Anhörung Reglement über die Reklameeinrichtungen

16. Juni 2014
Stellungnahmen müssen schriftlich bis 4. Juli 2014 an den Gemeinderat übermittelt sein.
Sehr geehrte Stimmberechtigten
Sehr geehrte Damen und Herren der Ortsparteipräsidien, der Sicherheits- und Umweltkommission (SUK) sowie der interessierten Organisationen

Sie erhalten die Einladung zur Anhörung zum eingangs erwähnten Reglementsentwurf. Den Einwohnenden steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

A Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung hob am 25. Juni 2002 die Gemeinderatsverordnung über die Bewilligung von Reklamen und Ankündigungen vom 5. Januar 1983 (10.401) ersatzlos auf. Die Bauverwaltung stützt sich bei der Beurteilung von Reklamegesuchen seither auf die kantonale Verordnung Reklamen und ausserdem auf die Bestimmungen des Zonenreglements Siedlung für Reklamegesuche in der Kernzone. Die Gebühren werden nach wie vor aufgrund der Gebührenordnung für Reklamen und Ankündigungen vom 4. Mai 1983 (10.409), welche nicht aufgehoben wurde, ermittelt.
Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) räumt in § 105 den Gemeinden die Möglichkeit ein, eigene Reklamevorschriften zu erlassen. Soweit die Gemeinden keine Reklamevorschriften erlassen, gelten die Bestimmung der kantonalen Verordnung über Reklamen.
Die Notwendigkeit der Schaffung neuer Reklamevorschriften wurde bereits vor einigen Jahren erkannt. Das im Jahr 2012 eingereichte Reklamegesuch für die Erstellung einer 12.5m² grossen LED-Reklamewand auf Parzelle 980 an der St. Jakob-Strasse hat die Bau- und Planungskommission und den Departementsvorsteher Hochbau und Planung dazu bewogen, sich nun rasch für eine Neuregelung einzusetzen. Zudem drängt sich die Neuregelung nun im Zusammenhang mit den Mutationen der Zonenvorschriften auf, da die Reklamevorschriften für die Kernzone mit jenen des restlichen Gemeindegebiets zusammengefügt werden können.


B Termin für Ihre Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 4. Juli 2014, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Übermittlung per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird.

Mit dem besten Dank für Ihre geschätzte Kenntnisnahme und mit Interesse Ihrer Stellungnahme entgegensehend grüssen wir Sie freundlich.

IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

Beilage:
Entwurf “Reglement über die Reklameeinrichtungen“ (Nr. XX.XXX)

Zugehörige Objekte

Name
Reglement_uber_die_Reklameeinrichtungen_Entwurf.pdf (PDF, 30.7 kB) Download 0 Reglement_uber_die_Reklameeinrichtungen_Entwurf.pdf
Reglement_uber_die_Reklameeinrichtungen_Begleitschreiben.pdf (PDF, 89.9 kB) Download 1 Reglement_uber_die_Reklameeinrichtungen_Begleitschreiben.pdf