Entspannung, aber weiterhin vorsichtiger Umgang mit Feuer nötig

5. September 2022

Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene Fachexperten hat der Kantonale Führungs­stab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Die entspre­chenden Verfügungen gelten per Morgen Dienstag 12.00 Uhr nicht mehr. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Waldbrandgefahr immer noch auf der Gefahrenstufe 3 (erheblich).

In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt eben­falls für etwas Feuchtigkeit und wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen sollten, dürfte sich die Situation weiter entspannen. Deshalb sind die Fachleute im Kantonalen Führungsstab zum Entschluss gelangt, die seit dem 18., 25. und 28. Juli 2022 geltenden Verfügungen bezüglich Feuerverbot sowie die Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote per Morgen Dienstag 12.00 Uhr aufzuheben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:

  • Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfa­chen.
  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Chemi­nées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennba­ren Materialien ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
  • Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggewor­fen werden.
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.

Die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote werden auch aufgeboben. Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Ge­meingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Für Rückfragen: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), 061 552 59 95

 

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