehrgeschäft wird im Bus an alle Teilnehmenden ausgehändigt.

 

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen

Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender

  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie
    Abstimmungs- und Wahltermine

  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

 

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs

Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

 

Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause

Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV

Die AHV/IV richtet eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 235.--* (*ab Januar 2015), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 588.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 940.--*.

Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.

Betreuungsgutschriften

Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.

Beitrag an die Pflege zu Hause

Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosen­entschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:

AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

 

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten

Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2018 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2018. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2018 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeit­punkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.

Wir verkaufen die Tageskarten online. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter In­formation im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

 

Das Jugendhaus FABRIK braucht Musikinstrumente

Wir benötigen Instrumente, um unseren jugendlichen Besuchern im Rahmen eines Kreativprojektes einen niederschwelligen Zugang zum Musizieren zu ermöglichen, ob alleine oder im Ensemble. Verfügen Sie über ungenutzte Instrumente, wie z.B. Gitarren (akustisch oder elektrisch), Geigen, Trompeten, Rasseln oder über technisches Zubehör, wie Mikrofone, Verstärker, Interfaces, Controller usw. würden wir uns über Ihr Angebot per E-Mail oder Telefon sehr freuen. Im Voraus bedanken sich die Mitarbeitenden vom Jugendhaus FABRIK Muttenz.

E-Mail: jugendhaus@muttenz.bl.ch

Telefon: 061 461 34 41

 

Veranstaltungsbewilligung im Wald

Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemein-den und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des

PROFFIX Swiss Bike Cup 2018 (Bikefestival Basel)

mit ca. 700 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Samstag und Sonntag, 1. und 2. September 2018

gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Muttenz und Münchenstein mit Auflagen erteilt.

 

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände

Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:

  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten

 

Türen und Fenster zu, Licht an!

Jetzt haben die „Dämmerungseinbrecher“ wieder Saison

Durchschnittlich alle acht Minuten wird in der Schweiz eingebrochen. In den Herbst- und Wintermonaten gibt es besonders viele „Dämmerungseinbrüche“. Mit gezielten Massnahmen kann man Einbruchdiebstähle zwar nicht ganz aus der Welt schaffen, aber zumindest das Risiko verringern.

Die meisten Einbruchdiebstähle passieren nicht nachts, sondern am helllichten Tag – und während der Herbst- und Winterzeit vorzugsweise in den Abendstunden. Einbrecher machen sich in der Regel die Abwesenheit der Hausbewohner zu Nutze. Und wenn sie sich auch noch im Schutz der Dunkelheit ans Werk machen können, kommt ihnen das besonders entgegen. Ausserdem signalisiert den Tätern ein Haus ohne Licht schon von weitem, dass niemand zu Hause ist.

Beachtet man einige Vorsichtsmassnahmen, kann ein Einbruchdiebstahl zwar nicht ausgeschlossen, doch zumindest massiv erschwert werden. Da viele Einbrüche durch Einschleichen passieren, sollten in erster Linie alle Aussentüren und – wenn vorhanden – auch Gartentüren abgeschlossen werden. Wohnungsschlüssel gehören nicht unter die Türmatte! Fenster sollten nicht gekippt, sondern ganz geschlossen werden. Ausserdem empfiehlt es sich, im Parterrebereich Läden und Rollläden zu schliessen. Lamellenstoren bieten zwar keinen Einbruchschutz, aber durch deren Hochschieben entsteht Lärm, welchen die Täter in der Regel vermeiden möchten.

Bei Beginn der Dunkelheit sollte man das Aussenlicht brennen lassen oder einen Bewegungsmelder installieren. Mit einer entsprechenden Schaltuhr lässt sich der Zeitpunkt einstellen, an welchem das Licht angehen soll. Ein laufendes Radiogerät dient auch zur Abschreckung. Bei längerer Abwesenheit ist es hilfreich, wenn Nachbarn ein Auge aufs Haus haben.

Werden verdächtige Geräusche, Personen und Fahrzeuge wahrgenommen oder besteht der Verdacht, dass Einbrecher am Werk sind, sollte sofort die Polizei über den Notruf 117 / 112 verständigt werden.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

 

Sicher und cool in cooler Farbe

Auch in der Gemeinde Muttenz, hat das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Gemeinde wächst, der Autobahnzubringer liegt in unmittelbarer Nähe und immer mehr Leute sind mit ihren Motorfahrzeugen unterwegs. Dank Leuchtdreiecken „Lüchzgi“ sind die Muttenzer Kindergärtner und die 1. Klässler mit den gelben Leuchtmützen „Neon gelb ist cool“ sicherer im Strassenverkehr unterwegs.

 

Gute Sichtbarkeit ist wichtig

Die Arbeitsgruppe „Sicherheit durch Sichtbarkeit“, welcher unter anderem die bfu, die Verkehrspolizeien der Schweiz, Pro Velo und 3M Schweiz angehören, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verkehrsunfälle und Verluste von Menschenleben zu verhüten. Sie macht deshalb immer zu Herbst- und Winterbeginn mit besonderen Aktionen darauf aufmerksam, wie wichtig gute Sichtbarkeit ist. Sie kann nämlich Fussgängern und Radfahrern das Leben retten.

Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) haben Fussgänger und Radfahrer nachts ein dreimal höheres Risiko zu verunfallen als am Tag. Im Herbst und Winter, wenn die Tage wieder kürzer werden und oft noch Regen und Schnee die Sicht beeinflussen, ist besondere Vorsicht geboten. Aus Studien weiss man, dass Personen in dunkler Kleidung nachts erst aus 25 Metern Distanz erkennbar sind. Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn Brems- und Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet würden. Reflektierendes Material kann dazu beitragen, dass ein Brems- oder Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet werden kann. Das Reflex-Material ist im Abblendlicht eines Autos bereits aus 140 Metern Distanz sichtbar. So bleibt den Lenkenden genügend Zeit zu reagieren.

 

Sicherheit besonders für die Kinder

Gerade Kinder sind besonders gefährdet. Pro Jahr verunfallen in der Schweiz rund 1400 Kinder. Jedes siebte davon in der Dämmerung und in der Nacht. Jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist daher ein Erfolg.

Nun ist es aber so:

Alles Reflex-Material nützt nur dann etwas, wenn es auch getragen wird und nicht Zuhause im Schrank liegen bleibt. Die Kinder müssen deshalb einerseits lernen, sich sicher im Strassenverkehr zu bewegen und andererseits langsam in eine Eigenverantwortung für das Tragen der Sicherheits-Accessoires hineinzukommen. Dabei stellen wir erfreut fest, dass besonders die kleinsten Verkehrsteilnehmer die Mützen sowie die Leuchtdreiecken gerne tragen. Sie finden sie cool. Und das ist für Jungs und Mädchen nun mal tatsächlich die Hauptmotivation. Helfen Sie Ihnen, dass es dabei bleibt!

 

 

 

 

 

 

Sicher und cool in cooler Farbe
Sicher und cool in cooler Farbe