Die Gemeinde informiert
- Ausnahmebewilligung für den Bau von zwei Weihern
- Weihnachtsbaumabfuhr am Freitag, 9. Januar 2015
- Energie-Apéro in Muttenz
- Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
- Trommelbewilligung vor und nach der Basler Fasnacht
- Werkhof-Öffnungszeiten für Altmetall, Grubengut, Sperrgut im 2015
- Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Planauflage |
Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2014 eine Ausnahmebewilligung für eine nichtforstliche Kleinbaute für den Bau von zwei Weihern im Gebiet Fröscheneckrain erteilt. Die Einwohnergemeinde will die Weiher etwas oberhalb des Finnenbahn-Starts auf Parzelle 1026 der Bürgergemeinde Muttenz anlegen. Mit diesem Weiherstandort kann die Gefährdung von den Radweg querenden Amphibien entschärft werden. Die Zustimmung der Bürgergemeinde und des Amts für Wald beider Basel zum Bauprojekt liegt vor.
Die Unterlagen können vom 12. Januar 2015 bis 22. Januar 2015 zu den Schalteröffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Kirchplatz 3 eingesehen werden.
Gegen diesen Entscheid kann innert der Auflagefrist (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens kostenpflichtig; es werden Entscheidgebühren von 300 bis 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden sowie in bestimmten weiteren Fällen (§ 20 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft, SGS 175) können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden.
Der Gemeinderat
Aus der Verwaltung |
Unsere geschmückten Weihnachtsbäume haben anfangs Januar schon wieder ausgedient und müssen entsorgt werden. Wie im Abfallkalender aufgeführt findet die Abfuhr von Christbäumen am Freitag, 9. Januar 2015 statt. Wir bitten Sie, den Weihnachtsschmuck sorgfältig zu entfernen, bevor Sie den Baum der Grünabfuhr mitgeben. Die Bäume werden auf der Kompostierungsanlage Hardacker verarbeitet und müssen frei von jeglichem Glitter und Glammer sein.
Energie-Apéro in Muttenz
Die Vortragsreihe der Energie-Region Birsstadt gastiert in Muttenz.
Am Montag, 19. Januar 2015, 18.00 Uhr, referieren Thomas Walliser, Dr. Markus O. Häring und Bastian Burger zu den Themen "Erdwärmenutzung" und "Wohnen im Minergie-Haus" in der Halle der Terracalor AG, Junkermattstrasse 10 in Muttenz. Ab 17.00 Uhr besteht die Möglichkeit, das ausgestellte Erdsonden-Schnittmodell zu besichtigen und dem Fachmann Fragen zu stellen. Im Anschluss an die Referate lädt die Einwohnergemeinde Muttenz zum Apéro ein und ermöglicht Ihnen, den Referenten weitere Fragen zu stellen und Erfahrungen mit anderen Besuchern auszutauschen. Wer sich vorab schon inspirieren lassen möchte, kann derzeit den Erdsonden-Bohrturm der Terracalor AG auf dem Kirchplatz in Muttenz begutachten. Das Referat wird am 11. März im Gemeindezentrum Reinach wiederholt.
Jetzt anmelden
Wer den praktischen Teil vertiefen möchte, hat am 23. März die Gelegenheit, ein Minergie- Haus und eine Erdwärme-Anlage in Reinach zu besichtigen. Für die Besichtigung ist eine Anmeldung erforderlich. Anmelden kann man sich direkt am Vortrag oder mit diesem Anmelde-Talon bis spätestens 28. Februar 2015.
Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Auf muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:
- Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
- Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage
- Abstimmungs- und Wahltermine
- Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).
Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli, usw. wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht ab Montag, 26. Januar 2015 bis Sonntag, 22. Februar 2015 von 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 22.00 Uhr.
Nach dem Basler Morgestraich vom Montag, 23. Februar 2015 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet an den Bummelsonntagen 1., 8. und 15. März 2015 jeweils ab 13.30 Uhr gestattet.
„Alte“ Öffnungszeiten im Werkhof im Jahr 2015 für Grubengut, Altmetall und Sperrgut
Die 2014 versuchsweise eingeführten eingeschränkten Öffnungszeiten im Werkhof für die Anlieferung von Grubengut, Altmetall und Sperrgut haben sich nicht bewährt. Ab 2015 können Sie wieder jeden Mittwochnachmittag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr die oben aufgeführten Fraktionen im Werkhof entsorgen.
Prämienverbilligung obligatorische Krankenpflegeversicherung
Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten Personen, die sich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen befinden. Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten automatisch ein Antragsformular. Das Antragsformular enthält eine Berechnung der Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung. In den Kanton Basel-Landschaft Zuziehende und Quellenbesteuerte erhalten von der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ein Gesuchsformular.