Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren <br>Planvorlage BLT Baselland Transport AG betreffend Gesamterneuerung Linie 14, Etappe 2, km 0.620 - 4.400

12. Januar 2013
Planauflage 14. Jan - 12. Feb bei der Bauverwaltung Muttenz, Kirchplatz 3, 1.OG
Betroffene Gemeinde
Muttenz

Gesuchstellerin
BLT Baselland Transport AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil

Gegenstand
Gesamterneuerung Linie 14, km 0.620 - 4.400

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach Art. 22 i.V.m., Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Bundesamt für Verkehr BAV.

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können eingesehen werden vom 14. Januar bis 12. Februar 2013 bei der
Bauverwaltung Muttenz, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, im 1. OG.
Öffnungszeiten Montag - Freitag 9.00-11.00 und 14.00-16.00* Uhr (*Mittwoch bis 18.30 Uhr)

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).

Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) schriftlich und begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern einzureichen.

Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 35 – 37 EntG).

Liestal, 6. November 2012