Die Gemeindepolizei informiert

19. März 2024

Autos sind für Diebe wie Schaufenster - Keine Wertsachen im Fahrzeug zurücklassen!

In den letzten Monaten beschäftigen Fahrzeug-Aufbrüche und Diebstähle aus Autos die Polizei im Kanton Basel-Landschaft. Auch die Gemeinde Muttenz war davon betroffen.

Trotz intensiver Massnahmen von Seiten der Polizei, bei denen mehrere Täter im gesamten Kantonsgebiet festgenommen wurden, können auch Autobesitzerinnen und Autobesitzer dazu beitragen, dass ihre Fahrzeuge erst gar nicht ins Visier der Diebe geraten.

Ein Fahrzeug aufzubrechen ist leider keine grosse Herausforderung für die Kriminellen. Oft schlagen sie einfach eine Scheibe ein und schnappen sich die Wertgegenstände. Deshalb ist es wichtig, keine Gegenstände wie Laptops, Mobiltelefone oder Kameras sichtbar im Fahrzeug liegen zu lassen. Sogar Handtaschen und Kleidung sind attraktiv für Diebe, da sie oft Bargeld, Bank- und Kreditkarten enthalten. Denken Sie daran, das Auto immer abzuschliessen und wenn möglich alle Wertsachen mitzunehmen. Es mag schwer zu glauben sein, aber viele Autos werden beim Verlassen oder über Nacht nicht abgeschlossen, was es Dieben noch leichter macht, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entwenden.

Die Polizei gibt daher folgende Empfehlungen, um sich vor Diebstahl aus dem Fahrzeug zu schützen:

  • Lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen.
  • Lassen Sie keine Ausweise, Fahrzeugpapiere, Bank- oder Kreditkarten und Hausschlüssel im Fahrzeug zurück.
  • Schliessen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs immer Türen und Kofferraum ab, auch wenn Sie in einer geschlossenen Garage parken.
  • Schliessen Sie die Fenster und das Schiebedach.
  • Auch der Kofferraum ist kein sicherer Ort zur Aufbewahrung von Wertsachen!
  • Wählen Sie belebte und gut beleuchtete Parkplätze zum Parken.

Die Gemeindepolizei Muttenz bittet die Bevölkerung ausserdem, verdächtige Beobachtungen sofort über die Notrufnummer 112/117 der Polizei Basel-Landschaft zu melden. Zum Beispiel, wenn Sie Personen bemerken, die sich verdächtig um geparkte Fahrzeuge bewegen oder daran hantieren. Die Wachsamkeit der Bevölkerung kann dazu beitragen, Diebstähle zu verhindern und Täter dingfest zu machen.


Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt

Sehen beim Gehen

Rad steht Kind geht


In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Fussgängerstreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.

  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
  • Benutzen Sie vorhandene Fussgängerstreifen.
  • Für Kinder gilt: am Randstein warten, bis das Fahrzeug stillsteht. «Rad steht Kind geht»

Was Recht ist
In Tempo-30-Zonen müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:

  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen, Heimen usw.).

Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:

  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Das Ziel von Tempo 30 ist: mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität.


Leinenpflicht für Hunde in Muttenzer Wäldern von April bis Ende Juli

Im Kanton Basel-Landschaft müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 202im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Mit dieser zeitlich befristeten Leinenpflicht im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Es soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten.

Einhaltung wird von der Gemeindepolizei kontrolliert
Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die Regelung halten. Leider gab es in der Vergangenheit jedoch auch einzelne Personen, die ihre Hunde im Wald frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen.

Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.

Gemeindepolizei Muttenz

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