Die Gemeinde informiert

21. März 2022
Sprechstunde der Gemeindepräsidentin - Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung - Rücksicht in Tempo-30-Zonen -

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums weiter.

Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr telefonisch direkt erreichbar unter Tel. 061 466 62 66.

Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt, bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter Telefon 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.ch.

 

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2021 läuft Ende Mai 2022 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2022 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2022 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.

 

Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt
Sehen beim Gehen

In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Zebrastreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.

  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
  • Benutzen Sie vorhandene Zebrastreifen.
  • Für Kinder gilt: am Randsteinstein warten, bis das Fahrzeug stillsteht. «Rad steht Kind geht»

Was Recht ist
In Tempo-30-Zonen müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:

  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen, Heimen usw.).

Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:

  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Das Ziel von Tempo 30 ist: mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

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