Korrektur Wegleitung – Nachwahl Gemeinderat und Sekundarschulrat

16. Februar 2026

In den jeweiligen Wegleitungen zum Wahlzettel für die Wahl eines Mitglieds in den Gemeinderat und in den Sekundarschulrat hat sich unter Punkt 1 ein Fehler eingeschlichen. Der publizierte Text entspricht jeweils der Regelung für eine Gesamterneuerungswahl. Für eine Nachwahl gilt folgende korrekte Formulierung:

Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. Erreichen mehrere Personen das absolute Mehr, ist diejenige Person mit den meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wahlbüro Gemeinde Muttenz

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