Öffentliches Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Nutzungsplan "Strafjustizzentrum Muttenz"
Gestützt auf § 7 "Information und Mitwirkung der Bevölkerung" des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wird für diese Planung das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Planungsakten zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplanes liegen in der Frist vom 3. Dezember 2009 bis und mit 8. Januar 2010 während den Schalterstunden bei der Bauverwaltung der Gemeinde Muttenz zur Einsichtnahme auf.
Schalterstunden:
Montag bis Freitag 9 - 11 und 14 - 16 Uhr, Mittwoch-Nachmittag bis 18.30 Uhr
Am Donnerstag 24., Freitag 25. und Donnerstag 31. Dezember 2009 sowie Freitag 1. Januar 2010
ist die Verwaltung den ganzen Tag geschlossen.
Zur Information über das Projekt des Strafjustizzentrums sowie dem kantonalen Nutzungsplan "Strafjustizzentrum Muttenz" wird zusätzlich eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Informationsveranstaltung:
Donnerstag, 10. Dezember 2009, 18 bis 19 Uhr an der Hofackerstrasse 14, 4132 Muttenz
Stellungnahmen zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplanes "Strafjustizzentrum Muttenz" sind innerhalb der Auflagefrist in schriftlicher Form und begründet an die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, Hochbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft - Hochbauamt