Planauflage Friedhofbaulinienplan, Öffentliches Mitwirkungsverfahren

16. Mai 2022

Der Gemeinderat führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und §7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Friedhofbaulinienplan durch. Dieses Verfahren dauert vom 23. Mai 2022 bis am 23. Juni 2022.

Der Plan sowie der zugehörige Erläuterungsbericht liegen während der Dauer des Mitwirkungsverfahrens in der Bauverwaltung, Gemeindehaus 1. OG zur Einsichtnahme auf. Ohne Voranmeldung gelten folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie Mittwoch 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr.

Alle Personen, die an dieser Planung interessiert sind, können innerhalb der Dauer des Mitwirkungsverfahrens schriftliche Eingaben an die Gemeinde Muttenz, Bauverwaltung, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz einreichen. Nach Abschluss des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens wird die Planungsvorlage bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.

 

Gemeinderat Muttenz

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