Die Gemeinde informiert
- Ruftaxi-Betrieb in Muttenz - Versuchsbetrieb im 2013
- Fällen von Bäumen am Riedmattbächli
- Weihnachtsbäume korrekt entsorgen
- Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Aus den Schulen
- Schuljahr 2013/2014, Anmeldung für Kindergarten und Primarschule
Aus der Verwaltung |
Seit dem 1. Januar 2013 hat versuchsweise für ein Jahr ein Ruftaxi im Auftrag der Gemeinde Muttenz seinen Betrieb aufgenommen. Das Ruftaxi Muttenz transportiert Passagiere innerhalb der Gemeindegrenzen. Es bietet abends einen sicheren und angenehmen Anschluss an die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Das Ruftaxi Muttenz bedient jede Haltestelle auf Bestellung. Von zu Hause aus kann das Ruftaxi ebenfalls angefordert werden – vorausgesetzt, das Ziel ist eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in Muttenz.
Das Ruftaxi Muttenz verkehrt nur im Siedlungsgebiet von Muttenz. Für andere Fahrten über die Gemeindegrenzen hinaus gelten die regulären Fahrpreise. Sie können das Ruftaxi von Sonntag bis Donnerstag 20.00 bis 1.30 Uhr und Freitag und Samstag 20.00 bis 4.15 Uhr unter der Telefonnummer 061 631 66 66 bestellen, wobei mit einer Wartezeit von 5 bis 10 Minuten zu rechnen ist. Oder Sie reservieren das Taxi mindestens drei Stunden im Voraus per Onlineformular unter www.aaataxi-limousinen.ch.
Für die Auswertung des Versuchsbetriebes werden im ersten Jahr Daten wie Fahrtziel, Tageszeit und Adresse der Kundschaft erhoben. Diese Daten werden nur zum Zweck der Auswertung und Qualitätskontrolle verwendet, nach dem Versuchsjahr gelöscht und selbstverständlich vertraulich behandelt. Nur wer sich im Bonheft einschreibt, profitiert vom vergünstigten Fahrpreis von fünf Franken pro Person.
Fällen von Bäumen am Riedmattbächli
Demnächst werden am Riedmattbächli Bäume gefällt. Die Arbeiten werden im Januar oder Februar 2013 ausgeführt, je nach Wetter. Während der Fällarbeiten wird die Landjurtenstrasse gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Rietmattweg.
Diese Arbeiten werden aus verschiedenen Gründen nötig:
Einerseits um den Bachlauf korrigieren zu können und das Rietmattbächli aufzuwerten, andererseits aus Sicherheitsgründen, denn in der Vergangenheit fielen immer wieder dürre Äste von den Bäumen auf die Strasse.
In verschiedenen Abschnitten am Riedmattbächli wurden in der Vergangenheit bereits Bäume gefällt. Dies vor allem, um mehr Licht auf den Boden zu bringen, denn bei zu dichtem Baumbestand können sich keine Sträucher entwickeln. Diese wären aber sehr wichtig, da zahlreiche Vögel auf eine geschlossene Strauchschicht angewiesen sind. Im besagten Abschnitt fehlt diese Strauchschicht komplett. Beim Eingriff wird darauf geachtet, dass vor allem stabile, gesunde Bäume stehen gelassen werden können.
Das Bächli wird an einer Stelle unter der Strasse hindurch geführt. Das Wasser spült unmittelbar unter dem Durchlass Böschungsteile weg, weshalb an dieser Stelle Sanierungsarbeiten erforderlich sind.
Weihnachtsbäume korrekt entsorgen
Die Kompostierung des Weihnachtsbaumes im eigenen Garten oder dessen Entsorgung via Grünabfuhr der Gemeinde (Freitag, 11. Januar 2013, Gratis-Abfuhr) ist nur dann sinnvoll, wenn zuvor sämtlicher Schmuck entfernt worden ist. Ist dies nicht möglich, so ist eine Entsorgung via Kehrichtabfuhr sinnvoller. Weihnachtsbaumschmuck gehört nicht in den Kompost und verursacht beim unsachgemässen Verbrennen Schadstoffe und Schwermetalle, die eine unnötige Belastung für Luft und Boden darstellen. Wer einen eigenen Garten hat, kann die Äste der „gesäuberten“ Weihnachtsbäume auch als Kälteschutz für Pflanzenbeete, Balkonkistchen oder unter Sträucher verwenden. Im Frühjahr können die abgefallenen Nadeln als Schneckenschutz gegen Frass an Jungpflanzen ausgestreut werden. Die „gesäuberten“ Äste können in gehäckselter Form dem eigenen Kompost beigemischt werden. Der Stamm und die Äste ergeben in getrocknetem und sauberem Zustand gutes Brennholz für Holzofen und Cheminée.
Sollten Sie das Christbaumabfuhrdatum verpasst haben, dann bietet sich die nächste Gelegenheit anlässlich der nächsten Grünabfuhr von Freitag, 15. Februar 2013.
Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht: Sonntag, 20. Januar bis und mit Sonntag, 17. Februar 2013 zwischen 10 - 12 und 13.30 - 22 Uhr.
Nach der Basler Fasnacht (Bummelsonntage): Sonntage, 24. Februar, 3. und 10. März 2013 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet jeweils ab 13.30 Uhr gestattet
Aus den Schulen |
Kindergarten
Im Schuljahr 2013/2014 werden alle Kinder in, die zwischen dem 16. Mai 2008 und dem 31. Mai 2009 geboren sind, obligatorisch in den Kindergarten aufgenommen. Die Eltern der betreffenden Kinder sind im Dezember 2012 persönlich angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung bis spätestens 25. Januar 2013 an die Schulleitung aufgefordert worden.
Zur Anmeldung von Kindern, welche in der Zwischenzeit zugezogen sind, bitten wir die Eltern, Anmeldeformulare direkt beim Sekretariat Schulleitung Primarstufe unter folgender Adresse zu beziehen oder auf der Webseite www.primar-muttenz.ch unter Dokumente Kindergarten herunterzuladen.
Primarschule
Die Übertrittsmeldungen der Kindergarten¬schülerinnen und Kindergartenschüler eines Muttenzer Kindergartens erfolgen durch die Kindergartenlehrpersonen.
Eltern, deren Kind keinen Muttenzer Kindergarten besucht, sind gebeten, ihr Kind telefonisch bis 5. Februar 2013 beim Sekretariat der Primarschule zum Schulbesuch anzumelden.
Schulleitung Primar, Schulstrasse 15, 4132 Muttenz
Telefon 061 466 61 30 (Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr) / www.primar-muttenz.ch
Zugehörige Objekte
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