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Neuberechnung Betreuungsgutscheine

Wir erinnern die Eltern von Kindern, welche für die Tagesbetreuung Betreuungsgutscheine beantragen wollen, daran, dass die Betreuungsgutscheine jährlich per August (§6 des FEB-Reglements Nr. 15.250) neu berechnet und verfügt werden.

Unabhängig davon, ob die Eltern bereits Betreuungsgutscheine erhalten haben oder zum ersten Mal welche beantragen wollen, müssen sie das Antragsformular mit den notwenigen Dokumenten einreichen. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage der Gemeinde Muttenz aufgeschaltet direkt Link.

Ein wichtiger Bestandteil der Anmeldeunterlagen ist die Betreuungsbestätigung. Dieses Dokument muss von der jeweiligen Leitung der Betreuungseinrichtung zeitnah ausgefüllt und mit den restlichen Dokumenten der Anmeldung beigelegt werden.

Für Rückfragen:
Administration Betreuungsgutscheine
Erna Reimann, Tel. 061 466 61 41



Datum der Neuigkeit 21. Juni 2021