Vorbereitung auf neue Führungsstrukturen an den Baselbieter Schulen

31. Januar 2024
Per 1. August 2024 treten die neuen Bestimmungen zur Schulführung im Kanton in Kraft. Neben dem Bildungsgesetz wurden 4 weitere Gesetze und 17 Verordnungen angepasst, Prozesse verändert oder neu definiert sowie Informations- und Weiterbildungsangebote für Schulleitungen und Schulräte entwickelt. Zwei Gemeinden haben sich als Trägerinnen der Primarstufe für die Einführung des Gemeinderats- bzw. Kommissionsmodells entschieden.
Die kantonalen Schulen – dies umfasst im Baselbiet die Sekundarschulen, die weiterführenden Schulen sowie die Berufsfachschulen – sind künftig in der Linie den Stufenämtern unterstellt. Diese übernehmen die strategischen Aufgaben des Schulrats und stellen die Schulleitungen unter Mitwirkung eines breit abgestützten Wahlgremiums direkt an. Damit sind die Rollen und Kompetenzen von Schulleitung, Schulrat und Bildungsdirektion klar umrissen.
Die Schulleitungen zeichnen für alle operativen Entscheide verantwortlich. Der Schulrat wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms und der Massnahmen aus der internen Evaluation mit und genehmigt diese. Damit beteiligt er sich massgeblich an der Ausgestaltung und Qualitätssicherung der Schule.

Gemeinden bleiben mehrheitlich beim Schulratsmodell
Bis Ende 2023 mussten sich die Gemeinden als Trägerinnen der Primarstufe für eines der drei möglichen Führungsmodelle aussprechen. In Brislach wird ab dem 1. August 2024 der Gemeinderat die strategischen Aufgaben des Schulrats übernehmen (Gemeinderatsmodell). Dies wird auch in Rickenbach der Fall sein. Allerdings wird dort dem Gemeinderat zusätzlich eine beratende Schulkommission zur Seite gestellt (Schulkommissionsmodell). Die weiteren Gemeinden haben sich dazu entschieden, die bestehenden Führungsstrukturen (Schulratsmodell) beizubehalten.
Für Gemeinden in einem Kreisschulverbund sowie für die Musikschulen stand nur das Schulratsmodell zur Verfügung. Die Zuständigkeit für Budget und Rechnung verbleibt in jedem Modell beim Gemeinderat. Unabhängig vom Führungsmodell zeichnen auch in den kommunalen Schulen neu die Schulleitungen für alle operativen Entscheide verantwortlich.

Umsetzungsarbeiten in vollem Gang
Auf die Inkraftsetzung der neuen Führungsstrukturen und der damit verbundenen Anpassungen in Prozessen und Zuständigkeiten werden die Schulleitungen und Schulräte aller Schulstufen von den Stufenämtern mit Informationsanlässen und Handreichungen unterstützt.
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