27. Oktober 2021

Traktanden der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021

Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 14. Dezember 2021 festgelegt:

  1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Oktober 2021
     
  2. Kenntnisnahme der Aufgaben- und Finanzpläne 2022 bis 2026
    Geschäftsvertretung: VP Alain Bai
  1. Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögens­steuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürli­cher Personen für das Jahr 2022

    Budget 2022
    Beratung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
    Geschäftsvertretung: VP Alain Bai
     
  2. Anpassung Baurechtszins APH Zum Park
    Geschäftsvertretung: VP Alain Bai
  1. Mittenza, Planungs- und Investitionskredit
    Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
  1. Multimedianetz (MMN), Sondervorlage
    Geschäftsvertretung: GR Joachim Hausammann
     
  2. Mitteilungen des Gemeinderats
     
  3. Verschiedenes


 

Stellungnahme zur Verordnung zum neuen Raumplanungs- und Baugesetz (RBV)
Der Gemeinderat nimmt Stellung zu einer Änderung in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV). Konkret geht es dabei um zwei Änderungen. Luft/Wasser-Wärmepumpen bis zu einem Volumen von 2 Kubikmetern sollen künftig nicht mehr der Baubewilligungspflicht, sondern nur noch einer Meldepflicht unterliegen. Ausnahmen sind unter anderem in Kernzonen, Ortsbildschutzzonen, Denkmalschutzzonen oder in der Umgebung von geschützten Kulturdenkmälern vorgesehen. Ein Abstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück ist einzuhalten, andernfalls wird die schriftliche Einwilligung der Nachbarin oder des Nachbars benötigt. Zum Zweiten soll bei Wohnbauten die Zahl der Parkplätze reduziert werden dürfen. Der Gemeinderat ist mit beiden Änderungen einverstanden und schliesst sich damit der Meinung des VBLG an, er hat jedoch noch Ergänzungen.

Bei den Wärmepumpen sollte die Liste der Zonen, in denen diese einer Baubewilligung bedürfen mit Quartierplan-Gebieten, altrechtlichen Vertragsplangebieten sowie Überbauungen nach einheitlichem Plan ergänzt werden, da in diesen Gebieten zumeist auch zahlreiche andere Kleinbauten, Vordächer, Aufbauten, etc. in die Gesamtgestaltung eingepasst werden müssen. Was die Parkplätze angeht, so begrüsst der Gemeinderat, diese reduzieren zu können, möchte aber die Regelung streichen, nach der, anders als in Regelzonen, bei Quartierplanungen die Abstellplätze für Besucher nicht reduziert werden dürfen.

 

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