Die Gemeinde informiert
Aus dem Gemeinderat
- Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 11. und 13. Dezember 2018
- Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal
- Verkaufsoffene Adventssonntage
Aus der Verwaltung
- Ausbildungsbeiträge / Stipendien
- Anmeldung Bezug AHV-Altersrente
- Start Feuerungskontrolle 2018/2019
- Jagdtage 2018
- Fälligkeit Staatssteuer
- Pilzkontrolle bis 4. November 2018
- Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
- Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
- Mami- oder Papi-TAXI
- Midnight Sports Muttenz
Aus dem Gemeinderat |
Traktanden der Gemeindeversammlung vom 11. und 13. Dezember 2018
Der Gemeinderat hat die Geschäfte für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 11. und Donnerstag, 13. Dezember 2018 verabschiedet.
Traktanden:
- Kenntnisnahme der Finanzpläne 2019 bis 2023
- Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2019
- Budget 2019, Beratung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
- Reglement über den Fonds Hagnau/Schänzli
- Quartierplanvorschriften „Rennbahn“, Parzellen 1890, 1932
- Quartierplanreglement „Stettbrunnen“
- Arealentwicklung Hofackerstrasse, Umwidmung vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen, Verkauf der Parzelle 471 und Teil der Parzelle 1481
- Mutation Strassennetzplan Siedlung
- Teilrevision Bestattungs- und Friedhofreglement (Nr. 17.200)
Einladung und Traktandenliste werden zusammen mit den detaillierten Erläuterungen im Muttenzer Amtsanzeiger vom 23. November 2018 publiziert.
Muttenz, 22. Oktober 2018
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal
Der Gemeinderat hat eine Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal erlassen. Mit dieser neuen Verordnung schafft der Gemeinderat die Grundlage für die Bewirtschaftung von Parkplätzen von Gemeindeliegenschaften, also nicht auf der Allmend.
Vorderhand wird die Verordnung auf folgenden Parkplätzen zur Anwendung gelangen:
Hallenbad, Schulareal Donnerbaum, Schulareal Gründen.
Hintergrund für diese Massnahme sind finanzielle und im Fall der beiden Schulhausparkplätze auch Lenkungs-Massnahmen, welche in Zusammenarbeit mit dem Schulrat erarbeitet wurden.
Im Rahmen des Ziels die Gemeindefinanzen zu stabilisieren hat der Gemeinderat bekanntlich eine Leistungsüberprüfung und einen Ideenpool lanciert. Daraus resultierende Massnahmen wird der Gemeinderat nun laufend umsetzen.
Mit der Bewirtschaftung von Parkplätzen zieht der Gemeinderat mit den meisten grösseren Gemeinden gleich, welche auf den Parkplätzen ihrer Einrichtungen bereits seit langem einen Ertrag generieren. Insbesondere beim Hallenbad, welches zum grossen Teil Auswärtige besuchen, soll ein Beitrag an das attraktive Parkplatzangebot und dessen Unterhalt geleistet werden.
Die Einzelheiten können der nachfolgenden Verordnung entnommen werden, welche per 1. November 2018 in Kraft tritt. Die Umsetzung vor Ort erfolgt danach, sobald die Parkplätze entsprechend mit einem Zahlautomaten ausgestattet sind.
VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN AUF GEMEINDEAREAL
Der Gemeinderat Muttenz erlässt, gestützt auf § 70a Abs. 1 lit b. des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28. Mai 1970, folgende Verordnung:
A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für das Parkieren von Motorfahrzeugen auf folgenden Arealen:
Schulareal Donnerbaum (Parzelle 575)
Schulareal Gründen Primar (Parzelle 9170)
Hallenbad (Parzelle 909)
§ 2 Grundsatz
1 Für das Parkieren auf Gemeindeareal kann die Einwohnergemeinde Muttenz Gebühren erheben.
2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
3 Die maximale Parkdauer kann auf den Parkplätzen beschränkt werden.
B PARKIERUNGSREGELUNG
§ 3 Gebühren
1 Wer einen Parkplatz auf Gemeindeareal mit Gebührenpflicht benutzt, hat eine Parkgebühr zu entrichten.
2 Die Parkgebühren werden wie folgt festgelegt:
Hallenbad |
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Montag bis Freitag |
6:00 bis 22:00 Uhr |
30 Minuten |
gratis |
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jede weitere Stunde |
CHF 1.- |
Samstag |
6:00 bis 19:00 Uhr |
30 Minuten |
gratis |
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jede weitere Stunde |
CHF 1.- |
Sonntag |
6:00 bis 19:00 Uhr |
30 Minuten |
gratis |
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jede weitere Stunde |
CHF 1.- |
Schulareale Donnerbaum und Gründen |
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Montag bis Freitag |
6:00 bis 22:00 Uhr |
30 Minuten |
gratis |
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jede weitere Stunde |
CHF 1.- |
Samstag |
6:00 bis 22:00 Uhr |
30 Minuten |
gratis |
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jede weitere Stunde |
CHF 1.- |
Sonntag |
6:00 bis 20:00 Uhr |
30 Minuten |
gratis |
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jede weitere Stunde |
CHF 1.- |
Nachgebühr im Fall von Missbrauch |
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CHF 40.- |
C SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 4 Vollzug
1 Für die Kontrolle, Gebührenerhebung und Erhebung von Nachgebühren ist die Verwaltung verantwortlich.
2 Der Gemeinderat kann andere mit der Kontrolle beauftragen.
3 Im Falle des Nichtbezahlens der Nachgebühr innert Frist kann der Gemeinderat die Nachgebühr auf dem Verfügungsweg einfordern. Für die Verfügung wird eine Kanzleigebühr in der Höhe von CHF 100.- bis 500.- erhoben.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.
Muttenz, 5, September 2018
IM NAMEN DES GEMEINDERATS
Der Präsident Der Verwalter
Peter Vogt Aldo Grünblatt
Verkaufsoffene Adventssonntage
Der Gemeinderat hat die verkaufsoffenen Sonntage für den 3. Advent, 16. Dezember 2018 und den 4. Advent, 23. Dezember 2018 festgelegt.
Aus der Verwaltung |
Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.
Die Gesuchsformulare für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz, Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: www.bl.ch. Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.
Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten, für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz
Jagddaten von Oktober bis Dezember 2018
Als Information „Jäger im Muttenzer Wald“ an alle Waldgänger meldet uns die Jagdgesellschaft Muttenz folgende Jagdtermine
Pächterjagden:
Samstag, 1. Dezember 2018
Samstag, 8. Dezember 2018
Samstag, 15. Dezember 2018
Die Jäger und Jägerinnen erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur. Diese Jagddaten werden ebenfalls auf der Gemeindewebseite www.muttenz.ch unter der Rubrik Aktuell/Anlass erfasst und erscheinen jeweils zu gegebener Zeit prominent auf der Startseite unter Termine!
Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2018 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichtigen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.
Pilzkontrolle bis 4. November 2018
Bis Sonntag, 4. November 2018 können die Pilzsammler und Pilzsammlerinnen die gesammelten Pilze jeweils am Mittwoch, Freitag und Samstag von 18 bis 19 Uhr, am Sonntag von 17 bis 18 Uhr beim Pilzkontrolleur, Herrn Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33 an der Hauptstrasse 5 in Muttenz oder seiner Stellvertreterin, Frau Anka Stark, Tel. 076 527 88 06 kontrollieren lassen. Bitte die Pilze soweit möglich nach Sorten getrennt zur Pilzkontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen.
Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.
Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:
- Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
- Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
- Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
- Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
- Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
- Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
- Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.
Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
Winter- und Sommerreifen sind durch Material und Profil optimal an die jeweiligen Witterungsbedingungen und Temperaturen angepasst. Winterreifen sind kälteresistent, Winterreifen – oder auch M&S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) – haben einen höheren Anteil an Naturkautschuk und sind weicher als Sommerreifen. Diese Gummimischung verhindert den Verhärtungseffekt bei niedrigen Temperaturen. Schon ab 7 Grad Celsius sind Winterreifen deshalb sicherer als die Pneus für die warme Jahreszeit! Sie bleiben geschmeidiger und griffiger und gewährleisten eine bessere Haftung und Kraftübertragung mit der Strasse. Ausserdem sind Winterreifen zusätzlich mit Lamellen ausgestattet. Das ermöglicht eine Verzahnung mit losem Untergrund, wie zum Beispiel Schnee. Auch auf nassen Strassen sorgen die Winterreifen mit ihren kälteangepassten Eigenschaften für optimale Haftung.
Damit Winterreifen ihre Vorteile ausspielen können, benötigen sie eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter. Bei Reifen mit abgenutztem Profil steigt die Aquaplaning-Gefahr deutlich an und die Fahreigenschaften erreichen nur noch das Niveau von Sommerreifen.
Auch Versicherungen bestrafen falsche Bereifung
Viele Versicherungen zahlen bei falscher Saison-Bereifung im Schadenfall nicht, trotz Vollkaskoversicherung.
Tipp: Rechtzeitig Reifen wechseln!
Fahren Sie im Herbst und Frühjahr rechtzeitig zu Ihrem Garagisten oder Reifenhändler und lassen Sie sich die passenden Reifen montieren. Gegen ein geringeres Entgelt können Sie die Pneus bequem vor Ort einlagern – und wissen, dass Sie auch in der nächsten Saison sichere und durchgecheckte Reifen fahren.
Wir wünschen eine gute Fahrt durch den Winter
Gemeindepolizei Muttenz
Mami- oder Papi-TAXI
Der Schulweg als Bestandteil der kindlichen Entwicklung
All zu häufig fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Dadurch geht dem Kind ein für seine Entwicklung wichtiger Bestandteil verloren. Kinder brauchen Freiräume, in denen sie sich ohne Erwachsene entfalten können.
Schulweg = Erlebniswelt
Nach dem Motto „Luege, lose, laufe – und erläbe“ entdeckt das Kind auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule seine nähere Umgebung. Es lernt die Strassen und Plätze von seinem Wohnort kennen und spürt das Wetter und die Jahreszeiten hautnah und bekommt ein Gefühl für Zeit und Entfernung. Es macht zahlreiche soziale Erfahrungen. Freundschaften werden geschlossen und gepflegt. Es ist wichtig, dass dieses Sozialverhalten im Kindesalter erprobt werden kann. Der Schulweg eignet sich dazu hervorragend.
Schulweg = Fitnesstraining gratis
Wir bewegen uns immer weniger. Die Sechsjährigen zeigen ungenügende motorische Leistungen auf. Jedes fünfte Kind in der Schweiz ist zu dick. Dieser bedenklichen Entwicklung kann Einhalt geboten werden, wenn den Kindern wieder mehr körperliche Bewegung zugemutet wird. Der Schulweg bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit. Die Fortbewegung zu Fuss gehört zu den einfachsten und wirkungsvollsten Mitteln, den Körper gesund zu erhalten.
Schulweg = Verkehrstraining
Der Schulweg ist auch ein tägliches Verkehrstraining. Nur gut trainierte Kinder können sich verantwortungsbewusst im Verkehr bewegen. Zudem wird ganz automatisch das Selbstvertrauen gestärkt:
Taxifahrten = Gefahr durch die Eltern
Die beiden Verkehrsinstruktoren der Gemeindepolizei Muttenz treffen fast täglich bei Schulbeginn oder Schulende – höflich formuliert – unglücklich parkierte Fahrzeuge an. Diese stellen nicht nur eine Gefahrenquelle für die anderen Kinder dar, sie sind oft sogar die einzigen Gefahrenherde vor den Schulanlagen.
„Bewegt zur Schule“ soll das Motto für den Schulweg heissen!
Gemeindepolizei Muttenz
MidnightSports Muttenz – der sportliche Treffpunkt für Jugendliche
Am Samstag 10. November 2018 startet das Jugendprojekt in die 12. Saison. Bis zum 30. März 2019 steht die Breiteturnhalle allen Jugendlichen der Oberstufe von 20.30 bis 23.30 Uhr offen. Im MidnightSports können sie sich bei Mannschaftsportarten vergnügen, Sprünge am Mini-Trampolin üben oder sich in der «Chill Ecke» einfach nur unterhalten und Musik hören. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich aktiv in die Gestaltung der sportlichen Abende einbringen.
Ein junges und hochmotiviertes Team aus vier Erwachsenen und acht jugendlichen Coachs sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Jugendprojekts. Sie werden von der Stiftung IdéeSport begleitet und ausgebildet. Das Projekt wird von der Gemeinde Muttenz getragen und von lokalen Sponsoren unterstützt.
Prävention die Spass macht
Im MidnightSports Muttenz wird die Botschaft vermittelt, dass «Rauchen uncool ist» und Ausgang ohne Suchmittel durchaus Spass macht. An zwei Abenden werden Informationen zum Konsum von Suchmitteln auf spielerische Art und Weise von Jugendlichen an Jugendliche vermittelt. Die Teilnehmer werden befähigt, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren, um künftig möglichst gesunde Entscheidungen zu treffen.
Für die Projektgruppe
Isabelle Widmer, Projektmanagerin Stiftung IdéeSport
Franziska Stadelmann, Gemeinderätin Bildung, Kultur, Freizeit
MidnightSports Muttenz was? Spielen und Sport am Samstag |