Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

12. Dezember 2016
Die Mitarbeiter der Abteilung Betriebe sind bestrebt, auch in der kalten Jahreszeit eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig und auf die gleiche Art ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat deshalb ein Winterdienstkonzept mit Strassenklassifizierung und Räumungsstandards festgelegt, welches sich in den vergangenen Wintern bewährt hat.
Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Wir bitten die Fahrzeughalterinnen und -halter deshalb dringend, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.
Die Gemeinde wünscht allen eine unfallfreie Winterzeit und dankt für die Mithilfe bei der Bewältigung der winterlichen Wetterherausforderungen.
Schneepflug
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