Auflageverfahren zum kantonalen Nutzungsplan "Strafjustizzentrum Muttenz"
Ergebnis der öffentlichen Auflage
Wie das kantonale Hochbauamt mitteilt, ist gegen den kantonalen Nutzungsplan für das Projekt Strafjustizzentrum in Muttenz nach Publikation und 30-tägiger öffentlicher Auflage keine Einsprache erhoben worden. Da keine unerledigten Einsprachen mehr vorliegen ist das Planauflageverfahren abgeschlossen und der kantonale Nutzungsplan „Strafjustizzentrum Muttenz“ ist damit gemäss Entscheid der Bau- und Umweltschutzdirektion Nr. 459 vom 9. November 2010 grundeigentumsverbindlich. Die Publikation der Rechtskraftbescheinigung erfolgt im kantonalen Amtsblatt.
Datum der Neuigkeit 29. Nov. 2010
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Zur Realisierung des geplanten Strafjustizzentrums am Standort neben dem Bahnhof Muttenz sind die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen. Mit einem kantonalen Nutzungsplan, gestützt auf § 12 "kantonale Nutzungspläne" des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG), verfügt der Kanton über ein Planungsinstrument zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit Bauabsichten zur Erfüllung von kantonalen Aufgaben realisiert werden können.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat nach Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens den kantonalen Nutzungsplan "Strafjustizzentrum Muttenz" beschlossen.
Gestützt auf § 13 "Verfahren" des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wird für den kantonalen Nutzungsplan "Strafjustizzentrum Muttenz" das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Die Auflage findet in der Frist vom 1. Oktober 2010 bis und mit 1. November 2010 statt. In der Auflagefrist können Einsprachen gegen die aufliegende kantonale Nutzungsplanung "Strafjustizzentrum Muttenz" (Zonenplan und Zonenreglement) erhoben werden.
Die Planungsakten (Zonenplan, Zonenreglement und erläuternder Planungsbericht werden in der Auflagefrist vom 1. Oktober bis 1. November 2010 bei der Bauverwaltung, Kirchplatz 3, 1. Stock öffentlich aufgelegt und können während den Schalterstunden (Montag - Freitag 9 - 11 u. 14 - 16 Uhr, Mittwoch 9 - 11 u 14 - 18.30 Uhr) eingesehen werden. Die Ergebnisse des vorgängig durchgeführten Mitwirkungsverfahrens sind im Planungsbericht enthalten.
Einsprachen zum kantonalen Nutzungsplan "Strafjustizzentrum Muttenz" (Zonenplan und Zonenreglement) sind innerhalb der Auflagefrist in schriftlicher Form und begründet an die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, Hochbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, Hochbauamt