https://www.muttenz.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1374142&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
09.02.2023 07:45:41
Traktanden der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021
Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 14. Dezember 2021 festgelegt:
Stellungnahme zur Verordnung zum neuen Raumplanungs- und Baugesetz (RBV)
Der Gemeinderat nimmt Stellung zu einer Änderung in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV). Konkret geht es dabei um zwei Änderungen. Luft/Wasser-Wärmepumpen bis zu einem Volumen von 2 Kubikmetern sollen künftig nicht mehr der Baubewilligungspflicht, sondern nur noch einer Meldepflicht unterliegen. Ausnahmen sind unter anderem in Kernzonen, Ortsbildschutzzonen, Denkmalschutzzonen oder in der Umgebung von geschützten Kulturdenkmälern vorgesehen. Ein Abstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück ist einzuhalten, andernfalls wird die schriftliche Einwilligung der Nachbarin oder des Nachbars benötigt. Zum Zweiten soll bei Wohnbauten die Zahl der Parkplätze reduziert werden dürfen. Der Gemeinderat ist mit beiden Änderungen einverstanden und schliesst sich damit der Meinung des VBLG an, er hat jedoch noch Ergänzungen.
Bei den Wärmepumpen sollte die Liste der Zonen, in denen diese einer Baubewilligung bedürfen mit Quartierplan-Gebieten, altrechtlichen Vertragsplangebieten sowie Überbauungen nach einheitlichem Plan ergänzt werden, da in diesen Gebieten zumeist auch zahlreiche andere Kleinbauten, Vordächer, Aufbauten, etc. in die Gesamtgestaltung eingepasst werden müssen. Was die Parkplätze angeht, so begrüsst der Gemeinderat, diese reduzieren zu können, möchte aber die Regelung streichen, nach der, anders als in Regelzonen, bei Quartierplanungen die Abstellplätze für Besucher nicht reduziert werden dürfen.
zur Übersicht |