Die Gemeinde informiert

18. April 2023
Traktanden GV 13. und 15. Juni 2023 - Kreditabrechnung Sanierung Hauptstrasse - Veranstaltungsbewilligung im Wald - Stillschweigende Fristverlängerung Steuererklärung - Nähkurse - Verkehrspolizeiliche Anordnung - Mehr Biodiversität für unser Wohnumfeld

Aus dem Gemeinderat
- Traktanden der Gemeindeversammlung vom 13. und 15. Juni 2023
- Kreditabrechnungen Sanierung Hauptstrasse

Aus der Verwaltung:
- Veranstaltungsbewilligung im Wald
- Stillschweigende Fristverlängerung Steuererklärung
- Hilfe für pflegende Angehörige
- Nähkurse vom 14. August 2023 - 21. Januar 2024
- Verkehrspolizeiliche  Anordnung
- Mehr Biodiversität für unser Wohnumfeld

 

Aus dem Gemeinderat

Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 13. und 15. Juni 2023
Aufgrund der vorliegenden Traktanden finden im Juni zwei Gemeindeversammlungen statt. Neben der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Dienstag, 13. Juni 2023, findet am Donnerstag, 15. Juni 2023 eine zweite Gemeindeversammlung statt.
ACHTUNG: Die Gemeindeversammlungen beginnen bereits um 19.00 Uhr.

Im Anschluss der Verabschiedung von Gemeinderat Thomi Jourdan an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 findet ein Apéro statt.

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 13. Juni 2023

Jahresbericht 2022 der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
Geschäftsvertretung: Präsident RGPK
Vorlage der Rechnung 2022
Geschäftsvertretung: VP Alan Bai
Antrag FDP Muttenz gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Ergänzung Gemeindeordnung gemäss 8 67a Gemeindegesetz; Möglichkeit einer Schlussabstimmung an der Urne für Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Geschäftsvertretung: GP Franziska Stadelmann
Teilrevision Verwaltungs- und Organisationsreglement
Geschäftsvertretung: GP Franziska Stadelmann
Sondervorlage Schänzli, Planungskredit
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan


Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 15. Juni 2023

Reglement für die Gemeindekommission und die Wahlbehörde der Gemeinde Muttenz
Geschäftsvertretung: GP Franziska Stadelmann
Sondervorlage "Mittenza für Muttenz", Ausführungskredit
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
Verabschiedung GR Thomi Jourdan


 

Kreditabrechnungen Sanierung Hauptstrasse
Kreditabrechnung Sanierung Hauptstrasse Strassenbau und Strassenbeleuchtung

Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung Strassenbau und Strassenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung der Hauptstrasse.

Die von der Gemeindeversammlung am 19. März 2019 genehmigte Kreditsumme von CHF 2'060'000.00 wurde mit CHF 2'029'336.90 abgerechnet und schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 30'663.10 (-1.5%). Dank enger Begleitung der externen Bauleitung sowie der Bauunternehmung durch die Bauverwaltung war es möglich, das Bauvorhaben innerhalb des zur Verfügung gestandenen Kreditrahmens zu realisieren.

Kreditabrechnung Sanierung Hauptstrasse Erneuerung der Wasserleitungen
Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung Erneuerung der Wasserleitungen im Rahmen der Sanierung der Hauptstrasse.

Die von der Gemeindeversammlung am 19. März 2019 genehmigte Kreditsumme von CHF 2'060'000.00 wurde mit CHF 1'197'520.00 abgerechnet und schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 862'480.00 (-41.9%). Massgebliche Kosteneinsparungen konnten mit dem gewählten, sehr effizienten Bauverfahren (Kombigraben) sowie mit der Wiederverwendung des Rohrmaterials für das Provisorium der Transportwasserleitung durch die Trinkwasserversorgung Muttenz erzielt werden.

Beide Kreditabrechnungen werden auf die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 traktandiert. Sie werden vorgängig zur Gemeindeversammlung der RGPK zur Prüfung unterbreitet.


 

Aus der Verwaltung

Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des B2Run Basel 2023
mit ca. 2’800 Teilnehmenden vom Freitag, 23. Juni 2023 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Münchenstein und Muttenz mit Auflagen erteilt.

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2022 läuft Ende Mai 2023 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2023 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2023 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.

Nähkurse vom 14. August 2023 – 21. Januar 2024
Sie haben Spass am Nähen oder wollen die Freude daran entwickeln? Die Gemeinde bietet Ihnen die Gelegenheit, Grundkenntnisse im Nähen zu erwerben oder bestehende Kenntnisse zu erweitern.

Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Kurse sind äusserst beliebt. Das Anmeldeformular für die Nähkurse ist hier abrufbar. Informationen und Anmeldeformulare sind auch erhältlich bei Esther Beck (061 461 70 80) oder Ruth Veit (078 640 12 92).

Kurstage, Kurszeiten und Kosten

Dienstag und Mittwoch 8.15 bis 11.15 Uhr und 18.30 bis 21.30 Uhr
Donnerstag                   8.15 bis 11.15 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Kurslokal:                      Kindergarten Kilchmatt, Kilchmattstrasse 63, Muttenz

Kurskosten:                   CHF 360.00 + CHF 12.00 für Kursmaterial für Muttenzer Einwohnerinnen und Einwohner
CHF 410.00 + CHF 12.00 für Kursmaterial für Auswärtige

Anmeldung:                  bis 26. Mai 2023

 

Verkehrsanordnung – Gebiet «Breite», Muttenz
Betroffener Abschnitt

Gebiet «Breite» Verkehrsanordnung In der folgenden Gemeinde sind gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes BaselLandschaft die folgende verkehrspolizeilichen Anordnungen erlassen worden:

Muttenz Gebiet «Breite», betrifft folgende Strassen: Breitestrasse ab Verzweigung Friedhofweg bis Verzweigung Lachmattstrasse (Tramübergang) und bis Hintere Wartenbergstrasse, Obrechtstrasse, Scheibenmattweg, Hintere Wartenbergstrasse, Rössligasse ab Verzweigung Schulstrasse in Richtung Breitestrasse Verbot für Motorwagen und Motorräder Signal 2.13 Zusatztafel „Zubringerdienst gestattet“ (Aufhebung Signal 2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatztafel „Zubringerdienst gestattet“ Rainstrasse Verzweigung Breitestrasse sowie Brunnrainstrasse Verzweigung Breitestrasse, VPA vom 24.09.1969 Polizeidirektion BL.)

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann gemäss §172 ff des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt angerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Muttenz
Kirchplatz 3
4132 Muttenz

 Frist
10 Tage ab Veröffentlichung im Amtsblatt vom 13. April 2023
 

Mehr Biodiversität für unser Wohnumfeld
Die Förderung der Biodiversität in unserem Wohnumfeld steht am Dorfmarkt vom 10. Mai 2023 am Stand der Abteilung Umwelt im Zentrum. Es können auch ausgewählte einheimische Wildpflanzen für Garten und Balkon gekauft werden.

Gerade in dicht besiedelten Räumen haben naturnah gestaltete Grün- und Freiflächen auch eine positive Klimawirkung. Wie lässt sich also die Biodiversität in privaten und öffentlichen Aussenräumen erhöhen? Am Stand der Gemeinde werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich vor der eigenen Haustüre, auf dem Balkon oder im Garten die Biodiversität fördern lässt. Zudem informieren die Mitarbeitenden der Abteilung Umwelt über Alternativen zu invasiven Neophyten und verkaufen eine Auswahl einheimischer Wildsträucher und Wildstauden.

Naturgärten
Naturgärten sind Lebensräume, die dank standortangepassten Wildpflanzen und natürlichen Kleinstrukturen Wildtieren Nahrung und Unterschlupf bieten. Bei der Bepflanzung werden einheimische Arten bevorzug, die langlebige sind und weniger Pflege benötigen. Naturgärten kommen selbstverständlich keine Pestizide wie Unkraut- oder Insektenvernichtungsmittel zum Einsatz.

Auch die Gemeinde gestaltet und bewirtschaftet ihre Grünflächen wo immer möglich naturnah. Wir zeigen Ihnen am Dorfmarkt Objekte, die ökologisch aufgewertet wurden und informieren Sie gerne über weitere Vorhaben.
Die Mitarbeitenden der Bauverwaltung unterstützen mit der Planungshilfe «Naturförderung im Polyfeld und in Quartierplanarealen in Muttenz» Unternehmungen und Private gerne bei der Umsetzung von naturnahen Aussenräumen. Das Konzept dazu finden Sie hier.

Ruderalfläche an der Schweizeraustrasse (Foto: Gemeinde Muttenz)
Ruderalfläche an der Schweizeraustrasse (Foto: Gemeinde Muttenz)
Auf Social Media teilen