Die Gemeinde informiert

19. September 2022
«Cool, chumm und tanz» - Neues digitales System für Ordnungsbussen - Sprechstunde der Gemeindepräsidentin - Veranstaltung Fachstelle für Altersfragen: Sicherheit im Alter - Jagddaten von November bis Dezember 2022 - Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause - Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober

«Cool, chumm und tanz»
Die Kultur- und Sportkommission lädt zum 1. Tanzabend am Samstag, 22. Oktober 2022, von 18.00 bis 23.00 Uhr, in die Aula Donnerbaum am Schanzweg 20 ein.

Haben Sie Lust Ihr Tanzbein zu schwingen, Ihre Tanzkenntnisse aufzufrischen oder Standardtänze wie Foxtrott, Cha-Cha-Cha, Walzer oder Rumba zu erlernen? Wir bieten Ihnen beste Gelegenheit, am 1. Tanzabend «Cool, chumm und tanz» teilzunehmen. Der Tanzabend startet um 18.00 Uhr mit einem Tanzkurs unter der Leitung eines professionellen Tanzlehrerpaars. Ab 20.00 Uhr spielt die Livemusik mit Angelo Pisano und Band zum Tanz auf. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Eintritt ist kostenlos.

Wir freuen auf einen gemütlichen Abend.
Departement Präsidiales und Kultur- und Sportkommission


Neues digitales System für Ordnungsbussen – Bussenzettel mit QR-Code scannen und online bezahlen
Die Gemeindepolizei Muttenz stellte anfangs September 2022 auf ein neues System für die Erfassung von Ordnungsbussen um. Neu wird die Busse in einem Online-System erfasst und ein Bussenzettel ausgestellt, auf dem sich neben einer fortlaufenden Nummer ein QR-Code befindet. Der Einzahlungsschein entfällt. Wer den QR-Code scannt, gelangt auf ein gesichertes Portal, auf dem alle Details zur ausgestellten Busse anonym ersichtlich sind. Die Busse lässt sich dort auch direkt mittels Kreditkarte oder Twint begleichen. Auf das Portal gelangt man auch über die Website bussen.muttenz.ch.

Mit den Neuerungen reduziert sich zum einen der administrative Aufwand, zum anderen werden die Abläufe und die Bezahlung vereinfacht. So kann man online etwa den verantwortlichen Lenker oder die verantwortliche Lenkerin angeben oder einen Einzahlungsschein bestellen. Wer auf die Busse nicht reagiert, erhält sie in Form einer Übertretungsanzeige nach 30 Tagen per Post inkl. QR-Einzahlungsschein zugestellt.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen erfolgt weiterhin ein Bescheid per Post inkl. QR-Einzahlungsschein. Das Ordnungsbussenverfahren ist anonym; persönliche Daten werden nicht gespeichert.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindepolizei Muttenz gerne zur Verfügung.


Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums weiter.

Die Sprechstunde findet vor Ort im Gemeindehaus, telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr telefonisch direkt erreichbar unter Telefon 061 466 62 66.

Für Gespräche vor Ort im Gemeindehaus oder zu einem anderen Zeitpunkt, bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter Telefon 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.ch.


Jagddaten von November bis Dezember 2022
Als Information «Jagd im Muttenzer Wald» an alle Waldgängerinnen und Waldgänger meldet uns die Jagdgesellschaft Muttenz folgende Jagdtermine:

Herbstjagden
Freitag, 18.November 2022 im Gebiet Rütihard, Grutacker,& Dürrrain
Donnerstag, 24. November 2022 im Gebiet Lahalle und Obersulz
Samstag, 3. Dezember 2022 Jagdgebiet noch offen
Freitag, 9. Dezember 2022 Jagdgebiet noch offen

Die Jäger und Jägerinnen erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur.


Sicherheit im Alter, Dienstag, 27. September 2022 um 15.00 Uhr im Wartenbergsaal, Mittenza
Roland Walter, Präventionsbeauftragter der Polizei Basel-Landschaft, gibt praktische Tipps rund um folgende Themen:

Wie kann ich meine Zuhause sicherer machen? Wie kann ich mich vor Diebstahl auf der Strasse schützen? Was für Gefahren lauern im Internet? Wie gehen Enkeltrickbetrüger vor?

Im Anschluss an den informativen Teil sind alle herzlich zum Apéro eingeladen. Die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 70 Personen beschränkt. Bei grosser Nachfrage wird der Anlass wiederholt.

Mireille Beuchat, Leiterin Fachstelle für Altersfragen, freut sich auf Ihr Kommen!


Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV
Die AHV/IV richtet eine Hilflosen Entschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 239.00* (*ab Januar 2021), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 598.00* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 956.00*.

Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.

Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.

Beitrag an die Pflege zu Hause
Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.00 pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.00 und bei Verheirateten über CHF 200‘000.00 so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.00pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:
AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06


Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2022 angepasst einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichtigen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

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