Wiedereröffnung Hallenbad Muttenz

11. Mai 2015
am Dienstag, 12. Mai 2015
Der Kantonsarzt hat die Schliessungsverfügung am 11. Mai 2015 aufgehoben. Das Hallenbad Muttenz ist nun wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet.

Routineuntersuchungen hatten im März im Muttenzer Hallenbad erhöhte Legionellenwerte ergeben. Betroffen war nur der Warmwasserkreislauf zu den Duschen. Die Gemeinde Muttenz als Betreiberin des Hallenbads hat deshalb das Hallenbad umgehend geschlossen und Sofortmassnahmen ergriffen. Leider zeigten diese nur kurze Zeit Wirkung, sodass das wiedereröffnete Hallenbad nach elf Tagen am 19. April erneut vorsorglich und bis auf Weiteres geschlossen werden musste.

Verschärfte Massnahmen
Da die Hitzebehandlung des Duschwassers, die betriebliche Umstellung der Warmwasserproduktion sowie die einmalige Desinfektion mit Chlordioxid nur vorübergehend wirkten, wurde am 22. April eine Chlor-Dosierungsanlage installiert, die das Duschwarmwasser konstant desinfiziert. Als weitere Massnahmen wurde die eingehende Prüfung des Warmwasserleitungssystems in Auftrag gegeben. Falls sich zeigt, dass zusätzliche bauliche Massnahmen nötig sind, um die Legionellengefahr dauerhaft zu bannen, werden diese Bauarbeiten nach Beschlussfassung durch die zuständigen Instanzen möglichst in der Sommerbetriebspause erfolgen.

Qualität im Hallenbad Muttenz
Das Hallenbad Muttenz bildet ein wichtiges Angebot für Schülerinnen und Schüler, für die regionale Bevölkerung und für die Wassersportvereine. Die Gemeinde als Hallenbad-Betreiberin hat grösstes Interesse an der Sicherheit und Gesundheit der Badegäste. Das Hallenbad wird als öffentliche Einrichtung regelmässig von den kantonalen Instanzen geprüft. Die Badegäste sind aufgrund der getroffenen Massnahmen und der regelmässigen Kontrollen keiner gesundheitlichen Gefährdung durch Legionellen ausgesetzt.

Der Gemeinderat bedauert, dass die Schliessung notwendig war, freut sich aber, dass das Hallenbad den Badegästen ab 12. Mai 2015 wieder in einwandfreiem Zustand zur Verfügung steht. Inhaberinnen oder Inhabern eines Halbjahres- oder Jahresabonnements wird die Zeit des Betriebsunterbruchs selbstverständlich auf ihren Abonnementen gutgeschrieben.

Der Gemeinderat
Muttenz, 11. Mai 2015

Zugehörige Objekte

Name
Hallenbad_Wiedereroeffung_12_05_2015.pdf (PDF, 26.11 kB) Download 0 Hallenbad_Wiedereroeffung_12_05_2015.pdf