8. Juni 2015
Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel (EBG) und Gemeinderat Muttenz einigen sich: Unterschutzstellung und bauliche Entwicklung möglich und von beiden Seiten beantragt!
An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 werden die verschiedenen Teilzonenreglemente der Gemeinde Muttenz behandelt.

Der Gemeinderat Muttenz freut sich, dass es im Hinblick auf die Unterschutzstellung des Gebäudes an der Genossenschaftsstrasse zu einer Einigung zwischen der Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel (EBG) als Eigentümerin und dem Gemeinderat gekommen ist. Im Rahmen von Gesprächen konnte – einmal mehr – festgestellt werden, dass die Interessen der Gemeinde und der Eigentümerin grundsätzlich kaum divergieren. Nun wurde eine Lösung gefunden, um die verbliebenen Differenzen zu bereinigen.

Sowohl die Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel (EBG) als auch der Gemeinderat haben kein Interesse an einem Abriss des Gebäudes und sehen im Nutzgarten eine wertvolle Qualität. Dieses Ensemble zwischen dem markanten Bau und dem Freiraum soll als schützenswertes Objekt erhalten bleiben, ohne dabei eine angemessene bauliche Entwicklung des bestehenden Gebäudes zu verhindern. Diesem Anliegen kann mit einer – auf dieses Gebäude beschränkten – Erhöhung der Bebauungsziffer entsprochen werden. Da die Genossenschafts-strasse 1-13 im Gegensatz zu anderen Bauten in der W4-Zone mit der Unterschutzstellung nicht abgerissen werden kann und daher, im Gegensatz zu den anderen Bauten, kaum von der Erhöhung der Ausnützungsziffer profitiert, ist in § 28 eine spezifische Ergänzung betreffend der Bebauungsziffer von kommunal geschützten Bauten vorzunehmen.

Konkret wird der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung eine Korrektur in § 21 und eine Ergänzung in § 28 des Teilzonenreglements Polyfeld beantragen. Damit wird die Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel (EBG) die Unterschutzstellung explizit unterstützen.
Der Gemeinderat freut sich über die gefundene Lösung und beantragt der Gemeindeversammlung die vorgenannten Änderungen anzunehmen.

Für Rückfragen: Thomi Jourdan, Vizepräsident des Gemeinderates, T 076 330 98 78, M thomi@jourdan.ch