Lärmverursachende Gartenarbeiten und Einhaltung der Nachtruhe

19. Mai 2025

mit Familie und Freunden. Wir erinnern Sie gerne daran, dass gemäss Polizeireglement lärmverursachende Arbeiten in Haus, Hof und Garten (Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern, Häckseln usw.) von Montag bis Freitag zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr, am Samstag bis 18.00 Uhr erlaubt sind.

Beachten Sie auch die Einhaltung der Nachtruhe. Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten, die Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt. Radio- und Fernsehapparate, Musikgeräte und anderweitige Lärmquellen dürfen nur so benützt werden, dass sie auf die Nachbarschaft nicht störend wirken.

Sträucher, Hecken und Bäume sind Lebensraum vieler Tiere. Vögel nutzen diese als Brutplatz, Igel als Versteckmöglichkeit zwischen verschiedenen Tages- und Nachtplätzen, auch andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche. Daher ist der starke Gehölzschnitt oder das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zu vermeiden.

Bitte halten Sie sich an diese Zeiten, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Natur und geniessen Sie den Sommer.

Gemeindepolizei Muttenz und Abteilung Umwelt

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