korrekt! Gemeinderat Joachim Hausammann wurde NIE verurteilt

25. Juni 2018
Strafverfahren wurde eingestellt, was juristisch Freispruch bedeutet

In ihrer Ausgabe vom 16. Juni 2018 schreibt die Basler Zeitung, Gemeinderat Joachim Hausammann sei wegen übler Nachrede verurteilt worden. Das ist schlicht falsch. Der Gesamtgemeinderat sieht sich zum wiederholten Male bemüssigt, Behauptungen des BaZ-Schreibers Joël Hoffmann richtigzustellen.

Der Zeitungsbeitrag bezieht sich auf ein abgeschlossenes strafrechtliches Verfahren. Im Nachgang zur Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 wurde Gemeinderat Joachim Hausammann von Alt- Gemeinderat Peter Issler wegen übler Nachrede, Verleumdung und Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft (Stawa) Basel-Landschaft konnten den Anfangsverdacht nicht bestätigen, weshalb die Stawa auf eine Anklage verzichtete und das ganze Verfahren am 26. Juni 2017 einstellte. Gegen diesen Entscheid erhob Peter Issler wiederum Einsprache. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beurteilte das Vorgehen der Vorinstanz als korrekt und bestätigte am 8. August 2017 die Einstellungsverfügung der Stawa. Mit diesem Freispruch wurde das Strafverfahren definitiv abgeschlossen. Es kam nie zu einer Verhandlung und es kann demnach keine Verurteilung gegeben haben. Dass Joël Hoffmann trotz dieser Tatsache und vermutlich gar wider besseres Wissen das Gegenteil behauptet, offenbart die eigentliche Absicht hinter diesem Zeitungsbericht. Es geht nicht um Fakten. Es geht wohl eher um das gezielte Verunglimpfen von Behörden im Allgemeinen und Gemeinderat Joachim Hausammann im Speziellen.

Ebenfalls falsch ist die einleitende Feststellung, der Gemeinderat wolle die Anwaltskosten zur Hälfte seinem Kollegen Joachim Hausammann «aufbrummen». Solche Entscheidungen fällt die Wahlbehörde. Zu dieser gehört auch die Gemeindekommission, die wiederum dem Amtsgeheimnis unterliegt.

Gemeinderat Joachim Hausammann und seine Arbeit geniessen nach wie vor das volle Vertrauen aller Mitglieder des Gemeinderats. Das Kollegium ist besorgt darüber, dass es im Zusammenhang mit politischen Geschäften in Muttenz immer wieder zu Falschinformationen oder zu Unterschlagungen von Sachverhalten kommt, die durch die Basler Zeitung verbreitet werden. Dies erschwert die Arbeit des Gemeinderates und der Verwaltung massiv und belastet zudem das politische Klima sowie die Kultur der Zusammenarbeit. Im vorliegenden Fall prüft der Gemeinderat eine Beschwerde beim Presserat und behält sich gegebenenfalls auch rechtliche Schritte vor.

Muttenz, 25. Juni 2018
DER GEMEINDERAT

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