Gemeinderäumlichkeiten: Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten
Der Gemeinderat regelt die Benützung von Räumlichkeiten in Liegenschaften im Verwaltungsvermögen der Gemeinde Muttenz, sofern keine anderen Regelungen gelten. Ausgenommen sind das Kultur- und Jugendhaus, das Hallenbad, die Aussensportanlagen und die Zivilschutzanlagen gemäss Liste im Anhang(Seite 10).
Informationen
- Datum
- 13. Mai 2009
- Erlass-Nr
- 10.309
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
Name | |||
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10.309 Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten, Fassung 18.12.2019_gültig bis 31. Juli 2025 (PDF, 64.26 kB) | Download | 0 | 10.309 Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten, Fassung 18.12.2019_gültig bis 31. Juli 2025 |
10.309 Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten_gültig ab 01.08.2025 (PDF, 72.4 kB) | Download | 1 | 10.309 Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten_gültig ab 01.08.2025 |