Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeglicher Art ist verboten, ausgenommen anlässlich der Bundesfeier am 31. Juli und am 1. August jeweils von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeit ist eine besondere Bewilligung der Abteilung Sicherheit erforderlich. Die Verwendung von Himmelslaternen ist untersagt (Polizeireglement § 15).
Der Gemeinderat und die Abteilung Sicherheit bittet die Bevölkerung, sich strikt an diese Regelungen zu halten. Mit einer Informationskampagne werden die Einwohnerinnen und Einwohner in den kommenden Wochen mit Plakatständern im öffentlichen Raum auf die Einhaltung der Zeiten sensibilisiert.
An Tagen, an denen das Abbrennen von Feuerwerk offiziell erlaubt ist, findet in Zusammenarbeit mit einer privaten Sicherheitsfirma eine verstärkte Kontrolltätigkeit der Gemeindepolizei statt. Am 31. Juli 2025 und am 1. August 2025 werden Patrouillen Kontrollen im gesamten Gemeindegebiet durchführen. Zuwiderhandlungen werden jeweils mit einer Busse von CHF 100.00 bestraft.