Japankäfer zunehmend präsent – Ausweitung Befallsherd und Anpassung Pufferzone

27. Juni 2025
Auch in den vergangenen Tagen wurden in den Kantonen Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt Exemplare des schädlichen Japankäfers entdeckt. Die Käfer wurden in Fallen nachgewiesen, welche bisher noch ohne Befund waren. Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Befallsherd ausgeweitet sowie die Pufferzone angepasst. Das Ziel lautet weiterhin, den Japankäfer durch verschiedene Massnahmen zu tilgen. Ein Grossteil von Muttenz liegt mittlerweile im Perimeter des Befallsherds, das gesamte Gemeindegebiet in der Pufferzone.

Stand Japankäferbekämpfung
Im Laufe dieser Saison wurden 8 Japankäfer in BS und 9 Japankäfer in BL entdeckt. Um die positiven Fallenstandorte wurde der Befallsherd (1km Radius) ausgeweitet sowie die Pufferzone (5km Radius um den Befallsherd) angepasst.
 

Karte Befallsherd Japankäfer, Ausschnitt Muttenz

Aktuelle Karte Befallsherd und Pufferzone BL und BS

Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im Befallsherd
Ab sofort gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im definierten Befallsherd bis Ende September 2025. Das Ziel ist, die Grünflächen möglichst unattraktiv für die Japankäferweibchen zu machen, welche ihre Eier bevorzugt in feuchten Rasen und Wiesen ablegen. Das Giessen von Blumen und Gemüse im Garten ist weiterhin erlaubt. Sportrasen-Grünflächen sind vom Verbot ausgenommen. Betreiber von Sportrasenflächen können beim kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch anfordern. Auf diesen Flächen müssen im Herbst erneut Nematoden (Fadenwürmer) für die Bekämpfung eingesetzt werden. Diese Ausnahme gilt nur für Sportrasen-Grünflächen, nicht für Privatgärten.

Transportverbot für Grüngut und Lagerung der Oberflächenschicht des Bodens
Um eine Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist es während der Flugzeit des Japankäfers verboten, Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone zu transportieren. Die reguläre Grüngutabfuhr der Gemeinden bleibt davon unberührt und kann weiter genutzt werden.
Des Weiteren ist es untersagt, Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in Erde aus dem befallenen Gebiet hinaus zu transportieren. Auch die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus, ist verboten.

Potenzielle Schäden in Millionenhöhe
Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Die möglichen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat sich
der Käfer erst einmal verbreitet, ist die Bekämpfung sehr schwierig. Deshalb gibt der Bund für den Befall das Ziel vor, ihn zu tilgen, solange dies noch möglich ist.

Zusammenarbeit und Vorsorge
Bund und Kantone betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Nur durch konsequente Umsetzung der Massnahmen und die Mithilfe aller Beteiligten kann die Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden.

Bitte melden Sie den Verdachtsfall:
Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch

Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unter:
www.bl.ch/japankaefer

Zugehörige Objekte

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Japankäfer 2. Info (PDF, 175.3 kB) Download 1 Japankäfer 2. Info
Japankäfer 1. Info (PDF, 206.45 kB) Download 2 Japankäfer 1. Info
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