Die Gemeinde informiert
- Beschlussprotokoll Gemeindeversammlungen vom 11. und 18. Juni 2015
- Der Gemeinderat hat sich konstituiert
- Gemeinderatssitzungen während der Sommerferien
- Anordnung Ersatzwahl in den Kindergarten- und Primarschulrat
- Verordnung zum Reglement über die Reklameeinrichtungen (Nr. 10.410)
- Temporäre verkehrspolizeiliche Anordnung Eigentalstrasse
- Verkehrspolizeiliche Anordnung Eigentalstrasse
- Mittagstischangebot wird sehr geschätzt
- Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände entlang von Verkehrswegen
- Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern (Häckseltage, Grünabfuhr)
- Verkauf Ferienpass
- Ruftaxi-Angebot in Muttenz
- Erstes Midnight Sports Junior-Grümpeli in Muttenz
- Hallenbad-Öffnungszeiten in den Sommerferien
- Betrieb Jugend- und Kulturhaus FABRIK in den Sommerferien
- 16. „Stuubede“ im Buurehuusmuseum
- Jazz uf em Platz 2015
- Pilzkontrolle 2015
- Umgang mit neuen Medien
Aus der Gemeindeversammlung |
Beschlüsse Gemeindeversammlungen vom
Donnerstag, 11. Juni 2015 und Donnerstag, 18. Juni 2015
Aus dem Gemeinderat |
Aufgrund des Rücktritts von Hanspeter Ruesch und der Ersatzwahl von Kathrin Schweizer per 1. Juli 2015 hat sich der Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode (1. Juli 2012 – 30. Juni 2016) konstituiert und die Departemente verteilt.
Peter Vogt | Gemeindepräsident, Präsidiales, Verwaltungs- und Geschäftsführung, Wirtschaftsbeziehungen |
Thomi Jourdan | Vizepräsident, Hochbau und Planung |
Dominik Straumann | Finanzen |
Franziska Stadelmann | Bildung, Kultur, Freizeit |
Heidi Schaub | Umwelt und Sicherheit |
Joachim Hausammann | Tiefbau und Werke |
Kathrin Schweizer | Soziales und Gesundheit |
Gemeinderatssitzungen während der Sommerferien
Die Sitzungstätigkeit des Gemeinderates wird ferienhalber reduziert. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 2. Juli statt. Die Sitzungen vom 8. Juli und vom 29. Juli 2015 fallen aus.
Der Gemeinderat wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine gute Sommerzeit und erholsame Ferien.
Anordnung Ersatzwahl in den Kindergarten- und Primarschulrat
Aufgrund des Rücktritts von Edith Lüdin und Kathrin von Bidder aus dem Kindergarten- und Primarschulrat per 31. Juli 2015 ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Mitglieder des Kindergarten- und Primarschulrats werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzverfahren) an der Urne gewählt (§ 7, Abs. 1, Bst. d. Gemeindeordnung). Das Wahlverfahren richtet sich nach § 27 ff des Gesetzes über die politischen Rechte.
Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2015 beschlossen:
1. Die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Kindergarten- und Primarschulrats für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2016 wird auf den 18. Oktober 2015 angesetzt. Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 31. August 2015, 17.00 Uhr.
2. Eine allfällige Nachwahl wird auf den 29. November 2015 angesetzt. Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 26. Oktober 2015, 17.00 Uhr
Verordnung zum Reglement über die Reklameeinrichtungen
Der Gemeinderat erlässt eine Verordnung über die Reklameeinrichtungen (Nr. 10.410), die unter anderem Art, Positionierung und Gestaltung sowie Beleuchtung von Reklamen beinhaltet. Zudem werden Vorschriften für einzelne Zonen festgelegt und Gebühren definiert. Die Verordnung kann in der kommunalen Erlasssammlung auf muttenz.ch/Verwaltung/Reglemente, Erlasse, Pläne/Reklameverordnung bezogen werden. Die Gebührenordnung für Reklamen und Ankündigungen (Nr. 10.409) vom 4. Mai 1983 wird aufgehoben.
Temporäre verkehrspolizeiliche Anordnung Eigentalstrasse
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Infrastruktur Trinkwasser und Abwasser zur Sulzkopfhütte wird ein Leitungsgraben entlang der Eigentalstrasse von der Schönmatt bis zur Sulzkopfhütte erstellt. Aus diesem Grund beschliesst der Gemeinderat eine temporäre verkehrspolizeiliche Anordnung, welche durch die Verkehrsabteilung der Polizei Basel-Landschaft geprüft wurde. Die Eigentalstrasse muss zwischen der Bürgerhütte Sulzkopf bis zur Schönmatt während den Bauarbeiten im Herbst 2015 (ca. Anfang September bis ca. Ende November 2015) für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Verkehrspolizeiliche Anordnung Eigentalstrasse
Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Strassennetzplans Landschaft hat der Gemeinderat, mit der Zustimmung des Gemeindepräsidenten der Gemeinde Gempen, beschlossen, die Verbindungsstrasse im Bereich ab Bürgerhütte Sulzkopf bis Schönmatt (Gemeindegrenze Muttenz / Gempen) mit einem Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder zu belegen. Diese Massnahme erfolgt im Sinne der Verkehrssicherheit aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Eigentalstrasse um eine schmale Strasse handelt auf welcher das Kreuzen oft sehr schwierig ist, was zu Konflikten oder sogar zu Verkehrsunfällen führen kann. Die Umsetzung der verkehrspolizeilichen Anordnungen, welche durch die Verkehrsabteilung der Polizei Basel-Landschaft geprüft wurde, erfolgt direkt nach Abschluss der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Bürgerhütte Sulzkopf.
siehe Richtigstellung vom 30. Juni 2015
Mittagstischangebot wird sehr geschätzt
Seit 2011 werden in Muttenz Mittagstische für Kindergarten- und Primarschulkinder angeboten. Um den Kindern sowie auch den Erziehungsberechtigten immer eine gute Dienstleistung und besonders auch beste Qualität bieten zu können, wurde Mitte April eine Umfrage durchgeführt.
46 Fragebogen wurden retourniert, was einer Rücklaufquote von 65 % entspricht. 88 % der Teilnehmenden sind zufrieden bis sehr zufrieden mit den Menüs – 73 % der Kinder schmecken diese meistens. Mehr als 70 % der Eltern finden es wichtig für ihr Kind, dass es so auch mit anderen Kindern in Kontakt kommt. 67 % der Kinder fühlen sich immer wohl, nur 3 % gar nicht.
Die wesentliche Frage, ob man insgesamt mit den Leistungen zufrieden sei, wurde mit erfreulichen 79 % mit „ja“ beantwortet.
Die Mittagstischleiterinnen sind dankbar für die vermerkten Wünsche, Anregungen und Kritik und nehmen diese wo möglich in die Praxis auf. Für einen dringenden Handlungsbedarf ist aus den Umfrageantworten jedoch kein Schwerpunkt erkennbar.
Die Mittagstisch-Teams freuen sich, Ihre Kinder auch im Schuljahr 2015/16 wieder begrüssen zu dürfen. Aufgrund der eingegangenen Anmeldungen finden die Mittagstische wie bis anhin an den beiden Standorten Mittagstisch OST im Jugend- und Kulturhaus FABRIK, Schulstr.11 und der Mittagstisch WEST im Evangelisch-reformierten Kirchgemeindehaus, Feldrebenweg 14, statt.
Muttenz, 22. Juni 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
Aus der Verwaltung |
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden. Der Gemeinderat fördert ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume und will dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenwirken. 2012 hat der Gemeinderat deswegen beschlossen, die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt zu behandeln:
> Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
> Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
> Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
> Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
> Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
> Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
> Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.
Die nachstehende Tabelle fasst die gemeinderätliche Praxisregelung zusammen:
WAS | HÖHE BIS 1.2 m | HÖHE 1.2 BIS 2.5m | HÖHE ÜBER 2.5m |
HECKEN | Zustimmung nötig (§ 130 EG ZGB) Zustimmung wird generell erteilt | Zustimmung nötig (§ 130 EG ZGB) Zustimmung wird grundsätzlich nicht erteilt | |
EINFRIEDUNGEN u. STÜTZMAUERN | Zustimmung nötig (§24 Strassenreglement) Zustimmung wird generell erteilt | an der Grenze nicht gstattet (§24 Strassenreglement) Zustimmung mit Mindestabstand 50cm und Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit Mindestabstand 35cm. | an der Grenze nicht gestattet (§24 Strassenreglement) Zustimmung mit Mindestabstand 50cm und Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit Mindestabstand 35cm |
LÄRMSCHUTZWÄNDE | nicht relevant | Baubewilligung nötig (§120 RBG) und Zustimmung nötig (§24 Strassenreglement) Zustimmung mit Mindestabstand 50cm u. Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit Mindestabstand 35cm. | Baubewilligung nötig (§120 RBG) und Zustimmung nötig (§24 Strassenreglement) Zustimmung mit Mindestabstand 50cm u. Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit Mindestabstand 35cm |
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen unsere Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Polizei- und Strassenreglement der Gemeinde Muttenz, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine lichte Höhe von mindestens 4.50 m und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine lichte Höhe von mindestens 2.50 m zurückzuschneiden. Hecken sind zudem im Falle einer Sichtbehinderung für den Verkehr gemäss den Weisungen der Gemeindepolizei in ihrer Höhe zu beschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Ressorts Strassenunterhalt: A. Handschin, Tel. 061 467 97 41
Grüngut, Häckselmaterial sowie Rüst- und Gartenabfälle wenn möglich im eigenen Garten oder Quartier kompostieren. Die Kompostberatung gibt gerne Auskunft.
Nächster Häckseltag: Dienstag, 15. September 2015
Kompostberatung oder Anmeldung Häckseldienst mindestens 5 Tage im Voraus über muttenz.ch/Online-Dienste/Häckseldienst, Anmeldung oder Tel. 061 467 97 44.
Nächste Grüngutabfuhr: jeweils Freitag 3. Juli, 17. Juli 2015
Verkauf Ferienpass
Mit dem Basler Ferienpass können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren aktive, spassige, spannende und preisgünstige Ferienspasszeit in und um Basel erleben.
Die Ferienpassunterlagen wurden Anfang Juni in der Schule verteilt. Das Angebot ist ebenfalls im Internet unter www.basler-ferienpass.ch aufgeschaltet.
Los geht’s: Entweder per Post mit der Anmeldekarte aus dem Programmheft oder über Internet unter www.basler-ferienpass.ch aus dem reichhaltigen Sport- und Kreativangebot das gewünschte Angebot buchen und den Ferienpass sowie bei Bedarf zusätzlich den TNW-Ein-zahlungsschein zu CHF 7.- pro Woche für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei der Gemeinde ausstellen lassen.
Der von der Gemeinde Muttenz mitfinanzierte Basler Ferienpass ist am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 erhältlich zu CHF 30.- für Muttenzer Einwohner und für CHF 50.- für auswärtige „Ferienkinder“. Wichtig: Bitte ein aktuelles Foto für den Ausweis mitbringen!
Schalteröffnungszeiten Gemeinde Muttenz: Montag bis Freitag 9.00-11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag bis 18.30 Uhr. Wir wünschen euch viel Spass und spannende, abwechslungsreiche Sommerferien.
Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit
Ruftaxi-Angebot in Muttenz
Seit Januar 2013 ist das Ruftaxi abends in Muttenz unterwegs, um den Einwohnern eine sichere und angenehme Heimkehr von den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu garantieren. Es erfreut sich grosser Beliebtheit und wird von der Bevölkerung rege genutzt.
Damit wir auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Betrieb gewährleisten können, bitten wir darum, folgende Regeln zu beachten:
• Das Ruftaxi bedient alle Haltestellen auf Abruf. Wir bitten sie, unbedingt die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Haltestelle mit dem öffentlichen Verkehr anzufahren und das Ruftaxi dahin zu bestellen. Das Ruftaxi kann auch nach Hause gerufen werden, sofern das Ziel die nächste Haltestelle ist.
• Bestellen kann man das Ruftaxi telefonisch (Tel. 061 631 66 66) oder online (www.aaataxi-limousinen.ch). Es ist jeweils mit etwa 5 Minuten Wartezeit ist zu rechnen. Bitte geben Sie vor der Fahrt an, dass Sie eine Ruftaxi-Fahrt buchen möchten.
• Nicht jedes Taxi ist ein Ruftaxi! Zu erkennen ist das Ruftaxi am Logo der AAA Taxi-Zentrale Kuner, Hofackerstrasse 33 in Muttenz.
• Die Betriebszeiten sind: Mo-Do ab 20.00 bis 01.30 Uhr und Fr-So ab 20.00 bis 04.00 Uhr.
Ausserhalb dieser Betriebszeiten steht Ihnen die Firma auch als normales Taxi zum regulären Preis zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt!
Erstes Midnight Sports Junior-Grümpeli in Muttenz
Ganz im Stile der alljährlichen Fussball-Grümpeli, veranstaltet das Midnight Sports Muttenz (MSM) mit der Streetworkerin erstmalig auch ein Grümpeli für den Nachwuchs. Jugendliche ab 13 bis 17 Jahren dürfen sich am Mittwoch, 8. Juli 2015, ab 15.00 Uhr in 5er-Mannschaften miteinander messen und können tolle Preise gewinnen. Treffpunkt ist das Jugend- und Kulturhaus FABRIK Muttenz und gespielt wird auf dem Fussball-Rasenplatz des Schulhauses Breite. Um nach dem anstrengenden Match bei Kräften zu bleiben, ist für angemeldete Teilnehmer für kostenfreie Verpflegung gesorgt. Jugendliche, die einfach nur zuschauen wollen, sind ebenfalls an der Siegerehrung mit anschliessendem Grillplausch willkommen, müssen jedoch Wurst oder Fleisch selber mitbringen. Für Beilagen und Getränke ist gesorgt. Das Turnier mit Grillplausch dauert voraussichtlich bis ca. 22.00 Uhr.
Des Weiteren organisiert das Team am Mittwoch, 29. Juli 2015, ebenfalls von 15.00 bis 22.00 Uhr ein Tischtennisturnier, welches auch von einer Siegerehrung mit tollen Preisen und einem Grillplausch umrahmt wird. Durch die Zusammenarbeit mit den beiden jungen MSM-Leiter Vladimir Popovic und David Babio sowie der Streetworkerin Kerstin Schult, werden diese beiden Turniere in dieser Form erstmalig ermöglicht. Alle drei hoffen auf grossen Zuspruch unter den Jugendlichen und auf viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Um an den Turnieren teilnehmen zu können, haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich via Facebook „Jugend- und Kulturhaus Fabrik“ oder direkt im Jugendhaus in einem dort befindlichen Formular einzutragen und anzumelden.
Wann? Anmeldeschluss
Mittwoch, 8. Juli 2015, 15.00 – 22.00 Uhr: Junior Grümpeli Montag, 6. Juli 2015
Mittwoch, 29. Juli 2015, 15.00 – 22.00 Uhr: Tischtennis-Turnier Montag, 27. Juli 2015
Wo?
Treffpunkt, Jugend- und Kulturhaus FABRIK, Schulstrasse 11, Muttenz
Anmeldung erforderlich
über Facebook oder mit Anmeldeformular. Bitte den Anmeldeschluss beachten.
Hallenbad-Öffnungszeiten in den Sommerferien
Für die Jahresrevision bleibt das Hallenbad geschlossen vom 18. Juli bis und mit Montag, 17. August 2015. In der übrigen Schulferienzeit sind die Öffnungszeiten etwas anders als üblich und es findet am Freitag jeweils kein Seniorenschwimmen statt. Bitte beachten Sie die Information auf muttenz.ch/Freizeit, Kultur, Kirchen/Sport/Hallenbad. In der Zeit vom 6. bis 17. Juli führt der SLRG täglich Kinderschwimmkurse durch.
Betrieb Jugend- und Kulturhaus FABRIK in den Sommerferien
Das Jugendhaus bleibt ab der 3. bis und mit 5. Sommerferienwoche, das heisst ab Montag, 20. Juli bis Sonntag, 16. August 2015 geschlossen.
Kerstin Schult von der Mobilen Jugendarbeit ist während den ganzen Sommerferien im Einsatz.
16. „Stuubede“ im Buurehuusmuseum
Auch dieses Jahr findet die Stuubede wieder statt und das bereits zum 16. Mal! Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Museen freuen sich, Sie am Sonntag, 5. Juli 2015 ab 11.00 Uhr beim Oberdorf 4 begrüssen und bis 17.00 Uhr an einer Festwirtschaft zu Ländlermusik, Jodelgesang und Vielem mehr unterhalten zu dürfen.
Jazz uf em Platz 2015
Am Samstag, 18. Juli 2015 fätzt es wieder ab 17.30 Uhr bei jeder Witterung und mit freiem Eintritt auf dem Dorfplatz und auf dem Mittenza-Parkplatz von Muttenz. Das Programm und weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite www.jazzufemplatz.ch.
Amtliche Pilzkontrolle 2015
Nach den Sommerferien wird die Pilzsaison wieder eröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 16. August bis zum Sonntag, 8. November. Die Pilzsammler und Pilzsammlerinnen können die gesammelten Pilze dann jeweils am Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis 18 Uhr beim Pilzkontrolleur, Herrn Stephan Töngi (Tel. 079 218 60 33) an der Hauptstrasse 5 in Muttenz oder seinem Stellvertreter, Herr Hugo Dill (Tel. 079 242 68 70) kontrollieren lassen. Bitte die Pilze soweit möglich nach Sorten getrennt zur Pilzkontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen.
Aus den Schulen |
Am 2. Juni fand in der Aula Gründen eine Elternveranstaltung statt, die sich mit dem Umgang unserer Schülerinnen und Schüler mit den neuen Medien – Handy, Internet usw. – befasste.
Unsere Kinder wachsen mit Computer und Handy auf und können schon früh damit umgehen. Nicht wenige Kinder wissen mehr als ihre Eltern. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern gut informiert sind.
Frau S. Salathé, Sozialarbeiterin, zeigte den in grosser Zahl anwesenden Eltern auf, wie sie sich am besten verhalten, wie sie ihre Kinder unterstützen, aber auch kontrollieren können.
Das Wissen der Eltern ist häufig kleiner als das ihrer Kinder. Wichtig ist aber, dass sich Eltern interessieren, was ihre Kinder tun, was sie im Internet anschauen, welche Spiele sie machen.
Der Jugendsachbearbeiter der Kantonspolizei Baselland, Herr R. Schaub, machte auf die Gefahren des unkontrollierten Gebrauchs von verschiedenen Sozialräumen im Internet, wie z.B. Facebook, aufmerksam. Ein Foto, das einmal ins Netz gestellt ist, kann zwar wieder entfernt werden. Möglicherweise haben es aber schon andere Personen gesehen und dieses weitergeleitet oder heruntergeladen. Was einmal im Internet erscheint, bleibt für immer dort. Wir können uns alle vorstellen, was das heisst, wenn Jugendliche Bilder ins Netz stellen, die nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Herr Schaub wies auch darauf hin, dass Kinder bereits ab 10 Jahren strafmündig sind. Sie müssen deshalb gut aufgeklärt sein und die Folgen ihres Handelns kennen. Er braucht also Aufklärung der Kinder und Jugendlichen, wie deren Eltern.
Frau R. Meschberger, Schulleiterin, erkundigte sich, welche Wünsche die Eltern an die Schule haben. Dabei wurde deutlich, dass einheitliche klare Regelungen gewünscht sind, die in allen Schulhäusern gleichermassen gelten.
Eine dieser Regeln könnte sein: Die Schülerinnen und Schüler legen am Morgen vor Unterrichtsbeginn ihr Handy an einen dafür vorgesehenen Ort im Klassenzimmer. Dort bleibt das Handy, bis die Schule am Mittag aus ist. Die Kinder holen das Handy, wenn sie nach Hause gehen. Solche und ähnliche Regeln werden nun schulintern diskutiert werden.
Diese Elternveranstaltung soll ins Schulprogramm aufgenommen werden und alle zwei Jahre stattfinden.
Regula Meschberger
Schulleitung Primarstufe Muttenz