Nachwahl Mitglied SozialhilfebehördeDa bei der Ersatzwahl vom 12. Februar 2023 keine Kandidatin das absolute Mehr erreicht hat, findet am 18. Juni 2023 die Nachwahl statt. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GpR) § 30 Abs. 5 müssen die Wahlvorschläge für die Nachwahl bis 8 Tage nach dem Wahlgang eingereicht werden. Eingabefrist für Nachwahl-Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung ist am Montag, 20. Februar 2023 um 12.00 Uhr. Ergebnis Ersatzwahl vom 12. Februar 2023 Ursula Vetter-Dettwiler 1421 Maria Preite-Marra 983 Kathrin Laubacher 969 Absolutes Mehr 1712 Stimmberechtigte 11'985 Wahlbeteiligung in Prozent 34,91% Datum der Neuigkeit 13. Feb. 2023
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