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01.04.2023 18:23:34


Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben – Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kultur­land hingegen wird aufgehoben.

Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerver­bot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der gene­rellen Waldbrandgefahr abweichen.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:

sowie weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

Für Rückfragen:

Allgemein: Rolf Wirz, Informationsdienst Kantonaler Führungsstab, 061 552 59 11 / rolf.wirz@bl.ch

Zum Wald und den Fischen: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 59 95 / holger.stockhaus@bl.ch



Datum der Neuigkeit 22. Aug. 2022

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