Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2024 läuft Ende Mai 2025 ab

24. März 2025

Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2025 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2025 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten. Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.

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