4. Oktober 2021

CO2-Messgeräte für die Muttenzer Primarschulen
Der Gemeinderat folgt dem Antrag des Schulrats, zum Schutz von Schülern und Lehrpersonen vor Corona spezielle CO2-Messgeräte anzuschaffen. 110 Stück sollen in den Klassenzimmern der Primarstufe und deren 5 in den Räumen der Musikschule eingesetzt werden. Die Geräte zeigen an und alarmieren, wenn die Luftqualität infolge erhöhter CO2-Belastung nicht mehr genügend ist und das Ansteckungsrisiko deshalb erhöht ist. Die bewilligten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 10'200 Franken. Der Gemeinderat sowie der Schulrat fördern mit diesem Schritt die Sicherheit der Kinder, welche durch die Impfmöglichkeit erst ab 12 Jahren die am wenigsten geschützten Personen sind.

Bewilligung für weihnächtliche Licht-Show
In diesem Jahr kann zum sechsten Mal während der Advents- und Weihnachtszeit eine Licht-Show an die Dorfkirche projiziert werden. Der Gemeinderat hat für ein Konzept mit einer Weihnachtsgeschichte in zehn Bildern an neun Stationen rund um die Wehrmauer die Bewilligung erteilt. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde möchte mit den Bildern vom 27. November bis am 6. Januar Menschen jeden Alters auf die weihnächtliche Zeit einstimmen.

EGSA-Rechnung mit Überschuss
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommissionen der Gemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden haben die Jahresrechnung der Einfachen Gesellschaft Schiessanlage Lachmatt (EGSA) geprüft. Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 44'467 Franken ab. Auch in den kommenden Jahren wird mit einer stabilen Liquiditäts- und Ertragssituation gerechnet.

Stellungnahme Teilrevision des Gesetzes über politische Rechte
Der Gemeinderat begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Neuerungen gehen auf drei politische Vorstösse sowie Inputs aus den Gemeinden zurück. Unter anderem soll neu die Anwendung technischer Hilfsmittel bei der Auszählung geregelt werden. Ausserdem soll für die Zustellung der Wahlunterlagen nicht mehr die kurze Frist von zehn Tagen gelten. Künftig werden somit Wahl- und Abstimmungsunterlagen spätestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Wahl- respektive Abstimmungstag verschickt. Das revidierte Gesetz regelt ausserdem, dass die Gemeinden bei Stimmengleichheit neu anstelle des Losentscheids in der Gemeindeordnung einen zweiten Wahlgang vorsehen können. Der Gemeinderat hält in seiner Stellungnahme darüber hinaus fest, dass der Kanton die Kosten für Fachanwendungen zur Ermittlung der Ergebnisse tragen sollte, da er bei Wahlen und Abstimmungen auf Kantons- und Bundesebene Nutzniesser ist. Ausserdem möchte er, dass es den Gemeinden freigestellt wird, die Portokosten für den Versand bei brieflicher Stimmabgabe zu übernehmen.

Muttenz, 4. Oktober 2021

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

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