Die Gemeinde informiert
- Anhörungseinladung zur Teilrevision von Gemeindeordnung und Verwaltungs- und Organisationsreglement
Aus der Verwaltung
- Weiterhin Waldbrandgefahr, Grillieren an „eingerichteten Feuerstellen“ z.Zt. erlaubt
- Dreiland-Ferienpass 2011-Verkauf im Gemeindehaus: Jetzt die Aktivitäten in den Schulferien planen
Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 17. Juni 2011 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit folgendem Geschäft:
Anhörungseinladung zur Teilrevision von Gemeindeordnung und Verwaltungs- und Organisationsreglement
Der bisherige Orts- und Sekundarschulrat wird aufgeteilt in einen Kindergarten- und Primarschulrat und in einen Sekundarschulrat. Ausserdem wird die in der Gemeindeordnung festgelegte Anzahl Wahlbüros reduziert. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zur Anhörung der dazu erforderlichen Änderungen der Gemeindeordnung und des Verwaltungs- und Organisationsreglements ein.
Ausgelöst durch die öffentliche Diskussion um den Wahlmodus für die Sekundarschulräte hat der Schulrat dem Gemeinderat die Aufteilung des heutigen Orts- und Sekundarschulrates in zwei Schulräte empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt, denn einerseits wird die Arbeitsbelastung der Schulratsmitglieder so minimiert und andererseits ist einen Trennung nach Trägerschaft sinnvoll. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung am 20. Oktober 2011 die entsprechenden Änderungen der Gemeindeordnung und des Verwaltungs- und Organisationsreglements zur Beschlussfassung vorlegen. Somit ist künftig der Sekundarschulrat (Mitgliederanzahl wird vom Kanton festgelegt) für die vom Kanton finanzierte Sekundarschule zuständig, und der Kindergarten- und Primarschulrat mit neu 7 statt 11 Mitgliedern regelt gestützt auf die Bildungsgesetzgebung die Angelegenheiten des über die Gemeindefinanzen getragenen Kindergarten- und Primarschulbereichs. Der Musikschulrat wird wie bisher für die Allgemeine Musikschule Muttenz zuständig sein. Neu sollen alle Schulräte nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt werden.
Gleichzeitig mit der Aufteilung des Schulrates soll in der Gemeindeordnung eine Flexibilität bei der Zahl der Wahlbüros und deren Mitglieder eingeführt werden. Aufgrund der rückläufigen Frequentierung der Wahlbüros braucht es nämlich nicht mehr fünf Wahlbüros.
Vorbehältlich der Zustimmung der Gemeindeversammlung wird die Urnenabstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung im Januar 2012 erfolgen.
Einladung zur Anhörung
Gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Muttenzer Ortsparteien, die Behörden und Kommissionen, die Bevölkerung sowie die interessierten Organisationen bei Vorlagen, welche den Erlass oder Änderungen von Reglementen betreffen, in das Anhörungsverfahren einbezogen und zur Mitwirkung eingeladen. Der Gemeinderatsbeschluss mit den geplanten Änderungen ist abrufbar über die Gemeindehomepage www.muttenz.ch, Rubrik Aktuelle Politthemen.
Wie können sich die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen an der Anhörung beteiligen?
Die Ortsparteien, Behörden, Kommissionen und interessierten Organisationen und die Einwohner und Einwohnerinnen können Ihre Stellungnahmen per E-Mail oder auf dem Postweg dem Gemeinderat bis am Freitag, 22. Juli 2011 zustellen. Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Einreichungs-Adresse für die Stellungnahme:
- schriftlich an: Gemeinderat, Kirchplatz 3,4132 Muttenz
oder
- per E-Mail an: tina.huber@muttenz.bl.ch
DER GEMEINDERAT
Aus der Verwaltung
Warum weiterhin Waldbrandgefahr Stand 15. Juni; Grillieren an „eingerichteten Feuerstellen“ zur Zeit erlaubt
Im Moment ist für Städter und „Stubenhocker“ nicht unbedingt nachvollziehbar, warum das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Basel-Landschaft weiterhin bestehen bleibt (Stand 15.6.2011). Über die Situation betreffend „Waldbrandgefahr, Feuerverbot und Trockenheit“ wird die Bevölkerung laufend informiert auf www.kks.bl.ch.
Entnehmen Sie die ausführlichen Erklärungen zur behördlichen Anordnung der Medienmitteilung Nr. 9 vom 15. Juni 2011 des Kantonalen Krisenstabs Basel-Landschaft. Der Kantonale Krisenstab Baselland hat zusammen mit dem Amt für Wald beider Basel an der Sitzung vom 14. Juni 2011 beschlossen, das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern aufrechtzuerhalten. Hingegen darf weiterhin an eingerichteten Feuerstellen bei Picknick-Plätzen und bei Waldhütten Feuer entfacht werden. Die Waldbrandgefahr ist und bleibt hoch.
Die Niederschlagsmengen über die vergangenen Pfingsttage sind wesentlich geringer als prognostiziert ausgefallen. Gestützt auf § 5 des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes hält der kantonale Krisenstab deshalb am ausgesprochenen Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Baselland fest. Hingegen dürfen an fest eingerichteten Feuerstellen (bei Picknick-Plätzen und bei Waldhütten) Feuer entfacht werden. Im Baselbiet fiel in den vergangen Tagen gesamthaft rund 20 mm Niederschlag. Dies ist deutlich zu wenig, um von einer Entschärfung bei der Waldbrandgefahr zu sprechen. Ebenso ist auch weiterhin nicht mit intensiveren und vor allem längeren Regenperioden zu rechnen. Für die kommenden Tage sind für den ganzen Kanton nicht mehr als 15-20 mm Niederschlag prognostiziert. Die Temperaturen steigen wieder auf sommerliche Werte an. Dies ist ein Mitfaktor zur Beurteilung der Waldbrandgefahr.
Weitere Auskünfte: Doris Walther, Telefon 061 552 71 51 (Bürozeiten), Infodienst
Kantonaler Krisenstab oder auf www.kks.bl.ch
Dreiland-Ferienpass 2011, Verkauf im Gemeindehaus - Jetzt die Aktivitäten in den Schulferien planen
Der Ferienpass sowie der Bezug des Einzahlungsscheins für den öffentlichen Verkehr (TNW-Wochenabonnement) ist zu den Schalteröffnungszeiten am Schalter Information im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 erhältlich. Wichtig: Ein aktuelles Foto mitbringen!
Der Dreiland-Ferienpass bietet auch im Sommer 2011 wiederum ein vielseitiges Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren ab Samstag, 2. Juli bis Sonntag, 11. September 2011. Angeboten werden eine Menge an Attraktionen, Sport, Aktivitäten, Ausflüge, Gratiseintritte in Museen und Gartenbäder, und, und, usw. Informationen, das Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.dreiland-ferienpass.org. Der Basispreis für den Ferienpass für Einwohner und Einwohnerinnen von Muttenz und für „beteiligten Gemeinden“ beträgt 38 Franken. Die übrigen Personen bezahlen 48 Franken (10% Rabatt mit Familienpass). Für das TNW-Abonnement (Preis von 7 Franken pro Woche) ist ein entsprechender TNW-Einzahlungsschein erhältlich.
Zugehörige Objekte
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