Die Gemeinde informiert
- Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 17.03.2016
Aus der Gemeindekommission
- Erwahrung der Gemeinderatswahl
Aus dem Gemeinderat
- Erwahrung der Wahlen in die Gemeindekommission
- Beleuchtungen im Siedlungsgebiet
- Revision der Museumsverordnung
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal - Jahresrechnung 2015
Aus der Sozialhilfebehörde
- Interessiert an einer Tätigkeit in der Sozialhilfebehörde?
Aus der Verwaltung
- Szenischer Rundgang durch das Polyfeld
- Leinenzwang für Hunde
- Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2015 läuft Ende Mai 2016 ab
- Catch a Car neu in Muttenz – jetzt vergünstigt registrieren
- „Spielregeln“ für die Blauen Zonen
- Rücksicht in Tempo-30-Zonen
- Einführung einer Gemischtsammlung für Kunststoffe in Muttenz?
- Öffnungszeiten über Ostern
- Bestattungen Februar / März 2016
Aus der Gemeindeversammlung |
Beschlussprotokoll
Aus der Gemeindekommission |
Die Gesamterneuerungswahlen in den Gemeinderat fanden am 28. Februar 2016 statt. Das Wahlergebnis wurde ordnungsgemäss publiziert. Innert der gesetzlichen Frist ist keine Wahlbeschwerde erhoben worden. Die Gemeindekommission hat als Erwahrungsinstanz am 17. März 2016 die Wahl von Kathrin Schweizer, Franziska Stadelmann, Peter Vogt, Thomi Jourdan, Roger Boerlin, Alain Bai und Joachim Hausammann in den Gemeinderat mit Amtsantritt per 1. Juli 2016 für die Amtsperiode bis 30. Juni 2020 wird erwahrt.
Aus dem Gemeinderat |
Die Gesamterneuerungswahl der Gemeindekommission für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 fand am 28. Februar 2016 statt. Das Wahlergebnis wurde ordnungsgemäss publiziert. Innert der gesetzlichen Frist ist keine Wahlbeschwerde erhoben worden. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis als verbindlich fest und erwahrt damit die Wahl von
Liste 1, FDP. Die Liberalen: Katja Iseli, Roland Müller, Alain Bai, (erster Nachrückender Daniel Schneider)
Liste 2, SP: Christian Hess, Betül Karabulut, Dilek Erarslan, Claudine Ménard, Christine Nussbaumer
Liste 3, SVP: Markus Brunner, Anita Biedert-Vogt, Björn Fröhlich, Michel Oeschger, David Buess
Liste 4,EVP: Thomas Buser, Primo Cirrincione
Liste 5, CVP: Daisy Marti, Christopher Gutherz
Liste 6, BDP: Dominic C. Frei
Liste 7, Grüne Muttenz: Lukas Süman, Daniel Brunner
Liste 8, unabhängige Muttenz: Urs Scherer
Beleuchtungen im Siedlungsgebiet
Mit der Schaffung eigener kommunaler Reklamevorschriften hat die Gemeinde die baugesetzlich vorgegebene Möglichkeit der Regelung von Reklamen im Siedlungsgebiet vor einem knappen Jahr umgesetzt. Neben der auf die einzelnen Bauzonen abgestimmten Regelung von Art und Ausmass von Reklamen und gestalterischen Vorschriften für den Ortskern werden darin auch die Aushangdauer für Wahl- und Abstimmungsplakate sowie die möglichen Beleuchtungszeiten von Leuchtreklamen festgelegt. Demnach dürfen Leuchtreklamen während der Betriebszeiten uneingeschränkt betrieben werden. Ausserhalb der Betriebszeiten dürfen Reklamen nur in der Zeit zwischen der Abenddämmerung und 23:00 Uhr sowie zwischen 6:00 Uhr und der Morgendämmerung beleuchtet werden.
Andere Beleuchtungen, die nicht in Zusammenhang mit einer Reklameeinrichtung stehen, müssen die Bestimmung von § 27 des Polizeireglements einhalten. Demnach ist es verboten, zwischen 0.30 Uhr und 5.30 Uhr Gebäude von aussen und Schaufenster zu beleuchten oder äussere Beleuchtungsvorrichtungen brennen zu lassen.
Neue Geschäfts- und Gebührenordnung Museen Muttenz
Mit dem Betrieb der Museen Muttenz will der Gemeinderat kulturhistorisch und künstlerisch wertvolle Objekte aus dem lokalen Umfeld einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen. Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2016 die bisherige Betriebsordnung für die Museen und Sammlungen (Nr. 13.201) aus vom 3.11.1992 aufgehoben und eine neue Geschäfts- und Gebührenordnung für die Museen Muttenz (13.202) per 1. Februar 2016 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitsgruppe Museen Muttenz und trägt den spezifischen Bedürfnissen eines Museumsbetriebs mit kurzen Entscheidungswegen und gestalterischer Handlungsfreiheit Rechnung. Insbesondere wird der Bestand der Museen Muttenz, die Organisation der Arbeitsgruppe Museen sowie deren Aufgaben und Befugnisse sowie Kassenführung umschrieben.
In § 7 werden die Gebühren und Entschädigungen für Führungen und Raum- sowie Infrastrukturnutzungen festgehalten.
Alle kommunalen Vorschriften können in der Erlasssammlung der Gemeinde auf www.muttenz.ch eingesehen werden.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal - Jahresrechnung 2015
Der Gemeinderat nimmt den Geschäftsbericht 2015 mit der Jahresrechnung 2015 betreffend der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal zur Kenntnis. Aus der Jahresrechnung ist zu entnehmen, dass die Endabrechnung für die Gemeinde Muttenz mit 308‘088 Franken um 34‘088 Franken höher als die budgetierten 274‘000 Franken ausfällt. Ins Gewicht fallen die speziellen Kosten, die mit 66‘543 Franken um fast das Doppelte höher ausgefallen sind als im Jahr 2014. In den speziellen Kosten werden Sozialpädagogische Familienbegleitungen, Anwaltshonorare, psychiatrische Gutachten und Ähnliches verrechnet. Für das Budget 2016 der gesamten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal wird mit einem geringeren Aufwand gegenüber den Kosten 2015 gerechnet. Den ausführlichen Geschäftsbericht 2015 der KESB Birstal kann auf der Gemeindehomepage herunter geladen werden.
Interessiert an einer Tätigkeit in der Sozialhilfebehörde?
Am 1. Januar 2017 beginnt die neue, vierjährige Amtsperiode der Baselbieter Sozialhilfebehörden. In Muttenz müssen Wahlvorschläge für die im Majorzwahlsystem stattfindende Wahl vom 25. September bis am 8. August 2016 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Im Rahmen der diesjährigen Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörden Baselland veranstaltet der Verband für Sozialhilfe Basel-Landschaft (VSO) gemeinsam mit dem Kantonalen Sozialamt zwei Informationsveranstaltungen für Interessierte an einer Tätigkeit in der Sozialhilfebehörde. Unter der Leitung des Präsidenten des Verbands der Sozialhilfebehörden BL, Herrn Werner Spinnler, erläutert der Amtsleiter des kantonalen Sozialamts, Herr Sebastian Helmy Fragen rund um die Sozialhilfe. Die Präsidentin der Muttenzer Sozialhilfebehörde, Frau Kerstin Brunner, geht auf die Aufgaben und die Organisation der Sozialhilfebehörden ein. Die Veranstaltung ist öffentlich, die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Veranstalter freuen sich auf eine rege Teilnahme. An der Veranstaltung besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und in einer Diskussion mitzuwirken. Zum Abschluss wird ein kleiner Apéro offeriert.
Mittwoch, 13. April 2016, 19.30 Uhr
Karl Jauslin-Saal, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz
Eine zweite Veranstaltung findet am Mittwoch, 20. April 2016, in Sissach im Mehrzwecksaal Altersheim Mülimatt, Teichweg 9 statt. Auch dort werden Mitglieder der lokalen Sozialhilfebehörden anwesend sein. Für weitere Auskünfte zu diesen beiden Veranstaltungen steht Frau Suzanne Rhinow von der Geschäftsstelle des Verbands der Sozialhilfeorganisationen BL gerne zur Verfügung. Tel. 061 751 13 17.
Sozialhilfebehörde Muttenz
Aus der Verwaltung |
Seit November 2014 werden szenische Spaziergänge durch das Polyfeld mit Danny Wehrmüller, bekannt von der Theatergruppe „Rattenfänger“ angeboten. Im vergangenen Jahr besuchten ca. 250 Personen auf sieben szenischen Führungen – davon 2 Private Führungen das Polyfeld und begaben sich auf eine Zeitreise in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dieses Areals.
Die nächsten öffentlichen Sonntags-Führungen finden statt am
10. April 2016 14 – 16 Uhr
19. Juni 2016 16 – 18 Uhr
28. August 2016 16 – 18 Uhr
13. November 2016 10.30 – 12.30 Uhr
Treffpunkt: Bahnhofplatz Muttenz. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Neben den kostenlosen, sporadisch durchgeführten öffentlichen Rundgängen bietet die Gemeinde den Rundgang gegen Entgelt auch für private Gruppen an. Erleben Sie eine spannende Führung und buchen Sie jetzt für Ihren Firmenanlass oder Ihr Familienfest einen individuellen Rundgang. Buchungsanfragen können Sie direkt über die Gemeindewebsite stellen, unter Online-Schalter/Polyfeld- Rundgang, Buchungsanfrage.
Leinenzwang für Hunde an Waldsäumen und in Wäldern
Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes von der Gemeindeversammlung mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996). Dieser Leinenzwang gilt auch für verkehrsreiche Strassen und auf Velowegen, auf Sportanlagen und Schularealen, in Naturschutzgebieten und im Gebiet des Rebberges zwischen Burghaldenstrasse-Offenburgstrasse und Schauenburgstrasse-Badstubenstrasse.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an diesen Orten an der Leine zu führen.
Im übrigen Hardwald gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes während der Hauptsetz- und Brutzeit. Hunde sind deshalb in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden.
Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2015 läuft Ende Mai 2016 ab
Steuerpflichtige, die bis Anfang Mai 2016 ihre Steuererklärung nicht eingereicht haben, erhalten in der zweiten Maiwoche ein Erinnerungsschreiben von der kantonalen Steuerverwaltung.
Fristverlängerungen über den 31. Mai 2016 hinaus sind gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein entsprechendes Fristverlängerungsgesuch ist mit dem der Steuererklärung beigelegten Formular bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal einzureichen oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebseite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, Fristerstreckung Steuererklärung die Verlängerung online beantragen.
Catch a Car neu in Muttenz – jetzt vergünstigt registrieren
Seit dem 1. März 2016 profitiert auch die Gemeinde Muttenz vom flexiblen und spontanen Carsharing-Angebot von Catch a Car. Die 120 Fahrzeuge lassen sich in Echtzeit orten, um auch mal etwas ohne eigenes Auto von A nach B transportieren zu können.
Heidi Schaub, Departementsvorsteherin Umwelt und Sicherheit, ist überzeugt: «Catch a Car ist für die Energiestadt Muttenz eine zukunftsweisende Möglichkeit, die kombinierte Mobilität auszubauen.» Mit der Erweiterung profitieren bestehende Member und die Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz von noch mehr Flexibilität und Mobilitätsmöglichkeiten ohne ein eigenes Auto besitzen zu müssen. Erste Auswertungen zeigen, dass das Konzept schon gut angekommen ist, und die weissen Catch-Cars häufig im Dorf zu sehen sind.
Alle öffentlichen Parkplätze nutzbar
Um Fahrzeuge abzustellen oder zwischenzuparken, können Sie in Muttenz alle öffentlichen Parkplätze innerhalb der Catch-Car-Zone kostenlos nutzen, für welche die Anwohner- und Nachtparkkarte gilt. Die wenigen zeitlich beschränkten, kostenpflichtigen Parkplätze sind ausschliesslich für Zwischenstopps nutzbar und unterliegen den entsprechenden Nutzungsbedingungen. Die detaillierten Parkregeln sind unter www.catch-a-car.ch verfügbar.
Vergünstigt registrieren
Sie möchten mit dem Catch-Car von Muttenz aus nach Riehen fahren, vom Bahnhof SBB direkt nach Hause kommen oder Einkäufe erledigen? Wir schenken Ihnen zehn Franken Rabatt auf alle Registrierungen bis zum 31. Juli 2016. Nutzen Sie dafür den Promo-Code CATCH15MZ bei Ihrer Registrierung unter www.catch-a-car.ch und melden Sie sich für nur 15 Franken an. Anschliessend fallen keine laufende Gebühren oder Abonnementskosten an.
Bestimmte „Spielregeln“ müssen unbedingt in der Blauen Zone eingehalten werden.
Wer in der Schweiz auf Parkplätzen parkiert, die mit blauen Linien markiert sind, muss zu gewissen Zeiten eine Parkscheibe verwenden. In der Regel darf dort an Werktagen von 8 bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr maximal bis zu eineinhalb Stunden parkiert werden. Nur um die Mittagszeit und über Nacht ist längeres Parkieren erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn kein Verkehrsschild mit dem P und dem Parkscheibensymbol speziell darauf hinweist. An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.
Parkzeit bis eineinhalb Stunden
Obwohl seit über zehn Jahren nur noch die Euro-Parkscheibe gültig ist, gibt es noch immer Autofahrer, die entweder die alte Parkscheibe verwenden oder nicht wissen, wie die neue gehandhabt wird. Im Gegensatz zu früher, als im linken Fenster der Parkscheibe die Ankunfts- und im rechten Fenster die Abfahrtszeit eingestellt wurde, gibt es bei der Euro-Parkscheibe nur noch ein Fenster. Dort stellt man als Ankunftszeit die nächste Halbstunden-Markierung ein. Kommt der Autofahrer also beispielsweise um 10.01 Uhr an, stellt er die Parkscheibe auf 10.30 Uhr. Ab dieser Zeit wird eine Stunde dazugezählt. Parkieren ist also bis um 11.30 Uhr erlaubt. Kommt der Autofahrer allerdings um 10.29 Uhr an, muss er die Parkscheibe ebenfalls auf 10.30 Uhr stellen und kann so nur eine Stunde parkieren. Je nach Ankunftszeit kann die erlaubte Parkdauer also zwischen einer und eineinhalb Stunden variieren. Wenn man sich merkt, dass man zur eingestellten Uhrzeit eine Stunde hinzuzählen muss, ist die Rechnerei ein Kinderspiel.
Die Parkscheibe, die gut sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden muss, gilt nicht „nur“ für die blaue Zone, sondern auf allen Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkung. Und da nur die Ankunftszeit eingestellt werden muss, spielt es dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug auf dem jeweiligen Platz nur 30 Minuten (z.B. Sonnenmattstrasse) parkiert werden darf.
Übrigens: Wer die Parkscheibe falsch stellt, die Parkdauer überschreitet, oder gar keine Parkscheibe stellt, die Ankunftszeit neu einstellt, während das Auto noch immer auf dem Parkplatz steht, muss mit einer Busse in der Höhe von 40 Franken rechnen.
Keine Parkscheibe zu besitzen gilt auch nicht als Ausrede. Die Parkscheiben sind gratis bei der Gemeindepolizei Muttenz erhältlich.
Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt
Sehen beim Gehen
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren (auch wenn es keinen Zebrastreifen hat). Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.
- Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
- Benutzen Sie vorhandene Zebrastreifen.
- Für Kinder gilt. Am Randsteinstein anhalten „luege, lose, laufe“
Was Recht ist
In Tempo-30-Zone müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:
- Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
- Fahrzeuge haben Vortritt.
- Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
- Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
- Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen Heime usw.).
Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:
- Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
- Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
- Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
- Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.
Das Ziel von Tempo 30 ist:
Mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität
Ihre Gemeindepolizei Muttenz
Einführung einer Gemischtsammlung für Kunststoffe in Muttenz?
Seit Februar 2016 sammelt Allschwil als erste Gemeinde der Nordwestschweiz in einer Haus-zu-Haus-Sammlung die unterschiedlichsten Plastikabfälle. Muttenz verfolgt das Pilotprojekt mit grossem Interesse.
In einem separaten, kostenpflichtigen Sack können in der Gemeinde Allschwil jede zweite Woche Kunststoffabfälle einer Haus-zu-Haus-Sammlung mitgegeben werden. Der Pilotversuch ist vorerst auf zwei Jahre befristet.
Bestehende Sammelsysteme
Reine Kunststoffsorten werden in der Schweiz schon seit einigen Jahren erfolgreich gesammelt. PET-Getränkeflaschen können in allen Verkaufsstellen gratis zurückgegeben werden. Alle anderen Flaschen aus Plastik werden von Grossverteiler wie Coop und Migros und private Entsorgungscenter inzwischen ebenfalls kostenlose zurückgenommen. Eine Sammlung gemischter Kunststoffabfälle jeglicher Art und Grösse aus privaten Haushaltungen konnte sich bisher in der Schweiz nicht etablieren. Sie ist sehr aufwändig und teuer, weil die Ware umfassend sortiert und gereinigt werden muss. Zudem sind zurzeit für diese Art von Kunststoffabfällen kaum Abnehmer zu finden.
Möglichkeiten und Grenzen
Es kann nicht das Ziel sein, eine spezifische Abfallfraktion wie z.B. Kunststoff um jeden Preis stofflich zu verwerten. In erster Linie muss die Reduktion der Umweltbelastungen der Abfallbehandlung im Vordergrund stehen. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass die Verbrennung einer Abfallfraktion in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) gegenüber einer (zu) aufwändigen stofflichen Verwertung zu bevorzugen ist.
Kunststoffabfälle, die nicht separat gesammelt werden, gelangen heute mit dem Hauskehricht in die thermische Verwertung. Die KVA Basel verbrennt die Abfälle mit einer Energieeffizienz von fast 80 %. Die aus Schrumpffolien, Tragtaschen und Gartenstühlen gewonnene thermische Energie ersetzt im Fernwärmenetz der Stadt Basel einige zehntausend Tonnen Heizöl pro Jahr und trägt so zur CO2-Reduktion bei.
Bei der ganzen Diskussion darf eines nicht vergessen werden. Der nachhaltigste Beitrag zur Schonung der Ressourcen – und der Reduktion der Entsorgungskosten - ist nach wie vor die Vermeidung von Abfällen. Das gilt auch für den Verbrauch von Kunststoffen, der in den letzten Jahren leider enorm zugenommen hat.
Die Abfallwirtschaft steht in einem dynamischen Umfeld, und die Sortier- und Trenntechnologien entwickeln sich rasch weiter. Die regelmässige Überprüfung der Entsorgungs- und Verwertungswege hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien zählt deshalb zu den Daueraufgaben der Abfallbewirtschaftung. Die Gemeinde Muttenz verzichtet aus den oben genannten Gründen vorerst auf eine Sammlung gemischter Kunststoffabfälle und wird nach dem Vorliegen der Auswertung des Pilotprojekts über die Einführung einer Kunststoffsammlung entscheidenden.
Abteilung Umwelt