Die Gemeinde informiert
Aus dem Gemeinderat:
- Kreditabrechnung der Gemeindestrassen
- Neue Idee für «Automeile» an der St. Jakob-Strasse
Aus der Verwaltung:
- Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
- Versand der Steuererklärungsformulare 2021
- Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
- Hundekontrolle
- Autobahnvignette 2022
- Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Aus dem Gemeinderat |
Kreditabrechnung der Gemeindestrassen
Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung der Werterhaltung der Gemeindestrassen für das Jahr 2020 mit einer Kreditunterschreitung von CHF 48'241.90. Das heisst, die von der Gemeindeversammlung bewilligte Kreditsumme von CHF 600'000.00 konnte mit CHF 551'758.10 abgerechnet werden.
Der Gemeinderat
Neue Ideen für «Automeile» an der St. Jakob-Strasse
Gemeinde und Eigentümerschaften lassen in einem Studienauftrag Ideen für eine nachhaltige städtebauliche Transformation im Bereich der St. Jakob-Strasse zwischen Birsfelder- und Apfhalterstrasse erarbeiten.
Aufgrund sich wandelnder Bedürfnisse der Automobilbranche rechnet die Gemeinde Muttenz mittel- bis längerfristig mit einer Transformation der stark durch den Automobilsektor geprägten Gewerbegebiete an der St. Jakob-Strasse. Im Frühjahr 2021 traten die Grundeigentümerschaften zweier Areale unabhängig voneinander mit Entwicklungsabsicht an die Gemeinde Muttenz heran. Um eine koordinierte Entwicklung im Karree Birsfelderstrasse, Gartenstrasse, Chrischonastrasse und St. Jakob-Strasse zu gewährleisten, soll eine übergeordnete städtebauliche Strategie entwickelt werden.
Mitte 2022 soll die Planungsstudie abgeschlossen und als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der St. Jakob-Strasse zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis können durch die jeweiligen Eigentümerschaften zusammen mit der Gemeinde arealspezifisch und mit Einbezug der Bevölkerung, Richtprojekte für die einzelnen Areale entwickelt werden.
Aus der Verwaltung |
Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt auch im neuen Jahr die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums weiter.
Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr telefonisch direkt erreichbar unter Tel. 061 466 62 66.
Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt, bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter Telefon 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.ch.
Versand der Steuererklärungsformulare 2021
Anfang Februar 2022 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2021. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2022 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2022 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.
Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von zwei Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch online beantragt werden.
Wohneigentumsbesteuerung
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2021 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» beschlossenen Änderungen bereits enthalten. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Weitere Informationen enthält das Begleitschreiben zum Liegenschaftsblatt.
Neuerung bei der Umbuchungspraxis
Seit Ende Januar 2019 werden keine automatischen Umbuchungen von definitiven Guthaben zwischen Konten der Staats- bzw. Gemeindesteuer und der direkten Bundessteuer – und umgekehrt – mehr vorgenommen. Weiterhin automatisch umgebucht werden definitive Guthaben innerhalb der gleichen Sachgebiete. Unter www.steuern.bl.ch finden Sie dazu weitere Informationen.
Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen
Download unter www.easytax.bl.ch.
- Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2021 steht das Programm «EasyTax 2021» ab Anfang Februar 2022 zum Herunterladen bereit.
Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.
Die Gesuchformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.bl.ch unter dem Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.
Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Im Online-Schalter auf www.muttenz.ch können Sie sich in der Rubrik Info Abonnement für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z. B. für:
- Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
- Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage
- Abstimmungs- und Wahltermine
- Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).
Hundekontrolle
Hunderegistrierung
Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.
Zur Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeindepolizei oder den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Daten des Hundes inklusiv ChipNummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind.
Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.
Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.
Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die bestehende Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.
Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise aufgehoben.
Ihre Gemeindepolizei
Autobahnvignette 2022
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2021 ist nur noch bis Ende Januar 2022 gültig. Ab 1. Februar 2022 muss – sofern Sie eine Nationalstrasse befahren – die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat gemäss Art. 10 NSAV eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter www.acs.ch oder www.tcs.ch.
Ihre Gemeindepolizei
Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Langanhaltende Schneefälle sorgten wieder einmal für winterliche Strassenbedingungen mit Schnee, Matsch und Glatteis. Die Mitarbeiter der Abteilung Betriebe sind bestrebt, eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig und auf die gleiche Art ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat deshalb ein Winterdienstkonzept mit Strassenklassifizierung und Räumungsstandards festgelegt, welches sich in den vergangenen Wintern bewährt hat. Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Wir bitten die Fahrzeughalterinnen und -halter deshalb dringend, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden. Die Gemeinde wünscht allen eine unfallfreie Winterzeit und dankt für die Mithilfe bei der Bewältigung der winterlichen Wetterherausforderungen.