Einführung der Holz-Feuerungskontrolle in der Gemeinde Muttenz
Der Gemeinderat hat am 1. Januar 2024 das vom Kanton genehmigte Reglement über die Feuerungskontrolle in Kraft gesetzt. Damit setzt die Gemeinde die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) und die kantonalen Bestimmungen um, welche die Kontrolle von Holzfeuerungen vorsieht. Mit den Kontrollen wird im Winter 2024/2025 begonnen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Holzfeuerungen werden schriftlich über die Messpflicht informiert und aufgefordert, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.
Gemäss LRV müssen bei Zentral-Heizungen für Holzbrennstoffe (Stückholzkessel, Hackschnitzelkessel, Pelletskessel) mit einer Feuerungswärmeleistung unter 70 kW alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden.
Holz-Einzelöfen (Schwedenöfen, Cheminees, Holzherde oder Kachel/Speicheröfen) sind von der Messpflicht ausgenommen, müssen jedoch visuell kontrolliert werden. Diese visuelle Kontrolle ist verbunden mit der Information und Beratung zur optimalen Nutzung der Feuerungen. Bei Einzelraumfeuerungen findet diese abhängig von der Benutzungsdauer alle zwei oder vier Jahre statt. Wir empfehlen diese visuelle Kontrolle aus Kostengründen mit der Wartung und Reinigung der Feuerung sowie der Kaminanlage zu verbinden.
Die Gemeinde Muttenz hat mit der Koordination der Holzfeuerungskontrollen die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft beauftragt. Die Geschäftsstelle wird durch den Verband «Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft» betrieben.
Die Kontrollen der Holz-Feuerungen erfolgen auf Grund der grossen Anzahl gestaffelt, auf vier Jahre verteilt, erstmals in der Messperiode 2024/2025. Die Feuerungsanlagen in den vier Sektoren werden in den folgenden Messperioden erstmals kontrolliert:
Sektor 1: Ahornstrasse bis Dürrrainweg, 2024/2025,
Sektor 2: Eichenweg bis Im Apfhalter, 2025/2026,
Sektor 3: Im Baumgarten bis Rosenweg, 2026/2027,
Sektor 4: Rössligasse bis Zwinglistrasse, 2027/2028.
Die GFK wird Mitte Januar 2025 die Eigentümerinnen und Eigentümer von Holz-Feuerungen im Sektor 1 schriftlich über die Messpflicht informieren (vgl. «Wie läuft die Kontrolle ab?»).
Warum sind Kontrollen notwendig?
Holz ist ein nachwachsender, lokaler Rohstoff. Bei einer nachhaltigen Nutzung des Waldes ist Heizen mit Holz klimaneutral. Bei einem unsachgemässen Betrieb der Holzfeuerung (feuchtes Holz, mangelnde Luftzufuhr, ungeeignete Anzündmethode oder ein überfüllter Brennraum) werden jedoch viel Feinstaub und Schadstoffe ausgestossen. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Dieselben Umweltbelastungen hat auch eine Holzfeuerung, welche nicht dem Stand der Technik entspricht und ansonsten korrekt betrieben wird.
Wer kann die Kontrolle durchführen?
Die Messungen und Kontrollen dürfen im Kanton Basel-Landschaft nur von Fachbetrieben, Feuerungskontrolleuren oder Kaminfeger durchgeführt werden, deren Fachpersonen die spezifischen Ausbildungsmodule des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erfolgreich abgeschlossen haben. Aufgrund dieser Ausbildungsnachweise erteilt das Lufthygieneamt die Zulassung. Die fortlaufend aktualisierte Zulassungsliste der feuerungstechnischen Fachbetriebe steht online zur Verfügung (vgl. «Wie läuft die Kontrolle ab?»).
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Kontrolle bzw. Messung tragen der/die Betreiber/Betreiberin einer Anlage. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Aufwand der Fachperson und den administrativen Kosten der Geschäftsstelle.
Wie läuft die Kontrolle ab?
Als Betreiber/Betreiberin einer Anlage werden Sie von der Geschäftsstelle in einem Schreiben über die Messpflicht Ihrer Anlage informiert und aufgefordert, einen zugelassenen Fachbetrieb mit der Kontrolle zu beauftragen. Im Weiteren beinhaltet das Schreiben einen Zugangscode für die Webseite feko.bl.ch. Auf dieser Seite können Sie aus einer Liste Ihr gewünschtes Unternehmen auswählen und mit der Kontrolle beauftragen. Das Unternehmen wird Sie kontaktieren und mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Im Weiteren sind Sie verpflichtet, die Kontrollen innerhalb der im Schreiben aufgeführten Frist durchführen zu lassen. Bei der Kontrolle müssen Sie vor Ort sein.
Bei Bedarf können Sie die Anmeldung auch telefonisch über die Geschäftsstelle vornehmen.
Tipp: Um Ihren Aufwand gering zu halten, können Sie die Feuerungskontrolle mit der nächsten Kaminreinigung koordinieren und die Reinigung und die Kontrolle in einem Arbeitsgang erledigen lassen.
Kontaktadresse
VFKRBL
c/o Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
Postfach
4127 Birsfelden
079 219 06 24
info@gfkbl.ch
https://www.gfkbl.ch/
Abteilung Umwelt