22. August 2011
Kantonales Vorprojekt Birsfelderstrasse --- Kantonales Anschlussgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung --- Erneuerung Amtliche Vermessung --- Einladung zur Vernissage der Broschüre "Muttenz Hauptstrasse um 1975" am Freitag, 23. September um 18 Uhr --- „Hopp de Bäse am Samstag, 24. September --- Feuerwehrrekrutierung am 12. September, 19.30 – 21 Uhr --- Gratulation zu den bestandenen Lehrabschlussprüfungen
Aus dem Gemeinderat
  • Kantonales Vorprojekt Birsfelderstrasse, Abschnitt Hagnaustrasse bis St. Jakob-Strasse, Stellungnahme zum Vorprojekt Erneuerung Fahrbahn, Trottoir und Bushaltestellen
  • Kantonales Anschlussgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung, Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes; Vernehmlassung zum Entwurf der Landratsvorlage
  • Geschäfte Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2011 - Traktandenliste
  • Erneuerung Amtliche Vermessung, öffentliche Auflage und Anzeige an Grundeigentümer
  • Stellvertretungsregelung während der Krankheit von Gemeinderat Kurt Kobi
  • Einladung zur Vernissage der Broschüre "Muttenz Hauptstrasse um 1975"
  • Einladung zur zweiten Siedlungsfron – „Hopp de Bäse, für ein sauberes Muttenz’’ - am Samstag, 24. September 2011
Aus der Verwaltung
  • Pilzsaison/Pilzkontrolle 2011 vom 14. August – 6. November 2011
  • Freitag 26. August 2011, 18 Uhr, Jungbürgerfeier Birsfelden und Muttenz Jahrgang 1993
  • Feuerwehrrekrutierung 2011 (Jahrgange 1989) am 12. September von 19.30 – 21.00 Uhr
  • Terminerinnerung Häckseldienst: Dienstag, 13. September
  • Information zur Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
  • Gratulation zu den bestandenen Lehrabschlussprüfungen


Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 17. August 2011 bearbeitete der Gemeinderat u.a. folgende Geschäfte:

Kantonales Vorprojekt Birsfelderstrasse, Abschnitt Hagnaustrasse bis St. Jakob-Strasse, Stellungnahme zum Vorprojekt Erneuerung Fahrbahn, Trottoir und Bushaltestellen
Der Gemeinderat hat zum rubrizierten Vorprojekt des Kantons seine Stellungnahme eingereicht. Im Vorprojekt des Tiefbauamtes ist es vorgesehen, die Trottoirs bei den Einmündungen der in die Tempo-30-Zonen hineinführenden Gemeindestrassen als Trottoirüberfahrten auszubilden. Dabei werden die Trottoirs bei den Einmündungen durchgezogen, in den Einmündungsbereichen jedoch abgesenkt. Diese Massnahme unterstützt das in den angrenzenden Quartieren geltende Tempo-30-Regime. Bei weiteren in die Birsfelderstrasse einmündenden Strassenzügen sollen Trottoirüberfahrten realisiert werden. Das Tiefbauamt sieht vor, im gesamten Strassenabschnitt einen lärmmindernden Deckbelag AC MR 8 einzubauen. Demgegenüber wäre im Abschnitt von der Rennbahnkreuzung bis zur Einmündung des Schanzwegs der Einbau des noch wirksameren Nanosoft®-Strassenbelags für die angrenzenden Wohnquartiere vorteilhafter. Das Vorhaben soll in den Jahren 2012 (Abschnitt Pantheon bis St. Jakob-Strasse) und 2013 (Abschnitt Hagnaustrasse bis Pantheon) umgesetzt werden und beinhaltet eine Gesamtinvestition von 3,1 Mio. Franken zu Lasten des Kantons. Mit der Realisierung des Bauvorhabens eröffnet sich der Gemeinde Muttenz die Gelegenheit, die alte Hauptversorgungswasserleitung aus Grauguss- und Eternitrohren im gesamten Strassenabschnitt zu erneuern.

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Kantonales Anschlussgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung, Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes; Vernehmlassung zum Entwurf der Landratsvorlage
Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wurde am 23. März 2007 beschlossen und im Verlauf der Jahre 2007 bis 2009 schrittweise in Kraft gesetzt. Die darauf basierende Stromversorgungsverordnung (StromVV) konkretisiert die im StromVG enthaltenen Bedingungen für den Netzzugang und das Entgelt für die Netznutzung. Sie gilt nur für die Phase der Teilmarktöffnung. Im Hinblick auf die volle Marktöffnung, die in den Jahren 2014/2015 vorgesehen ist, soll sie revidiert werden. Mit der Inkraftsetzung des StromVG wurden die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarkts und die gleichzeitige Erhöhung der Versorgungssicherheit geschaffen. Die Kantone sind aufgefordert, im Rahmen einer Anschlussgesetzgebung entsprechende Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Die Aufgaben, die dem Kanton Basel-Landschaft gemäss StromVG zugewiesen werden, gehören thematisch in den Bereich der Energieversorgung und sollen deshalb in das kantonale Energiegesetz (EnG) integriert werden. Da die Gemeinde Muttenz nicht im Besitz eines eigenen Stromversorgungsunternehmens ist, sind die Auswirkungen der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes gering. Änderungen werden sich jedoch bei der Finanzierung der öffentlichen Baselbieter Energieberatung ergeben. Die beteiligten Stromversorgungsunternehmen übernehmen heute einen Teil der Kosten dieser Dienstleistung. Dies wird mit der vollständigen Strommarktöffnung nicht mehr möglich sein. Der Regierungsrat hat jedoch die Möglichkeit, den Netzbetreibern Leistungsaufträge zu erteilen. Mit einem solchen Leistungsauftrag könnte die öffentliche Baselbieter Energieberatung fortgeführt werden. Der Gemeinderat hat sich zum kantonalen Gesetz positiv geäussert, verlangt aber Präzisierungen, welche verhindern, dass sich nach in Kraft treten der Teilrevision des kantonalen EnG die Höhe der Konzessionsabgabe des Netzbetreibers an die Gemeinde wesentlich reduziert.

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Die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 20. Oktober
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste für die Gemeindeversammlungssitzung vom 20. Oktober 2011 festgelegt. Gemäss § 2a Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) ist die Öffentlichkeit über die zu fassenden Beschlüsse der nächsten Gemeindeversammlung rechtzeitig zu orientieren.

Traktanden
  1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011
  2. Aufteilung Orts- und Sekundarschulrat, Änderung Anzahl Wahlbüros Teilrevision Gemeindeordnung (Nr. 10.000) und Verwaltungs- und Organisationsreglement (Nr. 10.001)
  3. Antrag Jakob Käser gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Teilrevision Gemeindeordnung § 9 "Sondervorlagen"
  4. Mündliche Beantwortung der Anfragen gemäss § 69 Gemeindegesetz, eingereicht anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011:
  • Benedikt Schmassmann betreffend gemeinderätliche Abklärungen hinsichtlich LED Technik für Strassenbeleuchtung
  • Jean Claude Merlo und drei Mitunterzeichnende betreffend geeignete Massnahmen hinsichtlich Vandalismus, Littering, Nachtruhestörungen ("Ruftaxi", "Einsatz Fach- und Sicherheitspersonal" sowie "Öffnungszeiten Jugendhaus")
  • Hansruedi Roth und 48 Mitunterzeichnende betreffend Aquafitstunden von Frau Leemann-Wehrle, welche weiterhin am Montagabend im Sprungbecken des Hallenbads stattfinden sollen
  • Urs Scherer und acht Mitunterzeichnende betreffend Erziehungsberatung ab dem Kindergartenalter
  • Rita Bachmann betreffend Senkung des Steuerfusses ab dem Jahr 2012 um 2 % auf 54 %
5. Mitteilungen des Gemeinderats
6. Verschiedenes

Aufteilung Orts- und Sekundarschulrat
Im Hinblick auf die Gemeindeneuwahlen im nächsten Jahr hat der Orts- und Sekundarschulrat dem Gemeinderat empfohlen, den heutigen Orts- und Sekundarschulrat in zwei Schulräte aufzuteilen. Der Gemeinderat hat sich dieser Empfehlung angeschlossen, in der Folge die notwendigen gesetzlichen Anpassungen erarbeitet sowie das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Neu soll ein Kindergarten- und Primarschulart mit sieben Mitgliedern entstehen; daneben bleibt der Sekundarschulrat bestehen. Die Änderungen sind gesetzestechnisch in der Gemeindeordnung sowie im Verwaltungs- und Organisationsreglement vorzunehmen.

Änderung Anzahl Wahlbüros
Mit der zunehmenden Nutzung der schriftlichen Abstimmungs- und Wahlmöglichkeit benötigt es weniger Wahlbüros. Entsprechend wird die Anzahl derselben reduziert. Diesbezüglich erfolgt die Änderung in der Gemeindeordnung.

Antrag Jakob Käser gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Teilrevision Gemeindeordnung § 9 "Sondervorlagen"
Der Antragsteller verlangt, dass künftig bereits Projektierungskredite für Investitionen separat in einer Sondervorlage durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden müssen. Der Gemeinderat kann sich dem nicht anschliessen, weshalb er die Nichterheblicherklärung beantragt.

Die vorgenannten drei Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 23. September 2011 ausführlich dargestellt.

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Erneuerung der Amtlichen Vermessung Muttenz, Los 6
Anzeige der neuen Parzellenflächen und öffentliche Auflage der Erneuerungsakten

Die amtliche Vermessung über das Baugebiet der Gemeinde Muttenz wurde in den Jahren 2006 bis 2011 erneuert. Die Erneuerung umfasste primär die Informationsebene Bodenbedeckung, d.h. die flächenhafte Aufbereitung der Bodenbedeckung in den Qualitätsstandard AV93. Dabei wurden die bestehenden Bodenbedeckungsabgrenzungen verwendet und wo nötig ergänzt und strukturiert, damit daraus eine flächenhafte Bodenbedeckung definiert werden konnte. Es resultieren pro Parzelle neue Flächenanteile der verschiedenen Bodenbedeckungsarten.

Schriftliche Anzeige an Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen
Die Arbeiten umfassten auch die Informationsebene Liegenschaften. Sämtliche Grundstücksflächen wurden aus Landeskoordinaten der Grenzpunkte ermittelt. Im Vergleich zu früheren, im Grundbuch eingetragenen Ermittlungen, die grafisch ab dem Grundbuchplan erfolgten, sind die neuen Flächen rechnerisch ermittelt und somit genauer. An der tatsächlichen Grösse des Grundstückes hat sich nichts verändert. Bei einigen wenigen Parzellen resultieren gegenüber den früheren, im Grundbuch eingetragenen Ermittlungen kleine Differenzen. Die betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen wurden direkt mittels schriftlicher Anzeige orientiert.

Öffentliche Auflage
Die öffentliche Auflage der Erneuerung Los 6 findet vom 01.09.2011 bis 30.09.2011 statt. Die Akten (Pläne für das Grundbuch, Liegenschaftsbeschriebe) können zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung im Gemeindehaus eingesehen werden. An folgenden zwei Terminen stehen Ihnen die zuständigen Fachpersonen zur Auskunftserteilung gerne zur Verfügung:
  1. Termin: Mittwoch, 7. September 2011, 16.00 bis 19.30 Uhr
  2. Termin: Dienstag, 20. September 2011, 16.00 bis 19.30 Uhr
Ort: Gemeindehaus, Kirchplatz 3, Eingang C, Karl Jauslin-Saal

Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens und der Erledigung allfälliger Einsprachen werden Grundbuchamt und Gemeinde das Vermessungswerk gestützt auf die Genehmigung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Kataster nachtragen.

Gemeinderat Muttenz

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Stellvertretungsregelung während der Krankheit von Gemeinderat Kurt Kobi
Wie an den Gemeindeversammlungen vom März und Juni mitgeteilt, konnte Gemeinderat Kurt Kobi aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen. Weil der Heilungsprozess etwas länger dauert als ursprünglich angenommen, hat sich der Gemeinderat in Absprache mit Kurt Kobi auf diesen Umstand eingestellt. Die Departements-Stellvertretungen wurden anfangs der Gemeinderatslegislatur vom Gemeinderat festgelegt und kommuniziert. Die laufenden Geschäfte des Departements Tiefbau und Werke werden gestützt auf diese interne Gemeinderatsorganisation von Gemeinderat Thomi Jourdan in Absprache mit Kurt Kobi weitergeführt. Die Gemeinderatsunterlagen werden Kurt Kobi wöchentlich zugestellt. Eine Abstimmung auf schriftlichem Weg ist in Behörden aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich.

Die Bauverwaltung steht bezüglich bei den laufenden Grossprojekten, wie beispielsweise bei der neuen Ableitung des Dorfbaches in der Breitestrasse in Richtung Rothausstrasse und den Rhein oder bei der Planung der Trinkwasseraufbereitungsanlage in engem mündlichen und schriftlichen Kontakt mit dem Departementsvorsteher Kurt Kobi. Dabei werden auch moderne Kommunikationsmittel wie Skype bei Besprechungen eingesetzt.

Mit diesen Massnahmen ist gewährleistet, dass die Aufgaben im Tiefbau und bei den Werken mit Kontinuität und im Sinne der gewählten Exekutive wahrgenommen werden. Wir hoffen, dass Kurt Kobi seine Initiative, seinen Teamgeist, seine Umsicht und kritischen Bemerkungen in kurzer Zeit wieder persönlich an Sitzungen und Besprechungen einbringen kann.

Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen Kurt Kobi baldige Gesundung.

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Einladung zur Vernissage der Broschüre "Muttenz Hauptstrasse um 1975"
Der einmalige Strassenzug, wie er sich um das Jahr 1975 präsentiert hat, ist von der Künstlerin Nelly Spitteler zeichnerisch festgehalten worden. Zusammen mit den informativen Texten, verfasst von Hanspeter Jauslin, ehemaliger Leiter der Abteilung Hochbau, ist ein gelungenes und ansprechendes Zeitdokument entstanden.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung freundlich ein zur Vernissage der Broschüre am Freitag, 23. September 2011 um 18.00 Uhr. Die Vernissage findet im Tenn 20 an der Hauptstrasse 20 statt. Die Broschüre kann an der Vernissage für 20 Franken gekauft werden.

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Einladung zur zweiten Siedlungsfron – „Hopp de Bäse, für ein sauberes Muttenz’’ - am Samstag, 24. September 2011
Im vergangenen Oktober führte die Gemeinde Muttenz zum ersten Mal eine Siedlungsfron durch. Unter dem Motto ’’Hopp de Bäse, für ein sauberes Muttenz’’ sammelte der Gemeinderat und zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner liegen gelassene Abfälle ein. Aufgrund des guten Erfolges und des positiven Echos nach diesem ersten Aktionstag lädt der Gemeinderat die Bevölkerung am Samstag, den 24. September 2011 zu einer zweiten Siedlungsfron ein.

Der Einsatz für ein sauberes Muttenz beginnt um 9 Uhr auf dem Kirchplatz in Muttenz und dauert ca. 3 Stunden. Handschuhe und weiteres Material werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Nach getaner Arbeit treffen wir uns um 12.00 Uhr auf dem Kirchplatz und werden mit einem kleinen Imbiss verpflegt.
Um die notwendigen Vorbereitungsarbeiten treffen zu können, bitten wir Sie, Ihre Anmeldung per E-Mail an patricia.enzmann@muttenz.bl.ch oder mit dem unten stehenden Talon bis spätestens 15. September 2011 an die Bauverwaltung einzureichen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hofft, dass mit dieser Aktion ein substantieller Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum geleistet werden kann.

Anmeldetalon für ’Hopp de Bäse’ - für ein sauberes Muttenz am Samstag, 24. September 2011

Muttenz, 18. August 2011
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Sebastian Helmy Tel. 061 466 62 01)

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Aus der Verwaltung
Pilzsaison/Pilzkontrolle 2011 vom 14. August - 6. November
Die Pilzsaison 2011 dauert vom Sonntag 14. August bis zum Sonntag 6. November. Von den 5500 Pilzsorten in der Schweiz sind aber nur 200 essbar, ebenso viele sind giftig, der Rest zumindest ungeniessbar. Es ist darum wichtig, die gesammelten Pilze dem Pilzkontrolleur zu zeigen. Pilzsammler und Pilzsammlerinnen können die gesammelten Pilze jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag von 17 bis 18 Uhr beim Pilzkontrolleur, Herr Stephan Töngi (Tel. 079 218 60 33) an der Hauptstrasse 5, oder seinem Stellvertreter Herr Hugo Dill (Tel. 079 242 68 70) kontrollieren lassen. Bitte die Pilze soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen.

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Jungbürgerfeier Birsfelden und Muttenz für den Jahrgang 1993
Man trifft sich am Freitag, 26. August um 18 Uhr auf der Kraftwerkinsel Birsfelden, d.h. beim Wasserfahrverein Birsfelden, hinteres Zelt. (siehe Situationsplan).
Wie versprochen, es erwartet Sie: Bootsfahrt auf dem Rhein, Begrüssungsapéro mit kurzer Ansprache der Gemeinderäte Simon Oberbeck, Birsfelden und Frau Franziska Stadelmann-Meyer, Muttenz, Einzigartiges „Man trifft sich“ Spielbuffet mit dem bekannten play4you Team und Christian Ziegler, Grilladen mit Salaten und Dessertbuffet, Live Band, Tolle Feurshow, Wetteberweb (i-Phone 4 zu gewinnen).

Wichtig: Nehmen Sie das Einladungsschreiben mit zum Anlass, sie gilt als Eintrittskarte. Der Anlass dauert bis ca. 23 Uhr. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit

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Feuerwehrrekrutierung - Montag, 12. September 19.30 - 21.00 Uhr im Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15 in Muttenz
Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohner und Einwohnerinnen vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden.

Die Feuerwehrrekrutierung im 2011 ist demzufolge für den Jahrgang 1989 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde schriftlich Mitte August aufgeboten.
Für die Jahrgänge 1974 bis 1988 kann die Rekrutierung freiwillig erfolgen, um sich zum Beispiel durch persönliche Absolvierung des Feuerwehrdienstes von den Feuerwehrersatzabgaben befreien zu können. Eine Einladung an diese Jahrgänge wurde nur an Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger verschickt. Weitere Informationen und Daten zur Rekrutierung entnehmen Sie dem Inserat im Muttenzer Amtsanzeiger vom 26. August 2011.

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Terminerinnerung: Häckseltag am Dienstag, 13. September
Die Voranmeldung für den gebührenpflichtigen Häckseldienst muss mindestens drei Tage im Voraus online über www.muttenz.ch / Rubrik Online-Dienste / Häckseldienst, Anmeldung, oder telefonisch unter der Nummer 061 467 97 44 erfolgen, wo auch die Kompostberatungsstelle erreichbar ist.

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Information zur Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbst anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz (Telefon 061 466 62 06) beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz, Susanne Ladner

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Gratulation zu den bestandenen Lehrabschlussprüfungen
Die Gemeinde Muttenz als Lehrbetrieb - wir kümmern uns um Nachwuchs.

Mit dem Ziel, Jugendlichen die Türe zur Berufswelt zu öffnen, setzt sich die Gemeinde Muttenz für die Lehrlingsausbildung ein und bietet gleich in drei verschiedenen Berufen Lehrstellen an.
Unsere Lehrlingsverantwortlichen tun alles, damit unsere Lehrlinge optimal vorbereitet sind, den eidgenössischen Fachausweis zu erlangen. Ebenso investieren die Auszubildenden all ihre Kraft, um sich die Fachkompetenz anzueignen, die angehende Berufsleute mitbringen müssen.

Die Mühe hat sich gelohnt - unsere Lehrlinge schliessen dieses Jahr mit den Noten 4.4 / 5.0 / 5.2 und 5.4 ab. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Lehrabschlussprüfung.

Wir sind sehr stolz, dass alle unsere Lernenden die Hürde der Lehrabschlussprüfung gut gemeistert und ihr Ziel erreicht haben. Zum erfolgreichen Lehrabschluss gratulieren wir ihnen ganz herzlich und freuen uns über die beachtlichen Leistungen. Wir wünschen unseren Lehrabsolventinnen und Lehrabsolventen einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und für den weiteren Lebensweg alles Gute.

Gemeinderat und Verwaltungspersonal
Bild von links nach rechts: Remo Leuenberger: Gärtner im Garten- und Landschaftsbau --- Jasmin Bräutigam: Kauffrau E-Profil --- Celine Pfirter: Fachfrau Betreuung/Fachrichtung Kinderbetreuung (Abschluss mit Berufsmatur) --- Romina Boss: Fachfrau Betreuung/Fachrichtung Kinderbetreuung
v.l.n.r.: Remo Leuenberger: Gärtner im Garten- und Landschaftsbau - Jasmin Bräutigam: Kauffrau E-Profil - Celine Pfirter: Fachfrau Betreuung/Fachrichtung Kinderbetreuung (Abschluss mit Berufsmatur) - Romina Boss: Fachfrau Betreuung/Fachrichtung Kinderbetreuung

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