Lockerungsmassnahmen auf Gemeindeebene

25. Februar 2021

Nach dem Beschluss des Bundesrats vom 24. Februar 2021 können wir Sie über die Lockerungen für den Sport ab 1. März 2021 wie folgt informieren:

Art. 6e der Covid-Verordnung
1 Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum;
b. Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 oder älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird; Wettkämpfe sind verboten;
c. Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe von Leistungssportlerinnen und -sportlern, die einen nationalen oder regionalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen oder Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind und die als Einzelpersonen, in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren;
d. Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga angehören; ist der Spielbetrieb nur in der Liga eines der beiden Geschlechter professionell oder semiprofessionell, so dürfen die Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele auch in der entsprechenden Liga des anderen Geschlechts stattfinden.
2 Sportaktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen nach Absatz 1 Buchstaben a und b sind von der Pflicht zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts nach Artikel 4 ausgenommen.

Aussensportanlagen und Turnhallen
Die Aussensportanlagen und Turnhallen inklusive Garderoben und Duschen werden wieder für den Vereinssport geöffnet. Turnhallen sind nur für Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen, Aussensportanlage auch für Erwachsene (max. 15 Personen, kein Körperkontakt) offen. Die Trainer sind für die Einhaltung der Covid-Massnahmen zuständig.

Hallenbad
Der Schwimmunterricht der Primarstufe findet weiterhin nicht statt.

Das Hallenbad wird ab 2. März 2021 wieder für den Vereinssport und die Trainings von Kindern und Jugendlichen geöffnet. Auch hier sind die Trainer für die Einhaltung der Covid-Massnahmen zuständig. Das Hallenbad wird auch für die Öffentlichkeit, jedoch nur für Personen bis und mit Jahrgang 2001, geöffnet.

Eltern dürfen ihre Kinder bis zum Eingang zur Garderobe (Drehkreuz) begleiten und sie dort wieder abholen, sich aber nicht im Hallenbad aufhalten.

Kinder ohne Begleitung von Erwachsenen müssen schwimmen können und mindestens 8 Jahre alt sein.

Das Hallenbadpersonal prüft im Zweifelsfall, ob die Altersgrenze erreicht ist, und kann Hallenbadverbote direkt aussprechen.

Die Öffnungszeiten werden wie folgt angepasst (denn es macht keinen Sinn, für Kinder während der Unterrichtszeiten offen zu halten):

Montag geschlossen
Dienstag 13.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch 13.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 20.00 Uhr
Freitag 13.00 - 20.00 Uhr
Samstag 09.00 - 17.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr

 

 

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