Die Gemeinde informiertSprechstunde Gemeindepräsidentin - Vernehmlassung Fahrplan 2022 - Lärmverursachende Gartenarbeiten - Bienenschwarm, Wespen- und Hornissennester - Bring- und Holtag - Reisedokumente noch gültig - Stegackerstrasse temporär Einbahnstrasse - Vortritt auf Fussgängerstreifen Aus dem Gemeinderat: Aus der Verwaltung:
Sprechstunde der Gemeindepräsidentin Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr unter 061 466 62 66 telefonisch erreichbar. Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.bl.ch. Vernehmlassung Fahrplan 2022 Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 26. Mai 2021 auf www.fahrplanentwurf.ch ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z. B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden vom Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Transportunternehmen geprüft und je nach Machbarkeit im Fahrplan 2022 berücksichtigt oder für die weitere Planung aufgenommen. Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
Lärmverursachende Gartenarbeiten Bienenschwarm, Wespen- und Hornissennester Für Muttenz zuständiger Imker: Wespen- und Hornissennester Der Drogist berät Sie gerne betreffend Mittel zur Selbstentfernung. Das Entfernen von Wespen- oder Hornissennester übernehmen auch sogenannte „Kammerjäger“ (siehe Internet/Branchentelefonbuch). Die Feuerwehr kommt nur noch zum Einsatz, wenn Menschenleben akut in Gefahr und in nützlicher Frist keine Alternativen vorhanden sind: Telefon 079 435 69 00, Kosten CHF 220.00. Kein Bring- und Holtag Abteilung Umwelt Sind Ihre Reisedokumente noch gültig? Stegackerstrasse wird temporär zur Einbahnstrasse Eine Prüfung der Situation durch die Gemeindepolizei in Absprache mit der Abteilung Verkehrssicherheit der Polizei Basel-Landschaft ergab eine Signalisationsänderung als temporäre Massnahme. Infolgedessen wird die Stegackerstrasse im Bereich des Impfzentrums bis zu dessen Aufhebung als Einbahnstrasse signalisiert und ist nur noch in Richtung Kriegackerstrasse befahrbar. Die Zu- und Wegfahrt beim Zürich Help Point sowie bei der Einstellhalle der Rennbahnklinik ist jedoch weiterhin in beide Fahrtrichtungen möglich. Für Velos bleibt die Stegackerstrasse in beide Fahrtrichtungen durchgehend befahrbar. Vortritt auf Fussgängerstreifen Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Fussgänger dürfen trotzdem ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann. Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver. Wer zu Fuss unterwegs ist, muss unmissverständlich seine Überquerungsabsicht anzeigen, insbesondere, indem er vor dem Überqueren des Zebrastreifens einen Halt einlegt und in die Richtung des Automobilisten schaut (das Handzeichen ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen). Um jedes Missverständnis auszuschliessen, sollten Sie sich nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhalten, wenn Sie diesen tatsächlich überqueren wollen. Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen. Somit müssen Personen, wenn sie die Mittelinsel erreichen, erneut sicherstellen, dass die Vortrittsbedingungen auch für den folgenden Teil des Übergangs erfüllt sind. Fussgänger sind bei Nacht und bei schlechtem Wetter für Fahrzeuglenkende sehr schlecht erkennbar. Die Gemeindepolizei Muttenz empfiehlt, helle Kleidung und lichtreflektierendes Material zu tragen. Ihre Gemeindepolizei Muttenz Datum der Neuigkeit 17. Mai 2021
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