Japankäfer weiterhin präsent
Stand Japankäferbekämpfung
Im Laufe dieser Saison wurden 20 Japankäfer in BS und 13 Japankäfer in BL entdeckt. Somit konnten bisher insgesamt 33 Käfer diese Saison gefangen werden.
Aktuelle Karte Befallsherd und Pufferzone BL und BS
Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im Befallsherd
Ab sofort gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im definierten Befallsherd bis Ende September 2025. Das Ziel ist, die Grünflächen möglichst unattraktiv für die Japankäferweibchen zu machen, welche ihre Eier bevorzugt in feuchten Rasen und Wiesen ablegen. Das Giessen von Blumen und Gemüse im Garten ist weiterhin erlaubt. Sportrasen-Grünflächen sind vom Verbot ausgenommen. Betreiber von Sportrasenflächen können beim kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch anfordern. Auf diesen Flächen müssen im Herbst erneut Nematoden (Fadenwürmer) für die Bekämpfung eingesetzt werden. Diese Ausnahme gilt nur für Sportrasen-Grünflächen, nicht für Privatgärten.
Transportverbot für Grüngut und Lagerung der Oberflächenschicht des Bodens
Um eine Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist es während der Flugzeit des Japankäfers verboten, Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone zu transportieren. Die reguläre Grüngutabfuhr der Gemeinden bleibt davon unberührt und kann weiter genutzt werden.
Des Weiteren ist es untersagt, Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in Erde aus dem befallenen Gebiet hinaus zu transportieren. Auch die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus, ist verboten.
Potenzielle Schäden in Millionenhöhe
Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Die möglichen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat sich der Käfer erst einmal verbreitet, ist die Bekämpfung sehr schwierig. Deshalb gibt der Bund für den Befall das Ziel vor, ihn zu tilgen, solange dies noch möglich ist.
Zusammenarbeit und Vorsorge
Bund und Kantone betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Nur durch konsequente Umsetzung der Massnahmen und die Mithilfe aller Beteiligten kann die Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden.
Aufruf an Privatpersonen
Privatpersonen werden ausdrücklich gebeten, keine eigenen Lockstofffallen zu montieren. Werden die Fallen an einem falschen Ort platziert, besteht die Gefahr, dass die Käfer in Gebiete gezogen werden, in denen sie bisher noch nicht vorgekommen sind.
Bitte melden Sie den Verdachtsfall:
Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch
Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen und aktuellen Verfügungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unter:
www.bl.ch/japankaefer
Zugehörige Objekte
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Japankäfer 5. Info (PDF, 106.34 kB) | Download | 0 | Japankäfer 5. Info |
Japankäfer 4. Info (PDF, 107.33 kB) | Download | 1 | Japankäfer 4. Info |
Japankäfer 3. Info (PDF, 105.09 kB) | Download | 2 | Japankäfer 3. Info |
Japankäfer 2. Info (PDF, 175.3 kB) | Download | 3 | Japankäfer 2. Info |
Japankäfer 1. Info (PDF, 206.45 kB) | Download | 4 | Japankäfer 1. Info |