Friedhof Muttenz: Gräberaufhebung per 31. Dezember 2025
Nach Ablauf der reglementarischen Ruhedauer werden per Ende 2025 auf dem Friedhof
Muttenz 90 Gräber aufgehoben. Es handelt sich um
22 | Sarg-Reihengräber aus dem Jahr 2005, Feld T |
24 | Urnen-Reihengräber aus dem Jahr 2005, Feld C |
17 | Urnen-Wandnischen aus dem Jahr 2005, WN7b |
15 | Urnen-Wandnischen aus dem Jahr 2005, WN7c |
11 | Urnen-Wandplattengräber aus dem Jahr 2005, WP2 |
1 | Kindergrab aus dem Jahr 2000, Feld H |
Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert. Bei den aufzuhebenden Gräbern werden Hinweisschilder angebracht. Der Grabschmuck (Pflanzen usw.) kann bis zum Jahresende 2025 abgeholt werden. Sollte das Grabmal abgeholt werden, ist dies über einen Steinbildhauer zu regeln. Der Steinbildhauer muss sich bis Jahresende bei der der Leitung des Friedhofs melden und einen Abholtermin vereinbaren.
Nach dem 1. Januar 2026 verfügt die Gemeinde über den Grabschmuck und das Grabmal, d.h. die Eigentumsrechte der Angehörigen sind dann erloschen. Die Mitarbeitenden des Friedhofs räumen die Gräber kostenlos ab und entsorgen die Grabmäler.
Weitere Auskünfte erteilt:
Einwohnerdienste, Bestattungswesen; Tel. 061 466 62 64
Friedhof Muttenz; Tel. 076 377 68 49