Die Gemeinde informiert

22. März 2021
Synergien beim Leitungsbau im Bereich Kirchplatz - Sprechstunde der Gemeindepräsidentin - Ortsmuseum und Bauernhausmuseum öffnen wieder - Leinenzwang für Hunde - Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung - Veranstaltungsbewilligung im Wald - Rücksicht in Tempo-30-Zonen - Aktion Kompost- und Erdenverkauf Frühling 2021
Aus dem Gemeinderat

Synergien beim Leitungsbau im Bereich Kirchplatz
Im Verlauf der Sanierungsarbeiten an der Hauptstrasse haben die IWB informiert, dass sie auch die Gasleitung angrenzend an den festgelegten Bauperimeter zwischen Kirchplatz und Mittenza erneuern werden. Während der Ausführung dieser Arbeiten, mit welchen bereits Mitte Februar 2021 begonnen wurde, hat sich herausgestellt, dass die Wasserleitung in diesem Bereich in unerwartet schlechtem Zustand ist. Die Wasserversorgung Muttenz nutzt die Gelegenheit und damit die Synergien, um auch die Wasserleitung unter dem Kirchplatz bis zum bereits erneuerten Leitungsabschnitt in der Baselstrasse zu ersetzen. Gleichzeitig werden zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei den Parkplätzen entlang der Liegenschaft Hauptstrasse 2 erstellt. Die erwähnten Arbeiten, welche für die Versorgungsicherheit der Haushaltungen notwendig sind, werden voraussichtlich Ende April 2021 abgeschlossen sein.
 

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Die Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums auch während der Pandemie weiter.

Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr unter 061 466 62 66 telefonisch erreichbar.

Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.bl.ch.


 

Aus der Verwaltung

Ortsmuseum und Bauernhausmuseum öffnen wieder
Die beiden gemeindeeigenen Museen sind nach längerem Unterbruch wieder offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

  • Ortsmuseum am 28. März 2021, 14.00 – 17.00 Uhr
    und dann regelmässig wieder am letzten Sonntag des Monats
  • Bauernhausmuseum am 25. April 2021, 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
    bis Oktober jeweils am letzten Sonntag des Monats

Das Ortsmuseum ist über den neu gestalteten Eingangsbereich an der Schulstrasse 15 mit behindertengerechtem Lift zugänglich.
 

Leinenzwang für Hunde an Waldsäumen und in Wäldern
Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes von der Gemeindeversammlung mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996, Nr. 11.600). Dieser Leinenzwang gilt auch für verkehrsreiche Strassen und auf Velowegen, auf Sportanlagen und Schularealen, in Naturschutzgebieten und im Gebiet des Rebberges zwischen Burghaldenstrasse - Offenburgstrasse und Schauenburgstrasse - Badstubenstrasse.

Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde an diesen Orten an der Leine zu führen.

Im übrigen Hardwald gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes (SGS 520) während der Hauptsetz- und Brutzeit. Hunde sind deshalb in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden.
 

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2020 läuft Ende Mai 2021 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2021 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.


Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des 54. Birslauf 2021 mit ca. 900 Läuferinnen und Läufern vom Samstag, 10. April 2021 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1) in den Gemeinden Arlesheim, Münchenstein, Muttenz und Reinach mit Auflagen erteilt.


Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt

Sehen beim Gehen
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Zebrastreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.

  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
  • Benutzen Sie vorhandene Zebrastreifen.
  • Für Kinder gilt: am Randsteinstein warten, bis das Fahrzeug stillsteht. "Rad steht Kind geht"

Was Recht ist
In Tempo-30-Zonen müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:

  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z. B. Schulen, Heime usw.).

Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:

  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

 

Das Ziel von Tempo 30 ist: mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

 

Aktion Kompost- und Erdenverkauf Frühjahr 2021
Nahrung und Leben für Ihren Boden – für einen blühenden Start in die neue Gartensaison

Aktuell gibt es wieder hochwertigen Kompost zu kaufen. Das Material stammt aus der Kompostierungsanlage Hardacker in Muttenz. Mit Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis erhält Ihr Garten neue Nahrung und die Bodenlebewesen werden angeregt. Bereiten Sie Ihren Garten jetzt für den Start in die neue Saison vor und geben Sie ihm organisches Material und Nährstoffe zurück. Sie erhalten 1 m³ Gartenkompost zum Preis von 120 Franken inkl. Transport und MWST.

Wir liefern Ihnen Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis im praktischen 1 m³ Big-bag franko Garten. Bitte beachten Sie, dass das Gartenareal nicht weiter als 5 Meter von einer Strasse entfernt sein darf, die mit dem Lastwagen befahrbar ist.

Wir verkaufen auch Substrate wie Rasenerde, Blumenerde und Pflanzerde sowie Holzschnitzel und Rindenmulch zum Abdecken. Für Preisauskünfte und Lieferungen rufen Sie uns einfach an. Unter der Telefonnummer 061 976 99 66 beraten wir Sie gerne oder geben Ihnen kostenlos detaillierte Unterlagen ab.

Bestellen Sie jetzt und profitieren Sie von den attraktiven Preisen. Die Aktion gilt von März bis Ende Mai 2021.

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