Die Gemeinde informiert

14. Januar 2025
Aus der Verwaltung

Gemeindesteuern: Vergütungs- und Verzugszins 2025

Der Gemeinderat hat den Vergütungs- und Verzugszins 2025 festgelegt. Der Vergütungszinssatz wird auf 0,3 % gesenkt und der Verzugszinssatz auf 5,5 % erhöht.

Versand der Steuererklärungsformulare 2024

Anfang Februar 2025 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2024. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2025 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2025 (Selbständigerwerbende) an den neuen Adressaten: Kantonale Steuerverwaltung, 4410 Liestal einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von zwei Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüberhinausgehende Frist kann unter www.steuern.bl.ch online beantragt werden.

Die Steuererklärung kann einfach und bequem mit E-Tax am PC unter www.steuern.bl.ch ausgefüllt werden.

Ausbildungsbeiträge/Stipendien

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst, wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.bl.ch unter dem Stichwort «Ausbildungsbeiträge».

Hundekontrolle 

Hunderegistrierung
Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeindepolizei oder den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Daten des Hundes inklusiv ChipNummer (Impfbüchlein)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind.

Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die bestehende Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise aufgehoben.

Gemeindepolizei

Autobahnvignette 2025 auch als E-Vignette erhältlich

Die Autobahnvignette 2024 ist nur noch bis Ende Januar 2025 gültig. Ab 1. Februar 2025 muss – sofern Sie schweizerische Autobahnen und Autostrassen befahren wollen – eine neue Vignette gekauft werden. Neben der herkömmlichen Klebeetikette, die an das Fahrzeug oder den Anhänger gebunden ist, kann auch eine E-Vignette bezogen werden. Die E-Vignette ist mit dem Kontrollschild verknüpft und kann über die Kurz-URL e-vignette.ch gekauft werden. 

Das Benützen der Schweizer Autobahnen und Austrassen ohne gültige Vignette hat eine Busse von zweihundert Franken zur Folge.

 

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