Die Gemeinde informiert

17. Mai 2021
Sprechstunde Gemeindepräsidentin - Vernehmlassung Fahrplan 2022 - Lärmverursachende Gartenarbeiten - Bienenschwarm, Wespen- und Hornissennester - Bring- und Holtag - Reisedokumente noch gültig - Stegackerstrasse temporär Einbahnstrasse - Vortritt auf Fussgängerstreifen

Aus dem Gemeinderat:
- Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
- Vernehmlassung Fahrplan 20200

Aus der Verwaltung:
- Lärmverursachende Gartenarbeiten
- Bienenschwarm, Wespen- und Hornissennester
- Kein Bring- und Holtag
- Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
- Stegackerstrasse wird temporär zur Einbahnstrasse
- Vortritt auf Fussgängerstreifen
 

Aus dem Gemeinderat

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Die Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums auch während der Pandemie weiter.

Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr unter 061 466 62 66 telefonisch erreichbar.

Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.bl.ch.

Vernehmlassung Fahrplan 2022
Die Bau- und Umweltschutzdirektion führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab 26. Mai bis 13. Juni 2021 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien für den Fahrplan 2022 (gültig ab 12. Dezember 2021) im Internet auf www.fahrplanentwurf.ch publiziert.

Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 26. Mai 2021 auf www.fahrplanentwurf.ch ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z. B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden vom Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Transportunternehmen geprüft und je nach Machbarkeit im Fahrplan 2022 berücksichtigt oder für die weitere Planung aufgenommen.

Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
 

Aus der Verwaltung

Lärmverursachende Gartenarbeiten
Der Sommer steht vor der Tür und somit auch die anstehenden Gartenarbeiten. Wir erinnern Sie gerne daran, dass gemäss Polizeireglement lärmverursachende Arbeiten in Haus, Hof und Garten (Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern, Häckseln usw.) von Montag bis Freitag zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr, am Samstag bis 18.00 Uhr erlaubt sind. Bitte halten Sie sich an diese Zeiten, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und geniessen Sie den Sommer.

Bienenschwarm, Wespen- und Hornissennester
Einfangen eines Bienenschwarms

Damit auch in dieser Saison „schwärmende Bienen“ durch fachkundige Imker kostenlos eingefangen werden können sind wir auf Ihre Meldung an die zuständige Stelle angewiesen. Tragen Sie Sorge zu diesen wertvollen Tieren. Keinen Giftspray benutzen! Wir danken Ihnen.

Für Muttenz zuständiger Imker:
Werner Ritter 061 461 45 68 (079 652 64 17) oder sein
1. Stellvertreter Hans-Ulrich Vogt 079 938 37 22
2. Stellvertreter Christoph Dellitsch 079 791 82 02

Wespen- und Hornissennester
Auch Wespen und Hornissen sind Nützlinge. Sie fressen grosse Mengen an Kleininsekten wie z. B. die lästigen Mücken. Diese „Räumer“ sollten demzufolge nur wenn wirklich nötig entfernt werden.

Der Drogist berät Sie gerne betreffend Mittel zur Selbstentfernung. Das Entfernen von Wespen- oder Hornissennester übernehmen auch sogenannte „Kammerjäger“ (siehe Internet/Branchentelefonbuch).

Die Feuerwehr kommt nur noch zum Einsatz, wenn Menschenleben akut in Gefahr und in nützlicher Frist keine Alternativen vorhanden sind: Telefon 079 435 69 00, Kosten CHF 220.00.

Kein Bring- und Holtag
Der Bring- und Holtag, welcher am Samstag, 5. Juni 2021 hätte stattfinden sollen, muss wegen der COVID-19-Pandemie leider abgesagt werden. Wir hoffen, dass die Veranstaltung im nächsten Jahr wieder durchgeführt werden kann.

Abteilung Umwelt

Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
Auch wenn zurzeit die Reisetätigkeit ins Ausland eingeschränkt ist, achten Sie bitte rechtzeitig auf den Verfall Ihrer Reisedokumente. Für Verlustmeldungen und die Beschaffung einer neuen Identitätskarte oder eines Passes stehen Ihnen die Informationen für die "Identitätskarte" zur Verfügung.

Stegackerstrasse wird temporär zur Einbahnstrasse
Durch den Betrieb des Impfzentrums Mitte erhöhte sich das Verkehrsaufkommen an der Stegackerstrasse in Muttenz. Verschiedentlich kam es auch schon zu heiklen Verkehrssituationen.

Eine Prüfung der Situation durch die Gemeindepolizei in Absprache mit der Abteilung Verkehrssicherheit der Polizei Basel-Landschaft ergab eine Signalisationsänderung als temporäre Massnahme. Infolgedessen wird die Stegackerstrasse im Bereich des Impfzentrums bis zu dessen Aufhebung als Einbahnstrasse signalisiert und ist nur noch in Richtung Kriegackerstrasse befahrbar. Die Zu- und Wegfahrt beim Zürich Help Point sowie bei der Einstellhalle der Rennbahnklinik ist jedoch weiterhin in beide Fahrtrichtungen möglich. Für Velos bleibt die Stegackerstrasse in beide Fahrtrichtungen durchgehend befahrbar.

Vortritt auf Fussgängerstreifen
In der Schweiz verunfallten im Jahr 2020 zwar etwas weniger Fussgängerinnen und Fussgänger als in den Vorjahren, doch fast die Hälfte der getöteten Fussgängerinnen und Fussgänger starb auf einem Fussgängerstreifen. Besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen. Senioren über 75 Jahre machen die Hälfte aller getöteten Fussgänger aus, was unter anderem auch mit der zunehmenden Verletzlichkeit des Körpers im Alter zusammenhängt.

Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Fussgänger dürfen trotzdem ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann. Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver.

Wer zu Fuss unterwegs ist, muss unmissverständlich seine Überquerungsabsicht anzeigen, insbesondere, indem er vor dem Überqueren des Zebrastreifens einen Halt einlegt und in die Richtung des Automobilisten schaut (das Handzeichen ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen). Um jedes Missverständnis auszuschliessen, sollten Sie sich nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhalten, wenn Sie diesen tatsächlich überqueren wollen.

Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen. Somit müssen Personen, wenn sie die Mittelinsel erreichen, erneut sicherstellen, dass die Vortrittsbedingungen auch für den folgenden Teil des Übergangs erfüllt sind.

Fussgänger sind bei Nacht und bei schlechtem Wetter für Fahrzeuglenkende sehr schlecht erkennbar. Die Gemeindepolizei Muttenz empfiehlt, helle Kleidung und lichtreflektierendes Material zu tragen.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Auf Social Media teilen