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01.04.2023 19:00:20


Aufruf zum Wassersparen – Feuerverbot im Offen- und Kulturland

Damit sich die Situation nicht verschärft, ruft der Kantonale Führungsstab die Bevölkerung zum Wassersparen auf. Wegen der nach wie vor bestehenden Trockenheit und hohen Wald­brandgefahr, ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten. Neu gilt ein Feuerverbot im Offen- und Kulturland.

Neu gilt zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und an Waldrändern ein Feuerverbot im Offen- und Kulturland. Die gegenwärtige Sorgfalt ist weiterhin notwendig, da im Wald und Offenland nach wie vor akute Trockenheit herrscht und keine länger andauernden Niederschläge in Aussicht sind. Der verfrühte Laubfall verschärft die Situation zusätzlich. Die Waldbrandgefahr bleibt aktuell auf Gefah­renstufe 4 (gross). Für die Fische ist die Lage dramatisch, weshalb auch die lokalen Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot bestehen bleiben. Eines der letzten Reservoirs für die geretteten Fi­sche aus dem Baselbiet ist das Tosbecken vom Giessen in Kilchberg. Dort sind Wasserführung und –temperaturen für das Überleben der Fische noch geeignet. Vor Ort ist signalisiert, dass das Betreten und Baden zum Schutz der Fische untersagt ist.

Aufgrund der andauernden Trockenheit ruft der Kantonale Führungsstab dazu auf, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Stark wasserverbrauchende Tätigkeiten wie Rasen bewässern oder Auto waschen, sollten aktuell unterlassen werden. Ebenso das Nachfüllen privater Schwimmbas­sins. Wird der Wasserverbrauch reduziert, muss weniger Wasser aus Quellen und insbesondere dem Grundwasser für die Wasserversorgung gefördert werden. Da die Fliessgewässer und das Grundwasser miteinander im Zusammenhang stehen, kann ein reduzierter Wasserverbrauch dazu beitragen, dass in den Fliessgewässern etwas mehr Wasser fliesst oder sie nicht gänzlich aus­trocknen. Konkrete Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind jedoch immer Sache der Gemeinden.

Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:

sowie die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

Für Rückfragen:
Allgemein: Rolf Wirz, Informationsdienst Kantonaler Führungsstab, 061 552 59 11 /
rolf.wirz@bl.ch

Zum Wald und den Fischen: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 59 95 / holger.stockhaus@bl.ch



Datum der Neuigkeit 15. Aug. 2022

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