Planauflage:Teilzonenplan Dorfkern
Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 liegen die Mutation des Teilzonenplanes Dorfkern, Parzelle 152, während 30 Tagen, vom 22. Dezember 2017 bis zum 22. Januar 2018, in der Bauverwaltung Muttenz während den Öffnungszeiten öffentlich auf.
Feiertage im 2017 / 2018 - abweichende Öffnungszeiten | |||
Montag | 25. Dezember 2017 | Weihnachten | ganzer Tag geschlossen |
Dienstag | 26. Dezember 2017 | Stephanstag | ganzer Tag geschlossen |
Montag | 1. Januar 2018 | Neujahr | ganzer Tag geschlossen |
Ebenfalls stehen alle Unterlagen zur Planauflage ab 22. Dezember 2017 in digitaler Form an dieser Stelle unter Dokumente zur Verfügung.
Schriftliche und begründete Einsprachen sind im Doppel bis 22. Januar 2018 dem Gemeinderat, Kirchplatz 3, Postfach 332, 4132 Muttenz, einzureichen.
Der Gemeinderat
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Teilzonenplan Dorfkern nach Beschluss GV vom 12.12.2017 (PDF, 214.22 kB) | Download | 0 | Teilzonenplan Dorfkern nach Beschluss GV vom 12.12.2017 |