Nachwahl (2. Wahlgang) eines Mitglieds des Gemeinderates für die verbleibende Amtsperiode bis 30. Juni 2024

23. Oktober 2023

Da an der Ersatzwahl vom 22. Oktober 2023 keiner der Kandidierenden das absolute Mehr erreicht hat, findet die Nachwahl (2. Wahlgang) am 19. November 2023 statt. Die Wahlvorschläge der Nachwahl müssen bis spätestens am Montag, 30. Oktober 2023 um 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingehen.

Hinweis
Um eine mögliche Nachwahl (2. Wahlgang) am offiziellen Abstimmungstermin vom 19. November 2023 durchführen zu können, wurde der leere Wahlzettel (ohne Nachwahl-Wahlvorschläge) zusammen mit einem Informationsschreiben mit Weisungen der Gemeinde Muttenz und dem Material für die kantonale Abstimmung aus organisatorischen Gründen bereits am Montag, 9. Oktober 2023 zum Druck verschickt. Die Post beginnt mit dem Versand an die Stimmberechtigten am Montag, 23. Oktober 2023. Die Publikation des Informationsschreibens mit den Nachwahl-Wahlvorschlägen erfolgt am Dienstag, 31. Oktober 2023 auf der Website der Gemeinde Muttenz und im Aushangkasten.

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