Aus der Verwaltung
Kompostierungsanlage Hardacker: Winteröffnungszeiten
Aufgrund der geringen Besucherfrequenz in der kälteren Jahreszeit ist die Anlage auch diesen Winter von Dezember bis Februar nur jede zweite Woche von 13.00 bis 16.00 Uhr für Privatpersonen geöffnet. Die Anlieferung pro Tonne Grüngut kostet CHF 131.00. Bitte beachten Sie, dass ein Mindestannahmepreis von CHF 4.00 verrechnet wird. Kleinmengen Kompost kosten in Selbstbedienung 56 Franken pro Tonne (alle Preise inkl. MWST). Barzahlung oder Bezahlung mit TWINT möglich.
Winteröffnungszeiten für Privatpersonen
Die Kompostieranlage ist an folgenden Tagen jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet:
Januar Mittwoch, 10. Januar 2024, 24. Januar 2024
Februar Mittwoch, 7. Februar 2024, 28. Februar 2024
Weihnachtsbaumabfuhr
Wie im Abfallkalender aufgeführt, findet die Abfuhr von Weihnachtsbäumen am Freitag, 12. Januar 2024 statt. Entfernen Sie jeglichen Weihnachtsschmuck, bevor Sie den Baum der Grünabfuhr mitgeben. Die Bäume werden auf der Kompostierungsanlage Hardacker verarbeitet und müssen frei von jeglichem Glitter und Glimmer sein.
Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.
Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.
Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.
Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz unter Telefon 061 466 62 06 oder Sie können diese direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter «Prämienverbilligung» herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz
Öffnungszeiten Hallenbad und Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Das Hallenbad bleibt am 25. Dezember 2023 sowie am 1. Januar 2024 geschlossen. An Heiligabend, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr als auch in der ersten Januarwoche (Schulferien) ist das Hallenbad wie folgt geöffnet:
24. Dezember 2023 | 07.00 - 16.00 Uhr (Schwimmen bei Kerzenlicht bis 09.00 Uhr) |
26. Dezember 2023 | 08.00 - 16.00 Uhr |
27. Dezember 2023 | 12.00 - 21.30 Uhr |
28. Dezember 2023 | 07.00 - 21.30 Uhr |
29. Dezember 2023 | 12.00 - 21.30 Uhr |
30. Dezember 2023 | 08.00 - 18.00 Uhr (kein Seniorenschwimmen) |
31. Dezember 2023 | 08.00 - 16.00 Uhr |
02. Januar 2024 | 07.00 - 21.30 Uhr |
03. Januar 2024 | 12.00 - 21.30 Uhr |
04. Januar 2024 | 07.00 - 21.30 Uhr |
05. Januar 2024 | 12.00 - 21.30 Uhr |
06. Januar 2024 | 08.00 - 18.00 Uhr (kein Seniorenschwimmen) |
07. Januar 2024 | 08.00 - 18.00 Uhr |
Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Das Jugend- und Kulturhaus FABRIK bleibt vom 23. Dezember 2023 bis und mit 8. Januar 2024 geschlossen. Am 9. Januar 2024 ist das Jugend- und Kulturhaus von 15.00 bis 18.00 Uhr wieder geöffnet.