Waldentwicklungsplan für die Gemeinden Arlesheim, Birsfelden, Frenkendorf, Münchenstein, Muttenz und Pratteln: Planauflage 14. Mai - 14. Juni 2010

25. Mai 2010
Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 14. Mai 2010:

Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Erlass des Waldentwicklungsplanes durch den Regierungsrat

Der Waldentwicklungsplan für die Gemeinden Arlesheim, Birsfelden, Frenkendorf, Münchenstein, Muttenz und Pratteln kann vom 14. Mai bis zum 14. Juni 2010 zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Verwaltungen der erwähnten Gemeinden (in Muttenz bei Bauverwaltung, 1. Stock) eingesehen werden. Den betroffenen Waldeigentümerinnen und den Waldeigentümern, sowie den beschwerdeberechtigten Verbänden wird gemäss § 28 der kantonalen Waldverordnung während dieser Zeit das rechtliche Gehör gewährt. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an das Amt für Wald beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal zu richten.

Amt für Wald beider Basel