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01.04.2023 20:01:52
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.
Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.
Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.
Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:
sowie weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:
Für Rückfragen:
Allgemein: Rolf Wirz, Informationsdienst Kantonaler Führungsstab, 061 552 59 11 / rolf.wirz@bl.ch
Zum Wald und den Fischen: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 59 95 / holger.stockhaus@bl.ch
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