Information der Fachstellen für Altersfragen in Birsfelden, Muttenz und Pratteln-Augst-Giebenach zur finanziellen Entlastung der Pflege zuhause

18. April 2023

Zunehmend mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter und wohnen lange selbstbestimmt zuhause. Dafür gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Diese können aber ins Geld gehen, insbesondere wenn es um die Betreuung älterer Personen geht. Daher zeigt diese Information auf, wie das Leben zuhause dank folgender drei Leistungen mitfinanziert werden kann:    

1. Finanzielle Entlastung dank Hilflosenentschädigung
Personen, welche eine Altersrente (AHV-Rente) oder monatliche Ergänzungsleistungen (EL) erhalten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Dieser rechtliche Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung stützt sich einzig auf den Hilfebedarf ab. Das heisst, sie orientiert sich nicht an der finanziellen Situation der hilfebedürftigen Person.
Die finanzielle Entschädigung für zuhause ist in 3 Stufen unterteilt:
- 245 Franken bei leichtem Grad, d.h. Unterstützung bei wenigen Alltagsverrichtungen
- 613 Franken bei mittleren Grad, d.h. Unterstützung bei mehreren Alltagsverrichtungen
- 980 Franken bei schwerem Grad, d.h. Unterstützung bei allen Alltagsverrichtungen
Als Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung gelten:
1.1. Die betroffene Person ist seit mindestens einem Jahr auf Hilfe Dritter angewiesen
bei der alltägliche Lebensverrichtungen (Aufstehen, Ankleiden, Essen, Körperpflege, Mobilität, soziale Kontakte) UND
1.2. Die betroffene Person braucht medizinischen Pflege wie Medikamente verabreichen, Stützstrümpfe wechseln, regelmässig Blutzucker messen etc. ODER
1.3. Die betroffene Person kann nicht selbständig alleine zuhause leben.
Ein Hilfebedarf besteht auch dann, wenn jemand nur indirekter Hilfe bedarf, beispielsweise angeleitet werden muss, damit er oder sie genügend isst oder trinkt oder sich passend kleidet.

 2. Finanzielle Entlastung dank Gemeindebeitrag an Tagesstätte
Die Gemeinden Augst, Birsfelden, Muttenz und Pratteln zahlen an den Besuch einer Tagestätte einen freiwilligen Beitrag zwischen 30 und 50 Franken pro Besuchstag. Dieser Beitrag ist nicht an finanzielle Voraussetzungen gebunden. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt insbesondere für demenzkranke Menschen aufbauend und ist gleichzeitig ein «freier Tag» für die betreuenden Angehörigen.

3. Anstellung als pflegende Angehörige
Als pflegende Angehörige können Sie sich neu bei einer privaten Spitex für die Grundpflege (Körperpflege) anstellen lassen. Wer keine Basisausbildung in der Pflege mitbringt, holt dies im Verlaufe des ersten Anstellungsjahres nach. Diese Ausbildung zur Pflegehilfe vermittelt praktisches Wissen für den pflegerischen Alltag und gibt Sicherheit im Umgang mit den zu pflegenden Angehörigen. Und ist vielleicht auch der Start für einen Berufswechsel. 

Auskunftsstellen
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Finanzierungsfragen etc. erhalten Sie in der Versorgungsregion Rheintal bei den jeweiligen Fachstellen für Altersfragen:
- in der Gemeinde Birsfelden: Fachstelle für Altersfragen, Frau Simone Cueni, 079 204 16 79
- in der Gemeinde Muttenz: Fachstelle für Altersfragen, Frau Mireille Beuchat, 076 329 74 60
- in den Gemeinden Augst, Giebenach und Pratteln: Fachstelle für Altersfragen, Pratteln,  Frau Daniela Berger, 061 825 26 27 oder 079 158 95 76  

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