Mitwirkungsverfahren Quartierplanung Parzelle 550 "Lutzertgarten"

30. Januar 2012
Es sind keine Mitwirkungseingaben eingegangen.
Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 wurde für die Quartierplanung "Lutzertgarten" das öffentliche Mitwirkungsverfahren vom 3. Oktober 2011 bis am 1. November 2011 durchgeführt. Im Rahmen der Mitwirkung sind auf die nachtehende Ausschreibung keine Mitwirkungseingaben eingegangen.

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Ausschreibung 22.9. bis 1. November 2011
Mitwirkungsverfahren Quartierplanung Parzelle 550 "Lutzertgarten" vom 3. Oktober bis 1. November 2011

Projektkurzbeschrieb

Das Planungsgebiet „Lutzertgarten“ mit einer Grösse von insgesamt 4'549 m2 liegt östlich der Birsfelderstrasse, zwischen der Einmündung der Gründenstrasse und der Kriegackerstrasse. Für das Planungsgebiet gelten gemäss dem Zonenplan Siedlung bisher die Vorschriften der Wohnzone W3. Im Weiteren befindet sich das Planungsgebiet im Perimeter des Masterplans "Polyfeld Muttenz".

Der Quartierplan "Lutzertgarten" bezweckt die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Überbauung unter Berücksichtigung der im Folgenden aufgeführten areal- und projektspezifischen Zielsetzungen:



  • Sicherstellung der Rahmenbedingungen aus dem Masterplan "Polyfeld Muttenz" für eine Bebauung und Nutzung der Parzelle Nr. 550, insbesondere betreffend Städtebau und Freiraum sowie Energie;
  • Sicherstellung einer baulichen Verdichtung gegenüber der Grundzonenordnung;
  • Sicherstellung einer attraktiven Bebauung mit Wohn- und Geschäftsnutzung auf der Grundlage eines Bebauungskonzeptes mit grosszügigen Aussenraumflächen;
  • Ausbildung eines städtebaulichen Akzentes.
Aufgrund des Charakters und der Funktion der Birsfelderstrasse und in Anbetracht der bereits bestehenden Geschäftsnutzung, soll das Planungsgebiet einer Zone mit Wohn- und Geschäftsnutzungen gleichkommen.
Das Bebauungskonzept sieht zwei Bauten vor, die sich in das orthogonale Raster des Polyfelds Muttenz einfügen. Einen 4-geschossigen, langgezogenen, Ost-West ausgerichteten Riegel (Baubereich A) und einen 10- geschossigen Baukörper mit der Hauptausrichtung nach Süden (Baubereich B).
Für die Erdgeschosszonen der beiden Bauten sind öffentlichkeitsorientierte Nutzungen (Dienstleistungen, Verkauf, Arzt-/Anwaltspraxis usw.) mit vorgelagertem Parkplatz und öffentlichem Vorfeld vorgesehen. Diese sind in mässig störendes Gewerbe (Baubereich A) und nicht störendes Gewerbe (Baubereich B) differenziert. In den Obergeschossen ist jeweils eine reine Wohnnutzung geplant.

Genehmigung durch den Gemeinderat
Am 14. September 2011 konnten die Quartierplan-Vorschriften (Parzelle 550) dem Gemeinderat zur Prüfung und Stellungnahme unterbreitet werden. Der Gemeinderat befürwortete die Quartierplanung. Er wies die Bauverwaltung an, die Planung der Öffentlichkeit offenzulegen (Mitwirkungsverfahren) und dem Kanton zur Vorprüfung einzureichen.

Mitwirkung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und §7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für den Quartierplan Parzelle 550 „Lutzertgarten“ das Mitwirkungsverfahren der Öffentlichkeit durch.

Die Quartierplanvorschriften und der Planungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 3. Oktober 2011 bis 1. November 2011 (Montag bis Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr), in der Bauverwaltung (Eingang A, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf.

Wer an dieser Planung interessiert ist, kann innerhalb der Mitwirkungsdauer eine schriftliche Stellungnahme an die Bauverwaltung, Postfach 332, 4132 Muttenz, einreichen. Die weitere Behandlung der Anträge aus dem Mitwirkungsverfahren wird den Mitwirkenden in geeigneter Form bekannt gegeben.